Guten Morgen
Vielen dank erstmal für die Warmen Worte.
Bitteschön
🙂 Wie gesagt, Du brauchst eine Selbsthilfegruppe.
Ich gehe auf einige Deiner Antworten ein:
- Hattest Du dem begleitetem Umgang zugestimmt? (ohne Zustimmung wäre die anordnung nur bei begründeter Kindeswohlgefährdung möglich)
Mann hat mich Quasi in die Ecke gedrückt das ich dem Zustimme ( Richterin ) .
Begründet Abgeblich durch Richterin: Weil keine Kommunikation zwischen KM und KV gäbe ? Aber deswegen mich als Gefährder darstellen ?
Schade, aber passiert ist passiert. Mache daraus eine Stärke: "Ich gehe Kompromisse ein. Aber das nächste Mal sollte mir die Mutter auch mal entgegen kommen."
- Wie oft hattest Du Deinen Sohn vor Trennung gesehen? Hattest Du ihn hierbei auch alleine?
Vor Trennung haben wir ja zusammen gelebt. Ich habe so oft wie möglich mit meinem Sohn & Ex-Frau etwas Unternommen.
Prima, baue das aus!
Weil Du die ersten 8 Monate so oft für Deinen Sohn da warst, sind die letzen 4 Monate leider so sehr tragisch. Und deshalb muss hier schnell ein normaler Umgang eingeführt werden, damit sich beim Kind keine Verlustängste manifestieren.
Gerade
weil die Trennung stattgefunden hat, ist nun der regelmäßige Umgang so wichtig.
- Wird Dein Sohn noch gestillt?
Ja , aber er mag auch sehr gerne Beikost.
Eher kritisch. Die Gerichte reagieren sehr empfindlich bei gestillten Kindern.
Ich kenne Fälle, da hat die Mutter das Stillen bis zur Einschulung durchgezogen und einen Umgang erfolgreich konterkariert.
Die Problematik des Stillens/Beikost und vernünftige Lösungsansätze musst Du in einer Selbsthilfegruppe besprechen.
Ich sage mal....
8 Stunden Umgang kein Problem.
Übernachtung wäre erstmal ein Problem.
Man kann niemand zum Abpumpen zwingen.
- Was wirft die Mutter Dir vor?
Ganze Katalog was mann sich vorher einstudiert hat , Fluchtgefahr mit Kind , Alkohol , das ich Sie geschlagen habe , das ich Arbeiten war , das meine Eltern Vermögend sind , usw ...
Ganz Wichtig: Vergiss alle Nebenkriegsschauplätze, denn sie lenken dich nur vom Hauptanliegen ab.
Nebenkriegsschauplätze sind eine übliche Methode, Dich irgendwo zu provozieren oder Dich von Blick auf das Kind wegzulenken.
Dein Hauptanliegen: Umgang, Bindung mit Deinem Kind.
Alles Andere (außer das Hauptanliegen) beantwortet man mit einem Standardsatz:
"Das stimmt nicht und ist für die Kindsbelange nicht zielführend. Ich werde deshalb nicht weiter darauf eingehen."
Man kann auch pauschal zurückweisen:
"Im Übrigen weise ich alle diese Behauptungen zurück, auch wenn ich nicht auf jede Behauptung einzeln eingehe. Es geht hier um die Umgangsregelung für unser Kind. Die Austragung von Streitigkeiten, die offensichtlich aus einem reinen Beziehungsproblem stammen, ist für eine kindsbezogene Regelung nicht zielführend."
- Wie weit wohnt ihr voneinander entfernt?
Jetzt Aktuell Hin und zurück 48KM.
Das ist ok. Bis ca. 100km gibts eigentlich keine Vorbehalte das Kind z.B. tageweise zu Dir zu nehmen.
Gut wäre, wenn Du ein Auto hast.
Eine vorläufige Regelung im direkten Anschluss nach dem betreuten Umgang könne sein:
2x pro Woche von 10 - 18 Uhr zu Dir nach Hause.
Kostet Dich 200km Benzin pro Woche. Gut wäre z.B. Sonntag und Mittwoch, vorr. der Arbeitgeber spielt mit.
- Geht Dein Sohn in den Kindergarten?
Nein zum glück noch nicht , Sie ist in einen Sozialen Brennpunkt gezogen . Das mit der Kita da habe ich eine Idee.
Schade. Denn Kindergarten bedeutet, dass Dein Kind problemlos Fremdbetreuung gewohnt ist und man deshalb auf keinen Fall den eigenen Vater abwehren kann, was die Betreuung betrifft.