Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Begleitender Umgang Kindesmutter mit dabei

  • Starter*in Starter*in Begleitender Umgang KM
  • Datum Start Datum Start
Bei allem Verständnis , warum bekomme ich die Rote Karte ?
Ich mache jeden Freitag den Kurs Starke Eltern Starke Kinder und muss jedenmal Freinehmen vom Arbeitgeber.
Ich finde es sehr Unfair mir zu unterstellen das ich mein Kind nicht sehen will im gegenteil.
Es geht hier nicht um die 3-4 mal ...
Es wird hier ein falsches Spiel gespielt , und niemand sollte sich auf der Nase rumspielen lassen. Ich habe bis jetzt denke ich mein Bestes gegeben.

Und so vergeht Woche für Woche und Monat für Monat ohne dass du Kontakt zu deinem Kind hast.

Egal wer welches Spiel spielt, so spielst du gerade sehr in deren Hände.

Du hast dein Kind seit 4 Monaten nicht gesehen. Wieviel Zeit willst du noch verstreichen lassen?
 
Nee, Du kämpfst um Deine “Rechte”, nicht um Deinen Sohn.

Ein Vater der ein Sauberes Führungzeugnis hat und sich nie was zu Schulden kommen lassen hat sollte sich so eine Ungerechtigkeit niemals dulden lassen. Wo kommen wir den hin wenn die Gesetzte ausgeheblt werden nach Lust und Laune und immer Brav "JA" sagen ?
 
Und so vergeht Woche für Woche und Monat für Monat ohne dass du Kontakt zu deinem Kind hast.

Egal wer welches Spiel spielt, so spielst du gerade sehr in deren Hände.

Du hast dein Kind seit 4 Monaten nicht gesehen. Wieviel Zeit willst du noch verstreichen lassen?

Fazit :
Ich habe den Begleiten Umgang ja garnicht abgelehnt im gegenteil.
Es geht nur darum das die KM im Raum nichts zu suchen hat.
Von daher ist dieser Vorwurf an mich Haltlos und kaltherzig mir ein Vorwurf zu machen.
 
Nee, Du kämpfst um Deine “Rechte”, nicht um Deinen Sohn.

Das frage ich mich auch. Geht es um die Egoismen von Vater und Mutter oder geht es um das Wohl des Kindes? Das Letztere scheint auch an letzter Stelle zu stehen.

Besonders vor dem Hintergrund, dass das Kind nicht mal 6 Monate alt war, als der KV es zuletzt gesehen hatte.
 
Ich möchte Sie nicht im Raum haben, ich habe meine Berechtigten Gründe. Ich möchte nur meinen Sohn sehen.


Du bist so angespannt, dass du vielleicht überlesen hast, dass ich von den Räumlichkeiten geschrieben habe.
Es wird dort doch die Möglichkeit geben, dass deine Ex-Frau sich in einem Nebenraum aufhält und du mit dem Umgangsbegleiter und deinem Kind in einem Raum bist.

So wäre dem Rechnung getragen, dass dein Sohn bei Bedarf noch gestillt werden kann.

Du hast geschrieben, dass du deinen Sohn seit über 4 Monaten nicht gesehen hast. Also auch nicht in der Zeit, in der Kinder lernen zwischen Menschen zu unterscheiden. In der sogenannten "Fremdelphase", die bei den Zwergen ganz unterschiedlich lang sein kann, warst du nicht da.
Dein Sohn muss dich jetzt erst einmal als fremde Person kennen lernen.
 
Ganz ehrlich TE du hast deinen Sohn 4 Monate nicht gesehen das ist für so ein kleines Kind eine lange Zeit.
Es geht bei dem Urteil nicht nur um deinen Recht sondern was das beste für das Kind ist und in dem Punkt bist du Egoistisch.
 
Sind Sie sicher das es um meine Rechte geht oder die meines Sohnes das er ein Anrecht hat auf ein sein Vater so wie es sich gehört.
Richtig! Dein Kind hat ein Recht auf Bindung zum Vater! Und zwar nicht erst in Monaten/Jahren, sondern schnellstens - das ist inzwischen auch gesetzlich abgesichert, wird aber gerne konterkariert.

