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Wozu das alles?

  • Starter*in Starter*in Regenbogenkatze
  • Datum Start Datum Start
Hallo Regenbogenkatze,

Ich kann MagicSun nur Recht geben, da geht einem wirklich sprichwörtlich das Messer in der Tasche auf.

Erstmal zum Thema Wohnungsschlüssel:
http://www.ra-kotz.de/wohnungsschluessel.htm
Die dort beschrieben Ausnahmen treffen in deinem Fall nicht zu! Aber geh auf alle Fälle zum Mieterschutzbund.

Dann würde mich interessieren, was das Arbeitsamt dir geschrieben hat. Was genau haben sie an Informationen? Wissen sie NUR, dass du nicht in deiner Wohnung lebst, oder auch WO du bist? Und auf Grundlage WELCHER Aussage weiß die ARGE WAS?

Und genau danach richtest du deinen Widerspruch aus!

Eine ganze Menge Information bis hin zu Vordrucken von Widersprüchen findest du unter: http://www.erwerbslosenforum.de/index.php?searchword=Bedarfsgemeinschaft&option=com_search&Itemid=

unter anderem finden sich folgende Zeilen:
"Lebensformen wie Wohngemeinschaften würden "dem Generalverdacht des Leistungsbetrugs" unterstellt, da neuerdings ein Jahr des Zusammenwohnens ausreichen solle, um eine Bedarfsgemeinschaft zu begründen."
Link: http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/regierung_last_arbeitslose_kontrollieren.htm

Aber niemand kann dir ein Jahr nachweisen, weil du nicht schon ein Jahr bei ihm lebst, wenn sie überhaupt wissen, wo du lebst.

Was noch wichtig ist, ist dass du zum Arzt gehst und mit ihm über deine Depression sprichst. Nimm das nicht auf die leichte Schulter. Ein entsprechender Befund kann dir eventuell sogar noch nützen.
Auf alle Fälle nützt es dir und daher lege ich es dir dringend ans Herz!

Thema Harmoniesucht.
Harmonie ist im Grunde nichts schlechtes. Das Problem ist eher, was viele unter Harmonie verstehen. Die alte chinesische Philosophie (und Medizin) bringt es für mich auf den Punkt.

"Die taoistische Elementenlehre unterscheidet fünf Gefühlsbereiche oder Grundgefühle, die in einer gesunden Persönlichkeit etwa gleich starke Kräfte darstellen.

Element Holz – Durchsetzungsvermögen und Aggression
Element Feuer – Freude und Liebe
Element Erde - Mitgefühl und Sorge
Element Metall – Rückzug und Trauer
Element Wasser – Frucht, Ehrfurcht und Sexualität

Die taoistische Medizin sieht die fünf Emotionen als Elementarkräfte an, die für unsere Gesundheit und unser Wohlgefühl gleichermaßen wichtig sind."

Auch Durchsetzungsvermögen und Aggression gehören zum Menschen und du solltest diese Kräfte nicht unter dem Vorwand einer falschen Harmonie ausklammern. Du hast allen Grund den Rücken gerade zu machen und deine Vermieterin spüren zu lassen, wo sie dich mal kann.

Ich wünsche dir eine ordentliche Potion Kraft und wenn sie aus der Wut heraus kommt, dann ist es jetzt Zeit dafür.

bis denne
Sianus
 
Hallo Regenbogenkatze,

Dann würde mich interessieren, was das Arbeitsamt dir geschrieben hat. Was genau haben sie an Informationen? Wissen sie NUR, dass du nicht in deiner Wohnung lebst, oder auch WO du bist? Und auf Grundlage WELCHER Aussage weiß die ARGE WAS?

Und genau danach richtest du deinen Widerspruch aus!

unter anderem finden sich folgende Zeilen:
"Lebensformen wie Wohngemeinschaften würden "dem Generalverdacht des Leistungsbetrugs" unterstellt, da neuerdings ein Jahr des Zusammenwohnens ausreichen solle, um eine Bedarfsgemeinschaft zu begründen."
Aber niemand kann dir ein Jahr nachweisen, weil du nicht schon ein Jahr bei ihm lebst, wenn sie überhaupt wissen, wo du lebst.

Was noch wichtig ist, ist dass du zum Arzt gehst und mit ihm über deine Depression sprichst. Nimm das nicht auf die leichte Schulter. Ein entsprechender Befund kann dir eventuell sogar noch nützen.
Auf alle Fälle nützt es dir und daher lege ich es dir dringend ans Herz!

Auch Durchsetzungsvermögen und Aggression gehören zum Menschen und du solltest diese Kräfte nicht unter dem Vorwand einer falschen Harmonie ausklammern. Du hast allen Grund den Rücken gerade zu machen und deine Vermieterin spüren zu lassen, wo sie dich mal kann.

