Direkt auf dem Personalausweis vermerken müsste man es ja auch nicht. Aber anlässlich der Beantragung oder Verlängerung eines Personalausweises oder sonstiger Verwaltungsleistungen könnte die jeweilige Behörde gleichzeitig die Organspendebereitschaft abfragen und die Erklärung an die zuständige Behörde weiterleiten. Dann könnte die betreffende Erklärung an anderer Stelle - nicht im Personalausweis - hinterlegt und gespeichert werden. Da aufgrund des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bis Ende 2022 ohnehin alle möglichen Verwaltungsleistungen über Serviceportale des Bundes, der Länder und der Kommunen vollelektronisch abgewickelt werden können und sämtliche Serviceportale zu einem Portalverbund verknüpft werden, wäre es auch ein Leichtes, eine Erklärung zur Organspendebereitschaft vom PC zu Hause aus zu erteilen und auch jederzeit zu widerrufen.Naja, das mit dem auf dem Perso vermerken geht deswegen nicht, weil es sich ja beim Perso um ein rechtsverbindliches Dokument handelt und man soll zu jeder Zeit das recht und die Möglichkeit haben, seine Entscheidung zu ändern. das hätte man ja beim Perso nicht: Da müsste man das kompliziert beanstragen usw.
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