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Maßnahme bei Hartz IV, was ist zumutbar? Fühle mich überfordert

Sisandra

Moderator
@Sisandra:
Ja die Übungleiterpauschale erhalte ich monatlich.
Was hat das jetzt mit der Maßnahme zu tun?
500 € x 12 sind 6000 € pro Jahr. Die Übungsleiterpauschale ist aber auf 2400 € insgesamt PRO JAHR begrenzt. Bei einer Überprüfung durch die Rentenversicherung oder das Finanzamt des Vereins kommst sowohl du als auch der Verein in erhebliche Schwierigkeiten.

Dann passt das mit den 500 Euro im Monat aber nicht richtig. 500 x 12 `= 6000 Euro.

Das wäre ja dann entschieden zu viel.
Genau! Danke für deine Korrektur vorhin. Ich hatte eine falsche Zahl im Kopf.
 

Sisandra

Moderator
Mit der Maßnahme hat das jetzt nichts zu tun. Nur weil du es vorhin erwähnt hattest habe ich dich darauf aufmerksam machen wollen, dass du gewaltige Probleme bekommen wirst wenn sich an diesem Betrag nichts ändert. Vor dem Jobcenter darfst du soweit ich weiß ohnehin nur 200 € monatlich Ehrenamtspauschale abzugsfrei behalten.
 
S

SonneinderNacht

Gast
Als was sollte ich mich denn umschulen lassen? Und selbst wenn mir da was einfiele: In Teilzeit würde eine Umschulung mindestens 6 Jahre dauern. Wenn ich damit fertig bin kann ich ja gleich Rente beantragen... Außerdem würde ich in Teilzeit bei einer Umschulung definitiv keinen Cent mehr verdienen wie jetzt.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Als was sollte ich mich denn umschulen lassen? Und selbst wenn mir da was einfiele: In Teilzeit würde eine Umschulung mindestens 6 Jahre dauern. Wenn ich damit fertig bin kann ich ja gleich Rente beantragen... Außerdem würde ich in Teilzeit bei einer Umschulung definitiv keinen Cent mehr verdienen wie jetzt.
Wie Gast X sagt, hast du den für dich angenehmsten Weg gesucht. Also mit wenig Veränderung und wenig Arbeitszeiteinsatz viel rausholen. Hartz 4 + 378 € (oder was bei dir rauskommt) ist mehr als zB eine Vollzeitkraft mit Mindestlohn rausbekommt. Das ist nachvollziehbar und niemand verurteilt dich deswegen.

Da du dein Alter an bisher nicht genannt hast, konnte keiner von uns beurteilen ob eine Umschulung für dich noch Sinn macht. Auch kann keiner sagen in was du umschulen solltest. Das wäre primär deine Entscheidung, abhängig von Fähigkeiten und Interessen. Berufe mit Zukunft sind z.B. Kindergärtner, Krankenpflege, Physiotherapeut, Maschinenbau, Altenpflege und so ziemlich alles rund um IT.

Ich habe bislang aus dem Gesamtkontext vermutet, dass du relativ jung bist, da du zB gesagt hast noch nie "sozialversicherungspflichtig gearbeitet zu haben". Das ist ungewöhnlich wenn du schon 10 Jahre oder so vor der Rente stehst. Bist du seit Eintritt in die Berufswelt nicht in der Lage über 15 Stunden zu arbeiten? Falls das ärztlich attestiert ist, wundert es mich, dass man dich in eine Maßnahme stecken will - da du ja eh nicht einmal halbe Tage in einem neuen Job arbeiten könntest.
 
S

SonneinderNacht

Gast
Berufe mit Zukunft sind z.B. Kindergärtner, Krankenpflege, Physiotherapeut, Maschinenbau, Altenpflege und so ziemlich alles rund um IT.
Mag ja sein. Aber da würde ich in Teilzeit auch nicht mehr verdienen wie jetzt, müsste gleichzeitig auch noch in die Gesetzliche Krankenkasse, was ich mir mit meiner Krankheit gar nicht erlauben kann. Hätte aber gleichzeitig eine schlechtere Vereinbarkeit von Beruf und meiner Krankheit. Also wenig Anreiz meine geliebten Jobs aufzugeben und ne Umschulung zu machen.