Ich kann Dir nur dringend empfehlen eine Selbsthilfegruppe vor Ort aufzusuchen.
In einer Selbsthilfegruppe stößt Du auf sehr viel praktische Erfahrung. Das ist mehr wert, als so mancher Anwalt.
In einer Selbsthilfegruppe kannst Du einen vernünftigen Plan entwickeln.
Zum Beispiel der VAFK bietet sowas an:
www.vafk.de
Du kannst mir gerne per PM mitteilen in welcher Stadt Du wohnst. Ich schaue dann, ob ich eine Beratungsstelle finde.

Wie Du, lieber Vater, hier angegangen wirst, tun mir sehr leid.
Es ist zuerst mal Dein Recht, mit einer Ex-Frau, die dich mit Anwälten angegangen ist, nicht in einem Raum zu sitzen.
Interessant, was hier von Männern verlangt wird...
Man stelle sich mal vor, eine Frau will mit dem Ex nicht mehr in einem Raum sein und auf ihr Selbstbestimmungsrecht bestehen. Da würde niemand sagen, "doch, Du musst aber".

Ich hatte schon in sofort im zweiten Posting dargestellt, dass solche Forderung nicht mit dem Kindeswohl vereinbar ist:
Begleiteter Umgang soll die Bindung zwischen Dir und Deinem Kind fördern und zugleich so den normalen Umgang einleiten. Die Anwesenheit der Mutter würde das konterkarieren, weil sich das Kind nicht an Dich gewöhnen kann, sondern immer durch die "Hauptbezugsperson" abgelenkt werden würde.
Des Weiteren wird aus Kindeswohlgründen (gesetzlich) eine klare Trennung zwischen Eltern- und Beziehungebene gefordert.
Kinder haben empfindliche Antennen! Die Anwesenheit der Mutter und Exfrau (weil hier ein Konflikt vorliegt und zudem viele Beschuldigungen per Anwalt erhoben wurden) würde für eine Anspannung und schlechte Stimmung beim Kind sorgen.
Es ist das Recht Deines Kindes, Dich in authentischer, normaler Verfassung zu erleben. Alles was zu Konflikten, schlechter Stimmung, Angespanntheit führt, ist zu vermeiden.
Gerade deshalb macht man ja betreuten Umgang.
Der "Umgang" mit Deinem Kind würde dann wegen dieser Anspannung für alle sehr wahrscheinlich als belastend empfunden werden. Dementsprechend schlecht wird vermutlich im Anschluss die Beurteilung des begleiteten Umgangs ausfallen.
Falle bitte nicht auf diese komische Forderung von der Mutter herein. Du erhöhst unnötig die Risiken und setzt Dein Kind in Deiner Umgangszeit einer unnötigen schlechten Stimmung aus.
Du tust weder Dir noch dem Kind einen Gefallen.

Sie können Dich gesetzlich nicht zur Anwesenheit der Mutter zwingen.
Nur deshalb redet man so auf Dich ein - weil sie keine andere Möglichkeit haben.
Kein Richter kann deshalb den Umgang aussetzen - im Gegenteil, Dein Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem Vater.
Aber läuft es wegen mütterlicher Anwesenheit schlecht, wird man ggf. weiteren betreuten Umgang anordnen. die Sache könnte sich unnötig weiter hinziehen.

Gehe bitte in eine Selbsthilfegruppe.
Du wirst auf gleiche Schicksale stoßen.
Es wird Dir sehr gut tun, wenn Du siehst, dass Du nicht alleine bist.
 
Richtig! Dein Kind hat ein Recht auf Bindung zum Vater! Und zwar nicht erst in Monaten/Jahren, sondern schnellstens - das ist inzwischen auch gesetzlich abgesichert, wird aber gerne konterkariert.

