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Das neue schwedische Sexualstrafrecht

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Am Schluss steht immer noch "Aussage gegen Aussage". Richtig.
Und warum dann die Befürchtung, man müsse die Einverständnis am Besten auf Video festhalten oder direkt zum Notar rennen?
Herrgott nochmal, es ist schlicht menschenverachtend gegen ein Gesetz zu sein, das ganz klar regelt, dass ein deutliches und natürlich auch freiwilliges Einverständnis vorliegen muss. In unserem Gesetz heißt es derzeit "gegen den erkennbaren Willen". Ja, ab wann ist denn das Nichtwollen erkennbar? Offensichtlich reicht kein "Ich will keinen Sex mit dir haben."
https://www.focus.de/panorama/welt/...ich-nicht-genug-gewehrt-hatte_aid_819375.html
Freispruch im Amtsgericht - Sex mit Gewalt, aber keine Vergewaltigung – MAZ - Märkische Allgemeine
Ich könnte nur noch kotzen.
Es ist ein Schlag in die Fresse um es auf gut Deutsch zu sagen.
Wie kann man von einem 15-Jährigen Mädchen erwarten (bzw. allgemein von einem Menschen mit unglaublicher Angst), dass es dann dazu fähig ist sich noch großartig über seine Wünsche zu äußern oder sich zu wehren? Sie war 15! Noch nicht ein mal erwachsen!
Für mich ist es einfach nur absolut unverständlich und dann noch die Aussage von den Gerichten: Das Opfer hätte weglaufen können oder sich mehr wehren sollen. Nicht ein mal "nein heißt nein" hat hier gefruchtet. Ich sehe keine andere/bessere Alternative als "nur ein ja ist ein ja".
 
Am Schluss steht immer noch "Aussage gegen Aussage". Richtig.
Und warum dann die Befürchtung, man müsse die Einverständnis am Besten auf Video festhalten oder direkt zum Notar rennen?
Herrgott nochmal, es ist schlicht menschenverachtend gegen ein Gesetz zu sein, das ganz klar regelt, dass ein deutliches und natürlich auch freiwilliges Einverständnis vorliegen muss. In unserem Gesetz heißt es derzeit "gegen den erkennbaren Willen". Ja, ab wann ist denn das Nichtwollen erkennbar? Offensichtlich reicht kein "Ich will keinen Sex mit dir haben."
https://www.focus.de/panorama/welt/...ich-nicht-genug-gewehrt-hatte_aid_819375.html
Freispruch im Amtsgericht - Sex mit Gewalt, aber keine Vergewaltigung – MAZ - Märkische Allgemeine
Ich könnte nur noch kotzen.
Es ist ein Schlag in die Fresse um es auf gut Deutsch zu sagen.
Wie kann man von einem 15-Jährigen Mädchen erwarten (bzw. allgemein von einem Menschen mit unglaublicher Angst), dass es dann dazu fähig ist sich noch großartig über seine Wünsche zu äußern oder sich zu wehren? Sie war 15! Noch nicht ein mal erwachsen!
Für mich ist es einfach nur absolut unverständlich und dann noch die Aussage von den Gerichten: Das Opfer hätte weglaufen können oder sich mehr wehren sollen. Nicht ein mal "nein heißt nein" hat hier gefruchtet. Ich sehe keine andere/bessere Alternative als "nur ein ja ist ein ja".

Ist das widerlich und menschenverachtend.... ich kotze im Strahl. Der täterorientierte Rechtsstaat in Deutschland widert mich einfach nur noch an. Solche Urteile sind es, die das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat immer wieder und immer mehr erschüttern.
 
Nicht ein mal "nein heißt nein" hat hier gefruchtet. Ich sehe keine andere/bessere Alternative als "nur ein ja ist ein ja".

Vielleicht liegt es ja auch daran, dass es der falsche bzw. kein wirksamer Ansatz für eine Verbesserung ist?

Die Kritiker des "nein heißt nein" haben genau diese Wirkungslosigkeit vorhergesagt. Und auch bei dem "ja heißt ja" gibt's ganz genau die gleichen Kritiken + Kritik und Zweifel an der Praktikabilität.