Bist du seit Eintritt in die Berufswelt nicht in der Lage über 15 Stunden zu arbeiten?
Ich habe offiziell 1 Jahr in meinem Leben gearbeitet, war da aber meistens krank und wurde dann in Rente geschickt. Habe dann irgendwann angefangen wieder etwas arbeiten zu gehen und das Ganze nach und nach gesteigert bis ich nun bei 3 Jobs angelangt bin. Ob ich in der Lage bin längere Zeit über 15 Stunden pro Woche zu arbeiten werde ich jetzt in den nächsten Wochen und Monaten herausfinden.
Das Jobcenter hat auch ärztliche Gutachten vorliegen aus denen hervorgeht, dass ich nicht über 15 Stunden pro Woche arbeiten kann. Aber dennoch tauche ich ja in der Arbeitslosenstatistik auf. Bei einer Maßnahme wäre das eben nicht mehr der Fall.
 

_cloudy_

Urgestein
Mag ja sein. Aber da würde ich in Teilzeit auch nicht mehr verdienen wie jetzt, müsste gleichzeitig auch noch in die Gesetzliche Krankenkasse, was ich mir mit meiner Krankheit gar nicht erlauben kann. Hätte aber gleichzeitig eine schlechtere Vereinbarkeit von Beruf und meiner Krankheit. Also wenig Anreiz meine geliebten Jobs aufzugeben und ne Umschulung zu machen.



Ich habe offiziell 1 Jahr in meinem Leben gearbeitet, war da aber meistens krank und wurde dann in Rente geschickt. Habe dann irgendwann angefangen wieder etwas arbeiten zu gehen und das Ganze nach und nach gesteigert bis ich nun bei 3 Jobs angelangt bin. Ob ich in der Lage bin längere Zeit über 15 Stunden pro Woche zu arbeiten werde ich jetzt in den nächsten Wochen und Monaten herausfinden.
Das Jobcenter hat auch ärztliche Gutachten vorliegen aus denen hervorgeht, dass ich nicht über 15 Stunden pro Woche arbeiten kann. Aber dennoch tauche ich ja in der Arbeitslosenstatistik auf. Bei einer Maßnahme wäre das eben nicht mehr der Fall.
Also wie jetzt.

Bist du Aufstocker, Hartz4ler mit Minijobs oder Rentner?
 

_cloudy_

Urgestein
Hallo Gast x,

Ich habe das anders kennengelernt. Ein Freund von mir hat Vollzeit gearbeitet, aber mit Sohn und Miete nicht ausreichend Geld zum Leben gehabt und musste "aufstocken".

Ein Hartzer mit Minijob hingegen ist ein Hartzer, der 150 Euro oder so dazuverdienen darf.

Also 2 Paar Schuhe. Oder doch nicht, wenn es das Wort aufstocken im Amt garnicht gibt.:confused:

Aber ein Aufstocker ist jemand, dem sein Gehalt nicht reicht. Minijob ist ja kein richtiges Gehalt.
 

_cloudy_

Urgestein
Lieber Gast x, du liegst da nicht richtig.

Die sog. Aufstocker zahlen Kranken- un Rentenversicherung, auch ihre Miete, was der Hartz 4 Bezieher mit Minijob nicht macht.

Von daher ist das sehr wohl ein Unterschied, ob ich als Aufstocker Hartz 4 bekomme oder ausschließlich bzw. mit Minijob.

Es ist nicht dasselbe.

Die TE wird nicht von ihrem Gehalt Krankenkasse zahlen nehme ich an, ist auch kein Aufstocker, und bekommt deshalb auch Massnahmen von der arge.
 
G

Gelöscht

Gast
Ich frage mich gerade, warum ihr das alles auseinandernehmen wollt bzw. müsst. Die Fragestellung ist doch eindeutig hier und sich darin zu ergehen, wie viel der TE verdient ist da noch nicht einmal von Bedeutung. Es bleibt daher bei den Zumutbarkeitskriterien nach von §10 SGB 2 und wenn man noch berücksichtig, dass dem SB aufgrund des Gutachtens bekannt ist, dass nicht mehr als 15 Stunden gearbeitet werden darf ist die Zumutbarkeit noch weniger gegeben.

@TE

Schreibe doch zur Zuweisung einen Widerspruch und beantrage eine Aussetzung der Maßnahme bis über den Widerspruch endgültig entschieden worden ist. So brauchst du dir das hier im Forum nicht antun, denn irgendwie wollen alle, dass du dich hier komplett ausziehst und dafür sehe ich persönlich überhaupt keine Notwendigkeit.
 
S

SonneinderNacht

Gast
Ich habe ja gar keine Zuweisung zur Maßnahme erhalten. Ich bekam nur eine Aufforderung an einem Infotermin zur Maßnahme teilzunehmen. Das habe ich gemacht und ein paar Monate kam ein Anruf vom Maßnahmeträger, dass nun ein Platz für mich frei sei.
Allerdings war ich gestern beim Jobcenter und dort wusste man jetzt irgendwie gar nichts von der Maßnahme.
 

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