Richtig! Dein Kind hat ein Recht auf Bindung zum Vater! Und zwar nicht erst in Monaten/Jahren, sondern schnellstens - das ist inzwischen auch gesetzlich abgesichert, wird aber gerne konterkariert.
Ich kann Dir nur dringend empfehlen eine Selbsthilfegruppe vor Ort aufzusuchen.
In einer Selbsthilfegruppe stößt Du auf sehr viel praktische Erfahrung. Das ist mehr wert, als so mancher Anwalt.
In einer Selbsthilfegruppe kannst Du einen vernünftigen Plan entwickeln.
Zum Beispiel der VAFK bietet sowas an:
www.vafk.de
Du kannst mir gerne per PM mitteilen in welcher Stadt Du wohnst. Ich schaue dann, ob ich eine Beratungsstelle finde.
Wie Du, lieber Vater, hier angegangen wirst, tun mir sehr leid.
Es ist zuerst mal Dein Recht, mit einer Ex-Frau, die dich mit Anwälten angegangen ist, nicht in einem Raum zu sitzen.
Interessant, was hier von Männern verlangt wird...
Man stelle sich mal vor, eine Frau will mit dem Ex nicht mehr in einem Raum sein und auf ihr Selbstbestimmungsrecht bestehen. Da würde niemand sagen, "doch, Du musst aber".
Ich hatte schon in sofort im
zweiten Posting dargestellt, dass solche Forderung nicht mit dem Kindeswohl vereinbar ist:
Des Weiteren wird aus Kindeswohlgründen (gesetzlich) eine
klare Trennung zwischen Eltern- und Beziehungebene gefordert.
Kinder haben empfindliche Antennen! Die Anwesenheit der Mutter und Exfrau (weil hier ein Konflikt vorliegt und zudem viele Beschuldigungen per Anwalt erhoben wurden)
würde für eine Anspannung und schlechte Stimmung beim Kind sorgen.
Es ist das Recht Deines Kindes, Dich in authentischer, normaler Verfassung zu erleben. Alles was zu Konflikten, schlechter Stimmung, Angespanntheit führt, ist zu vermeiden. Gerade deshalb macht man ja betreuten Umgang.
Der "Umgang" mit Deinem Kind würde dann wegen dieser Anspannung für alle sehr wahrscheinlich als belastend empfunden werden. Dementsprechend schlecht wird vermutlich im Anschluss die Beurteilung des begleiteten Umgangs ausfallen.
Falle bitte nicht auf diese komische Forderung von der Mutter herein. Du erhöhst unnötig die Risiken und setzt Dein Kind in Deiner Umgangszeit einer unnötigen schlechten Stimmung aus.
Du tust weder Dir noch dem Kind einen Gefallen.
Sie können Dich gesetzlich nicht zur Anwesenheit der Mutter zwingen.
Nur deshalb redet man so auf Dich ein - weil sie keine andere Möglichkeit haben.
Kein Richter kann deshalb den Umgang aussetzen - im Gegenteil, Dein Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem Vater.
Aber läuft es wegen mütterlicher Anwesenheit schlecht, wird man ggf. weiteren betreuten Umgang anordnen. die Sache könnte sich unnötig weiter hinziehen.
Gehe bitte in eine Selbsthilfegruppe.
Du wirst auf gleiche Schicksale stoßen.
Es wird Dir sehr gut tun, wenn Du siehst, dass Du nicht alleine bist.