Ich kann Dir nur dringend empfehlen eine Selbsthilfegruppe vor Ort aufzusuchen.
In einer Selbsthilfegruppe stößt Du auf sehr viel praktische Erfahrung. Das ist mehr wert, als so mancher Anwalt.
In einer Selbsthilfegruppe kannst Du einen vernünftigen Plan entwickeln.
Zum Beispiel der VAFK bietet sowas an:
www.vafk.de
Du kannst mir gerne per PM mitteilen in welcher Stadt Du wohnst. Ich schaue dann, ob ich eine Beratungsstelle finde.

Wie Du, lieber Vater, hier angegangen wirst, tun mir sehr leid.
Es ist zuerst mal Dein Recht, mit einer Ex-Frau, die dich mit Anwälten angegangen ist, nicht in einem Raum zu sitzen.
Interessant, was hier von Männern verlangt wird...
Man stelle sich mal vor, eine Frau will mit dem Ex nicht mehr in einem Raum sein und auf ihr Selbstbestimmungsrecht bestehen. Da würde niemand sagen, "doch, Du musst aber".

Ich hatte schon in sofort im zweiten Posting dargestellt, dass solche Forderung nicht mit dem Kindeswohl vereinbar ist:

Des Weiteren wird aus Kindeswohlgründen (gesetzlich) eine klare Trennung zwischen Eltern- und Beziehungebene gefordert.
Kinder haben empfindliche Antennen! Die Anwesenheit der Mutter und Exfrau (weil hier ein Konflikt vorliegt und zudem viele Beschuldigungen per Anwalt erhoben wurden) würde für eine Anspannung und schlechte Stimmung beim Kind sorgen.
Es ist das Recht Deines Kindes, Dich in authentischer, normaler Verfassung zu erleben. Alles was zu Konflikten, schlechter Stimmung, Angespanntheit führt, ist zu vermeiden.
Gerade deshalb macht man ja betreuten Umgang.
Der "Umgang" mit Deinem Kind würde dann wegen dieser Anspannung für alle sehr wahrscheinlich als belastend empfunden werden. Dementsprechend schlecht wird vermutlich im Anschluss die Beurteilung des begleiteten Umgangs ausfallen.
Falle bitte nicht auf diese komische Forderung von der Mutter herein. Du erhöhst unnötig die Risiken und setzt Dein Kind in Deiner Umgangszeit einer unnötigen schlechten Stimmung aus.
Du tust weder Dir noch dem Kind einen Gefallen.

Sie können Dich gesetzlich nicht zur Anwesenheit der Mutter zwingen.
Nur deshalb redet man so auf Dich ein - weil sie keine andere Möglichkeit haben.
Kein Richter kann deshalb den Umgang aussetzen - im Gegenteil, Dein Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem Vater.
Aber läuft es wegen mütterlicher Anwesenheit schlecht, wird man ggf. weiteren betreuten Umgang anordnen. die Sache könnte sich unnötig weiter hinziehen.

Gehe bitte in eine Selbsthilfegruppe.
Du wirst auf gleiche Schicksale stoßen.
Es wird Dir sehr gut tun, wenn Du siehst, dass Du nicht alleine bist.

Es gibt ein Proplem.
Die Kindesanwältin spricht sich für Fachlich Begleitenden Umgang aus bei einem Träger mit der KM.
Wegen dem Trennungskonflikt KV und KM.
Aber das alleine Rechtfertig keine Begleitenden Umgang.
Die Richterin begründet den Begleitenden Umgang mit keiner Kommunikation.
Aber auch das Rechtfertigt nicht den Begleiten Umgang weil mir als Vater die Recht entzogen werden.
Es wird hier in wirklichkeit ohne Tatsachen ein Urteil gesprochen und niemand sagt die Wahrheit sondern sucht einen anderen Grund.

** OLG Urteil wegen Begleiten Umgang **
Die Annahme einer konkreten Gefahr erfordere dabei eine sichere Tatsachengrundlage (BVerfG. FamRZ 2008, 494 f.;

Vielen Vielen Dank , danke für ihre Mühe. Ich lobe Sie zutiefst , Sie sind ein Guter Mensch mit dem Hert an richtigem Ort.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
G Umgang narzisstische Schwiegermütter Familie 19
Amaliah Umgang mit der Behinderung meiner Tochter Familie 144

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben