Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Wegen Schäden in Mietwohnung will Vermieter Schadenersatz

0

08/16

Gast
Ich verstehe das total gut das du überfordert warst. Es geht nur darum das das nicht rechtfertigt das die Wohnung in so einem schlechten Zustand ist. Es ist eine Erklärung und Entschuldigung aber eben keine Rechtfertigung. Wenn nun jeder bei sowas ein Attest bringen würde, würde bald keiner mehr für die eigenen Schäden haften, und das hätte negative folgen für alle, Vermieter und nachmieter, verstehst du?
 

klisa

Aktives Mitglied
Kannst froh sein, wenn du nicht auf ne rote Liste kommst, Hausverwaltungen haben Datenbanken und wenn da ein Vermerk ist, kriegst Du bei bestimmten Ges. Keine Wohnung mehr.
 

Sofakissen

Aktives Mitglied
Ich würde dem Hausmeister den Schlüssel geben, ihm erklären, dass du krank warst, dich daher nicht adäquat um die Wohnung kümmern konntest, für die Beseitigung der Schäden aber aufkommen wirst. Er soll es (so günstig wie möglich) reparieren lassen, die Summe von der Kaution abziehen und dir den Rest der Kaution auszahlen. Bzw. falls die Reparatur mehr kostet als du Kaution hinterlegt hattest, soll er dir die Restsumme als Rechnung an deine neue Adresse schicken.

Krankheit schützt einen eben nicht davor, die Wohnung dann beschädigen zu dürfen. Das ist auch gut so. In Großstädten braucht man doch jetzt schon eine Bewerbungsmappe für den künftigen Vermieter, inklusive Lebenslauf (meist beider Partner), Einkommensnachweisen und der Schufa-Auskunft. Würde man ein Gesetz einführen, dass Vermieter bei Krankheit des Mieters auf solchen Schäden sitzen bleiben, dürftest du dieser Mappe künftig auch noch eine Auskunft von deiner Krankenkasse beilegen, von wegen was du alles schon hattest. Sind Depressionen dabei, kannst du deinen Wohnsitz dann gleich beim Obdachlosenwohnheim anmelden.

Auch Arbeitslose werden keine Chance mehr bekommen. Denn diese haben statistisch gesehen eine besonders hohe Wahrscheinlichkeit, in Depressionen zu versinken. Bekommen sie heute zumindest dann noch eine Wohnung, wenn sie sich bereit erklären, dass das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter überweise, werden sie künftig trotzdem keine Wohnung bekommen. Nicht, dass die die Wohnung noch vergammeln lassen und dann noch Depressionen angemeldet werden...

Es will dir hier auch keiner Vorwürfe machen, dass du dich um den Dreck nicht kümmern konntest. Aber du solltest einsehen, dass du dafür jetzt gerade stehen musst. Die Haftpflicht ist dafür nicht zuständig. Die ist für kurzfristige Versehensschäden da. Wenn dir z.B. etwas schweres herunterfällt und mehrere Fliesen zerdeppert. Wenn du die Duschwand aus Plexiglas mit Glasreiniger putzt und die jetzt irgendwie nicht mehr so ganz durchsichtig ist. Oder du beim Streichen den Farbeimer versehentlich umstößt und sich die Farbe über den halben Parkett verteilt.

Eventuell hätte sie gezahlt, wenn das Kaninchen normal im Käfig lebt, es aber EINMAL entwischt ist und dabei die Wände angenagt hat. Aber nicht, wenn das ein Dauerzustand ist. Du hast schon eine Mitwirkungspflicht, dass solche Schäden nach Möglichkeit nicht entstehen. Spätestens nach den ersten Nagespuren hätte das Kaninchen also im Käfig weiterleben müssen und nur noch unter kompletter Aufsicht raus dürfen.

Kümmere dich also einfach darum, zahle das Lehrgeld und alles ist wieder gut.
 
0

08/16

Gast
Kaninchen im Käfig halten (genauso wie alleine übrigens!) ist nicht normal, sondern Quälerei. Und es ist auch nicht Vorschrift. Man muss nur sicherstellen, dass sie eben nichts beschädigen. Sie werden übrigens auch stubenrein. Wenn man sicher gehen will : Unsere Meerschweinchen und Kaninchen hatten immer große Gehege in der Wohnung, die kann man noch mit pvc auslegen übers Parkett und dann darauf Flickenteppiche (die aber bitte regelmäßig wechseln) und gut ist. Man braucht keinen Käfig das ist Tierquälerei. Oder willst du den ganzen Tag in deinem Klo eingesperrt sein?
 

kimii

Neues Mitglied
Aus gegebenem Anlass würde ich hier gerne nochmal einhaken und fragen, wie das Ganze ausgegangen ist und ob schlussendlich die Haftpflicht für die Schäden in der Mietwohnung aufkam. Wenn dem so war würde mich ferner interessieren, ob es innerhalb der Haftpflichtversicherung ggf. bestimmte Zusatzversicherungen gibt, welche speziell für Mietschäden ausgelegt sind.
[...]
Ende diesen Jahres werde ich ebenfalls aus meiner Wohnung ausziehen und ich befürchte jetzt schon, dass ich mit meinem Vermieter auch Probleme wegen etwaigen Schäden bekommen könnte. Deshalb möchte ich mich rechtzeitig absichern und jetzt schon einen entsprechenden Versicherungsschutz für mich wählen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht

Gast

Die Versicherung hat mich leider heute kontaktiert und mir als Vorentscheidung mitgeteilt, dass der Schaden nicht übernommen wird, voraussichtlich, da es sich um einen Allmählichkeitsschaden handelt. Weil das also alles nicht mit einmal passiert ist, sondern über die Zeit hinweg, würde da die Haftpflicht nicht greifen...super, wofür hab ich die Versicherung überhaupt? Ich könnte das nochmal ganz genau durch die Fachabteilung prüfen lassen, aber ich müsse höchstwahrscheinlich mit einer Ablehnung rechnen.
Kann ich nachvollziehen. Es war kein plötzliches Ereignis, dass man schuldhaft etwas beschädigt hat. Hier würde ich schon von Vorsatz sprechen, gerade weil es sich über Jahre hinweggezogen hat. Da kann ich keine Leistungspflicht einer Haftpflichtversicherung erkennen. Beim besten Willen nicht.

Alles andere sind Ausreden. Man konnte ja auch zur Arbeit. Aber sich um das liebe Tier kümmern, dafür hat es dann nicht gereicht.
 

Matthii

Mitglied
Aus gegebenem Anlass würde ich hier gerne nochmal einhaken und fragen, wie das Ganze ausgegangen ist und ob schlussendlich die Haftpflicht für die Schäden in der Mietwohnung aufkam.
Nein, ich musste alles selbst bezahlen, insgesamt 1500 Euro. Ich hatte überlegt, ob ich mich nochmal anwaltlich beraten lasse, denn die haben den alten PVC-Boden mit 50% angerechnet (was nochmal 300 Eur mehr bedeutete), eigentlich wäre der schon komplett abgeschrieben, aber ich hatte dann keine Lust, nochmal zum Anwalt zu gehen und dort auch nochmal Geld zu bezahlen, da ich keine Mieterrechtsschutzversicherung bzw. Privatrechtsschutzversicherung habe. Meine Kaution von 500 Euro habe ich erst zurückbekommen, nachdem ich alles bezahlt hatte, das wurde nicht verrechnet.

Wenn dem so war würde mich ferner interessieren, ob es innerhalb der Haftpflichtversicherung ggf. bestimmte Zusatzversicherungen gibt, welche speziell für Mietschäden ausgelegt sind.
Dazu kann ich nichts sagen. Ich denke, dass die Versicherer einem in diesem Fall immer Absicht unterstellen, weil man den Schaden eben hätte verhindern können, wenn man z.B. das Tier im Käfig hält oder anderweitig verhindert, dass es den Boden irreparabel schädigt. Und wenn gesagt wird, man habe es mit Absicht gemacht, dann reden die sich alle raus, egal ob Basis- oder Premiumstufe.

Ich habe mal irgendwo gelesen, dass man im Falle einer Erkrankung, die ursächlich war, eventuell nicht belangt werden kann, aber da hätte ich ja dann auch erstmal ein entsprechendes Gutachten gebraucht oder das hätte gerichtlich entschieden werden müssen. Das ist einem dann auch zu viel der ganze Terror, der da mit dran hängt.
 

Astronomia

Mitglied
Matthii;3713764 Ich habe mal irgendwo gelesen meinte:
Ich hoffe mal, dass das nicht wirklich so ist. Denn was kann der Vermieter für die Krankheiten seiner Mieter? Warum sollte er auf dem Schaden sitzenbleiben? Natürlich kann keiner was für seine Krankheit, aber das rechtfertigt auch nicht fremdes Eigentum zu zerstören, wie auch immer.

Bei solchen Rechtssprechungen müsste sich dann keiner mehr wundern, wenn kranke Menschen keine Wohnung bekommen und man vor Abschluss eines Mietvertrages zukünftig auch noch ein Gesundheitszeugnis vorlegen muss.

Da kann ich die Vermieter sogar verstehen.
 
G

Gelöscht

Gast
Aber abscheinend nicht krank geschrieben. Denn wie TE selber schrieb, ging es ja auf die Arbeit.

Wichtig, dem Vermieter wurde der Schaden ersetzt.
 

Matthii

Mitglied
Aber abscheinend nicht krank geschrieben. Denn wie TE selber schrieb, ging es ja auf die Arbeit.
Nein, nicht krank geschrieben, weil es nicht so einfach ist, sich längere Zeit krankschreiben zu lassen. Ich hatte mehrere Ärzte, mit denen ich mal was zu tun hatte, aber auch einen, bei dem ich noch nicht war, abgeklappert und meine Situation ehrlich geschildert, die wollten mich alle nicht krankschreiben. Mein eigentlicher Hausarzt war damals im Urlaub. Und als der wieder da war, hat der mich aber auch nur eine Woche krankgeschrieben. Eine poplige Woche! Und das auch nur mit dem Verweis, dass er eigentlich einen handfesten Grund für die Krankschreibung bräuchte und kein "mir ist alles zu viel" und da habe ich dann gesagt, dass ich wegen dem Stress Durchfall hätte. Wenn ich das nicht so gesagt hätte, hätte ich gar keine Krankschreibung bekommen. Ich hätte mich sehr gerne die drei Monate Kündigungsfrist krankschreiben lassen, das macht aber kein Arzt. Oder zumindest wollte das bei mir keiner machen. Ich kenne ja auch Leute, die wegen Rückenleiden oder sonstwas monatelang krankgeschrieben waren. Aber wenn man ehrlich ist und sagt, dass einem die Arbeit zu viel wird, da gibts keine Krankschreibung. Ich kann nur jedem raten, in so einer Situation nicht ehrlich zu sein und sich für den Arztbesuch irgendeine Ausreden einfallen zu lassen, Rückenschmerzen oder sonstwas. Und was soll man denn machen, wenn man keine Krankschreibung bekommt? Da muss man ja weiter auf Arbeit gehen, denn wenn man einfach so zu Hause bleibt, kann einem der Arbeitgeber die Kosten für Ersatzpersonal in Rechnung stellen.

Wichtig, dem Vermieter wurde der Schaden ersetzt.
Das scheint deine einzige Sorge zu sein; nicht wie es mir geht oder wie ich das alles durchgestanden habe, nein, ob der Vermieter sein Geld bekam. Alles andere interessiert ja nicht. Der Vermieter ist ein internationaler Konzern, der vermutlich Millionen, wenn nicht gar Milliarden umsetzt. Und da hätte ich dann wegen 1500 Euro ein schlechtes Gewissen haben sollen? Echt jetzt? Und dass die mich betrogen haben, weil sie für einen abgeschriebenen Fußboden mit einem effektiven Wert von 0 dennoch 300 Euro verlangt haben, ist wohl auch ok? Damit der arme Immobilienkonzern nicht leiden muss? Der aaarme Vermieter hätte ja auch dem schlimmen schlimmen Schaden sitzen bleiben können und dann wäre er pleite gegangen und ich hätte mich vor lauter Scham aus dem Fenster stürzen müssen.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben