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buddha38
Gast
Nur von einem würde ich dir doch eher abraten: Gespräche heimlich auf MP3 oder ähnliches aufnehmen ist meines Wissens strafbar und darf sicher nicht verwendet werden. Allerdings kannst du stattdessen ganz demonstrativ bei der nächsten Begegnung mit deiner Vermieterin ein Diktiergerät (oder etwas, das so ähnlich aussieht, kann auch ein Walkman sein) aus der Tasche holen, gut sichtbar einen Knopf drücken und dabei laut und deutlich zu deiner Vermieterin sagen, daß du jetzt alles, was zwischen euch gesprochen wird, zur späteren Verwendung aufzeichnen wirst.
Du wirst sehen: die Madam wird sich hüten, vor "laufendem Gerät" weiterhin unverschämt zu werden.
Hatte ich nicht geschrieben, alles was "legal" ist. Das Mitschneiden gegen den Willen ist zwar erlaubt, aber nicht gerichtsverwertbar. Deshalb immer schön offen auf den Knopf dürcken ;-)