Ich wünsche dir eine ordentliche Potion Kraft und wenn sie aus der Wut heraus kommt, dann ist es jetzt Zeit dafür.

bis denne
Sianus

Hallo Sianus,

danke für Deine ausführliche Antwort.

Nachdem ich mir in der vergangenen Nacht mal meine Angst von der Seele geschrieben habe, konnte ich sogar ein wenig schlafen!

Zu Deinen Ausführungen.

Die ARGE schrieb mir folgendes:

Nach meinen Erkenntnissen haben Sie in der Zeit vom 01.01.2005 bis 31.08.2006 Arbeitslosengeld II in Höhe von EUR 17.789,30 zu Unrecht bezogen.

Nach den hier vorliegenden Informationen halten Sie sich seit ca. 2 1/2 Jahren nicht mehr in Ihrer Wohnung in Dortmund auf, sondern bei Ihrem Lebensgeführten in xxx.

Aufgrund der o. g. Tatsache errechnet sich kein leistungsanspruch mehr.

Ich habe für den zeitraum von 01.01.2005 bis 31.08.2006 an die Krankenversicherung Beiträge in Höhe von EUR 2.450,76 und Beiträge zur Pflegeversicherung in Höhe von EUR 297,04 entrichtet. Nach § 40 Abs. 1 Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 335 Abs. 1 und 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) sind Sie grundsätzlich verpflichtet, diese Versicherungsbeiträge zu erstatten.

Für den Fall, daß die Leistungen zu erstatten sind, weise ich Sie darauf hin, daß der Erstattungsbetrag grundsätzlich in einer Summe zurückzuzahlen ist. Eine ratenweise Rückzahlung kommt bei entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnissen in Betracht.

Bevor ich eine abschließende Entscheidung treffe, gebe ich Ihnen hiermit Gelgenheit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern.

Zitat Ende

So, Du siehst, es wird nirgendwo erwähnt wer nun letztlich der Denunziant war, aber da nur meine Vermieterin weiß, daß mein (Ex) Freund in der angegebenen Stadt wohnt, zeigt sich mir hier überdeutlich, daß sie dahinter steckt. An den Namen meines Freundes konnte sie sich wohl glücklicherweise nicht erinnern. Der Ort ist wohl alles was sie weiß.

Und wenn der Gesetzgeber davon ausgeht, daß jedes "Paar", das mehr als 1 Jahr zusammen lebt eine BG bildet, dann ist das bei mir nach mehr als 2 Jahren sicherlich der Fall. Es ist nur so, daß mein Freund wirklich nicht für mich aufkommt (er kann es finanziell gar nicht und da wir kein Paar mehr sind, kommt das eh nicht in Frage). Im Grunde bietet er mir nur ein Dach über dem Kopf und die Ruhe und Abgeschiedenheit, die ich so dringend brauche!

Ich danke Dir auch für die Infos zum Taoismus.

Weiß Du, es ist nicht so, daß ich grundsätzlich so ein kleines, stummes Hascherl bin. Ich verstehe mich gut mit meinen Eltern und als ich noch einen Job hatte, der mir Spaß machte, und einen Freund, den ich liebte und der mich liebte (dachte ich jedenfalls), da hatte ich keine Probleme, wenn es nötig war auch mal auf den Tisch zu hauen und mich durchzusetzen, aber wenn alles in Deinem Leben schiefgeht und Du keine Möglichkeit mehr hast Deinen Akku irgendwo aufzuladen, dann geht einfach nix mehr. Und das ist halt der Punkt.

Ja, einen Arzt würde ich gerne aufsuchen? Nur welchen? Ich habe keinen Hausarzt und wie finde ich einen Arzt, der auf dem Gebiet, das mir hilft, bewandert ist und zu dem ich Vertrauen haben kann? Ich steh da echt wie der Ochs vor'm Berg.

Danke für Deine lieben Wünsche!

Liebe Grüße
 
Hallo Regenbogenkatze,

also ein normaler Hausarzt reicht da erstmal, da du von ihm weiter vermittelt werden musst.

Das mit den 2 1/2 Jahren ist natürlich ziemlicher Mist. Ich würde es an deiner Stelle abstreiten. Die Beweislast liegt beim Amt. Stell den Sachverhalt so genau wie möglich nochmal ins Forum für erwerbslose. Die können dir da wesentlich bessere Tipps geben.

Mit den Akkus hast du zum Teil recht. Ich bin als Berufsanfänger selber seit fast einem Jahr arbeitslos und es ist verdammt schwer den Kopf oben zu behalten. Doch auf der anderen Seite ist das genau das, was jetzt gefragt ist.

Also Kopf hoch 🙂. Geh den Stapel an, Stück für Stück. Du bist doch auch schon auf einem gutem Weg 🙂. Ich würde mich beim Arbeitsamt dirket melden und vorher mal eine Rechtsberatung aufsuchen. Das kann dir zusätzlich Hilfe geben.

Sianus
 
Zum Thema Vermieterin:

War sie ohne Deine erlaubnis in Deiner Wohnung? hat sie vielleicht dort rumgeschnüffelt? Wenn ja, dann besteht a) für Dich das Recht der fristlosen Künfigung, und b) das, was ich unten anführe.

An Deiner Stelle würde ich mir vom Amtsgericht sog. Prozeßkostenbeihilfe holen, und dann nix wie zum Anwalt. Als erstes mal schauen, ob man der Dame nicht Äußerungen über Deinen Aufenthalt untersagen kann, dann entbehrt nämlich dem Amt die Grundlage. Zewitens behältst Du Dir das Recht vor, sie notfalls wegen "Übler Nachrede" oder sogar wegen "Verleumdung" (Dann, wenn sie wußte, daß Du nicht 2 1/2 Jahre dauerhaft bei Deinem Ex gelebt hast) anzuzeigen. Das soll aber der Anwalt machen. (Kostenlose Rechtsberatung beim Mieterbund bezieht sich aber nur auf die Mietsache, aber vielleicht kann Dir der Anwalt dort in einem gesonderten Termin gegen kleine Gebühr helfen).

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!!
 
Zum Thema Vermieterin:

War sie ohne Deine erlaubnis in Deiner Wohnung? hat sie vielleicht dort rumgeschnüffelt? Wenn ja, dann besteht a) für Dich das Recht der fristlosen Künfigung, und b) das, was ich unten anführe.

Hallo Buddha,

ja, ich bin fest davon überzeugt, daß sie in meiner Wohnung war. Ich weiß nämlich, daß ich alle Türen geschlossen hatte und als ich das nächste Mal da war, standen alle Türen weitauf. Wahrscheinlich wollte sie mir zeigen, daß sie mein Chaos entdeckt hat!

Aber beweisen kann ich es doch nicht! Und das muß ich doch wohl, wenn ich fristlos kündigen will. Naja, hinzu kommt, daß ich zunächst mal nicht wüßte, wovon ich einen Umzug und eine neue Wohnung finanzieren soll. Klar, ich könnte sicher zunächst bei meinem Freund unterkommen, aber was mache ich mit meinen Möbeln?

Bzgl. des Anwalts ...
Da bin ich schon dran. Wie ich ja erwähnte habe ich gute Verbindungen zur Sozialberatung der Caritas und da gibt es eben auch einen Anwalt, den man konsultieren kann.

Bin also nicht untätig, aber die ganze Sache macht mich total rappelig, weil ich nicht weiß, wie ich das alles in 14 Tagen bewältigen soll.

Besonders die Sache mit der ARGE macht mir natürlich zu schaffen.

Verdammt, verdammt, verdammt!!

Dennoch: Dankbare Grüße
 
Hallo Buddha,

ja, ich bin fest davon überzeugt, daß sie in meiner Wohnung war. Ich weiß nämlich, daß ich alle Türen geschlossen hatte und als ich das nächste Mal da war, standen alle Türen weitauf. Wahrscheinlich wollte sie mir zeigen, daß sie mein Chaos entdeckt hat!

Hallöchen nochmal,

schildere das Ganze dem Anwalt, wenn er gut ist, holt der die dicke Keule raus, da vergeht Deiner Vermieterin Hören und Sehen. Übrigens kannst Du u.U. sogar die Umzugskosten, Maklergebühren, Ummeldegebühren Telefon etc. in diesem Fall in einer Schadensersatzklage von Deiner Vermieterin einfordern, das kann der Anwalt gleich mal mit androhen.

weiter würde ich ab jetzt, kleine Dinge in der Wohnung platzieren, um zu erkennen, ob jemand in der Wohnung war (Pappecken in den Türspalt, Bindfaden, ... da kannste richtig kreativ sein, und ein wenig Paranoia schadet da nix *fg). Klappkiste mitten in den Weg, nen Stuhl in die Tür und die genaue Lage merken, ... und dann sofort die Herrschaften mit der blauen Leuchte holen, wg. Hausfriedensbruch. Alles, was in Deiner Situation Dir hilft, ist erlaubt, solange Du die Nerven behältst und weder ausfällig oder gewättätig gegenüber Deiner Vremieterin wirst. Ich würde nicht mal mehr "Hallo" sagen. Allein, wenn die Polizei bei Deiner Vermieterin klingelt, das schockt schon mal.

Weiter würde ich über den Anwalt mal das Amt fragen, wie es denn zu dieser ungeheuerlichen Aussage kommt. Dann müssen sie das offenlegen. Ist es Deine Vermieterin, ist sie wg. des Verdachtes, daß sie Dich aus der Wohnung haben will, verbrannt, und das Amt muss den Schwanz einziehen.

Grüße

buddha38



Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil!!
 
Hallöchen nochmal,

Weiter würde ich über den Anwalt mal das Amt fragen, wie es denn zu dieser ungeheuerlichen Aussage kommt. Dann müssen sie das offenlegen. Ist es Deine Vermieterin, ist sie wg. des Verdachtes, daß sie Dich aus der Wohnung haben will, verbrannt, und das Amt muss den Schwanz einziehen.

Mann, bist Du tough! Dich hätte ich gerne hier an meiner Seite!! Danke Dir ganz doll!!

Liebe Grüße
 
Ich als stolzer MP3-Besitzer würde die Vermieterin sogar zur Rede stellen und versuchen, daß sie von der Kündigung spricht, und es zusätzlich unbemerkt aufnehmen. Ist vielleicht nicht ganz legal, aber das Amt müsste daraufhin einsehen, daß die Vermieterin angeschwärzt hat, weil sie Dich raushaben will.
 
War wegen Mitsachen zwei mal vor Gericht mit meiner vorletzen Ex, der erste war ein Vermieter, der seiner Instandhaltungspflicht nicht nachkam, mit Schimmel etc. als es dann reingeschüttet hat, haben wir fristlos gekündigt und er hat sogar noch vor Gericht gelogen! Im Vergleich haben wir dann sogar noch Geld bekommen, wegen Kaution etc.

Der zweite meldete Eigenbedarf an, auch da Vergleich, auch wenn da die Rechtslage unklarer war.

Aber das waren alles in allem fast drei Jahre Kampf, und da mussten wir viel selbst für die Beweislage tun, Handwerker aufsuchen wg. Rechnungen. Wir konnten dem ersten nachweisen, daß er Rechnungen gefälscht hat!!!

Aber unser Anwalt hat uns immer mut gemacht, und auch gesagt, daß alles erlaubt sei im Rahmen der Legalität, und daß man auch nicht weniger tun sollte! Beim zweiten liefen selbst am Tag der Übergabe noch drei (!!!) Schreiben der Gegenseite beim Anwalt ein, ständig am Packen mit Mobiltelefon am Ohr, was ein Stress.

Im Nachhinein hätte ich die zweite Nummer nicht gemacht, sondern wäre gleich ausgezogen, habe auf meine Partnerin gehört.


Aber wenn man sowieso in der Verteidigung ist, heißt es kämpfen! Alles andere wird negativ ausgelegt.
 
Hallo Regenbogenkatze, tut mir leid daß ich mich erst jetzt wieder melden kann. Wie geht es dir inzwischen?


Du schreibst:
aber ich weiß nicht, ob ich wirklich hingehen kann und meinen Kollegen alles erzählen kann. Die fallen wahrscheinlich aus allen Wolken! Ich glaube nämlich, daß mir niemand, der micht nicht wirklich gut kennt, anmerkt, daß irgendetwas in meinem Leben ganz und gar nicht in Ordnung ist!
Irgendwie ist da im Hinterkopf wohl auch die Angst, daß man sich von mir abwenden könnten, wenn man erst mal merkt, daß da nicht alles eitel Sonnenschein ist.

Ach ja, meine Wohnung ist übrigens in Dortmund. Mein Ex wohnt aber ca. 45 km entfernt.

Doch, du kannst mit den Leuten dort reden. Deine Befürchtung, daß sich deine Exkollegen von dir abwenden könnten, ist relativ unbegründet. Im Gegenteil, ich glaube, die Leute dort werden dir besonders gerne helfen, du mußt allerdings die Überwindung aufbringen mit ihnen zu reden.

Ansonsten hast du hier schon sehr gute Tipps bekommen, ich hoffe, daß du das meiste davon umsetzen kannst. Nur von einem würde ich dir doch eher abraten: Gespräche heimlich auf MP3 oder ähnliches aufnehmen ist meines Wissens strafbar und darf sicher nicht verwendet werden. Allerdings kannst du stattdessen ganz demonstrativ bei der nächsten Begegnung mit deiner Vermieterin ein Diktiergerät (oder etwas, das so ähnlich aussieht, kann auch ein Walkman sein) aus der Tasche holen, gut sichtbar einen Knopf drücken und dabei laut und deutlich zu deiner Vermieterin sagen, daß du jetzt alles, was zwischen euch gesprochen wird, zur späteren Verwendung aufzeichnen wirst.

Du wirst sehen: die Madam wird sich hüten, vor "laufendem Gerät" weiterhin unverschämt zu werden.
 

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