Was genau daran läßt Dich glauben, es sei bei dem anders?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das widerlich und menschenverachtend.... ich kotze im Strahl. Der täterorientierte Rechtsstaat in Deutschland widert mich einfach nur noch an. Solche Urteile sind es, die das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat immer wieder und immer mehr erschüttern.
Es ist wirklich unglaublich.
Ich war einige Zeit lang noch anderer Meinung bezüglich diesem Gesetz. Auf keinen Fall dagegen, aber eben auch nicht komplett dafür, weil ich mir eben auch dachte, dass ich meinen Schatz doch nicht jedes Mal davor fragen will.
Bis ich aus leider aktuell gegebenem Anlass solche Urteile gelesen habe.
Dafür gibt es keine Worte.


Ich muss zugeben, ich selbst frage ihn nicht, nur er mich, weil er eben weiß, dass es mir ab und an immer noch schwer fällt. Allerdings könnte ich mich durchaus damit anfreunden ihn auch verbal zu fragen. Warum auch nicht? Ich breche mir da keinen Zacken aus der Krone. Bisher haben wir das nonverbal geregelt, verbal würde mich auch nicht stören. Dann gibt es eben in Zukunft diesen einen auffordernden Blick und zwei mal den daraufhin folgenden Satz, dass man will, was man jetzt mit dem anderen anstellen möchte, ... Man muss es ja nicht unbedingt als absoluten Lustkiller gestalten. 🙄
 
Vielleicht liegt es ja auch daran, dass es der falsche bzw. kein wirksamer Ansatz für eine Verbesserung ist?

Die Kritiker des "nein heißt nein" haben genau diese Wirkungslosigkeit vorhergesagt. Und auch bei dem "ja heißt ja" gibt's ganz genau die gleichen Kritiken + Kritik und Zweifel an der Praktikabilität.

Was genau daran läßt Dich glauben, es sei bei dem anders?
Verstehst du was ich geschrieben habe? 😕
Das Gericht hat beschlossen, dass ein einfaches "Nein" nicht ausreicht. Das Opfer müsse sich wehren. Ich wüsste erstens auf die Schnelle keinen Paragraphen, der ein einfaches "nein" als solches akzeptiert und deklariert, sonst wären derartige Urteile schließlich auch nicht möglich. Die angebliche Unwirksamkeit dessen zeigt sich erst, wenn wir ein Gesetz haben, das derartige Urteile vollkommen ausschließt. Und zweitens muss sich ein Opfer nicht wehren. Da gibt es nichts zu diskutieren. Kein Mensch kann etwas dafür, wie er mit traumatisierenden Erlebnissen in genau diesem Moment umgeht. Teilweise ist man nicht ein mal mehr dazu in der Lage sich zu bewegen.

Aus rein rechtlicher Grundlage würde das sich Wehren aber komplett entfallen, wenn das Gesetz besagen würde, dass es ausschließlich mit der Einverständnis keine Vergewaltigung darstellt. Den Opfern, die ganz klar vergewaltigt wurden, wird aktuell vorgeworfen, dass sie ihr Nichtwollen nicht gezeigt haben, obwohl sie "nein" gesagt haben. Wenn das nicht reicht, dann muss das Gesetz verschärft werden. Dann gibt es keine Debatte mehr darüber, ob das "Nein" oder das sich Wehren klar genug war. Bei der Passivität wird es ganz schwierig, da der andere es schließlich "einfach nur nicht gemerkt" hat. Dann zählt lediglich die Frage, ob ein Mensch freiwillig ja gesagt hat oder nicht. Und absolut nichts anderes.
"Nein heißt nein" ist mir nicht genug. Wie schon gesagt, im Schock ist man nicht zwingend zu einem "nein" in der Lage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es werden nicht mehr Opfer erklären müssen, auf welche Weise sie ihre Gegenwehr kundgetan haben, sondern die Beschuldigen müssen erklären, woraus sie die Zustimmung abgeleitet haben.


Was ist an einen Nein so schwer verständlich? Nein heißt nicht: Mal gucken, vielleicht usw.

Ich habe mich bei meiner Vergewaltigung am Anfang auch gewehrt, was aber ein Witz war gegen zwei Männer. Ich hatte keine Chance und die beiden haben sich daran sogar noch aufgegeilt und......Ich kenne leider zu viele Vergewaltigungsopfer. Manche waren so erstarrt vor Angst, das sie nicht wehren konnten. Manche wollten einfach nur wieder heile aus der Sache rauskommen und haben es über sich ergehen lassen. Manche haben sich tot gestellt und versucht sich Gedanklich an einen anderen Ort zu begeben.

Aber das juckt niemanden vor Gericht.

und wenn ein Typ behauptet die Frau hat nicht Nein gesagt, sie liegt aber unter dem Kerl und starrt ins Leere, ist das doch Nein genug oder?
 
Verstehst du was ich geschrieben habe? 😕

Ja, aber das reichte nicht ^^
Mit dem "Auf Video aufnehmen" ist halt die Sicherheit, die man👎 dann hätte. Bei "Aussage gegen Aussage" ist das vor Gericht eher ein Glücksspiel ... um nur mal kurz Bezug darauf zu nehmen.

Wegen des "Ja"-Paragraphen - es ist wohl im schwedischen Gesetz nicht genau festgelegt, auf welche Weise ein Einverständnis zu erfolgen hat. Es kann auch nonverbal sein ... soweit ich das verstanden habe. Und schon sind wir wieder bei "Interpretationen", die ja individuell sein können. DAS ist keine Rechtssicherheit.

Ich entnehme deinem Post, dass Du das Einverständnis ausschließlich verbal umgesetzt sehen würdest? Was ist dann mit stummen Leuten oder mit Leuten, die krankheitsbedingt nicht reden können? Ist eine praktische Frage. Meine Bekannte hatte letzte Woche eine OP im Hals und kann/darf diese Woche nicht sprechen. Was würde das jetzt bedeuten?

Also ich möchte nur aufzeigen, dass es mit dem "Ja"-Paragraphen eben nicht so eindeutig alles ist, wie man aus subjektiver Sicht vielleicht meinen könnte. Man hat dann wieder Rechtsunsicherheiten, zwar Andere aber es wird sie immer geben. Die sichersten Beweise bleiben die forensischen Beweise.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu diesem Thema gibt es viele Threads hier im Forum.

Hier ein wichtiger Beitrag, der es auf den Punkt bringt:

Es ist lächerlich, die Forderung nach einer ausgesprochenen Zustimmung zu sexuellen Handlungen mit dem totalitären System der NS-Zeit zu vergleichen!

Man merkt doch mal wieder deutlich, dass sich scheinbar grade die Herren der Schöpfung da um etwas betrogen (?!) fühlen....

Bei dem Einverständnisgesetz geht es nicht darum, dem männlichen Geschlecht irgendwelche Rechte abzusprechen.

Es geht einfach darum, dass die Frage "Haben Sie "Nein" gesagt"? Wenn nicht, warum haben Sie nicht "Nein" gesagt?!" wegfällt, wenn ein Opfer sich gegen alle übrigen Widrigkeiten entschließt, Anzeige zu erstatten.

Kein Täet kann sagen "Ich dachte, sie/er will es auch!", wenn es Konsens wird zu fragen "möchtest Du jetzt auch mit mir Sex haben?".

Keinem Opfer kann mehr vorgehalten werden, dass es sich nicht deutlich genug artikuliert hat, was halt oft in diesen Situationen gar nicht möglich ist, sei es durch Schockstarre, durch KO-Tropfen, durch Schlaf oder was auch immer.


Ihr führt euch auf als ob es euch verboten wird in einem Süßigkeitenladen einfach zuzugreifen, was doch wohl selbstverständlich ist!

Ich finde es beschämend und bezeichnend, das hier die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen (und auch Männern) für Grabenkämpfe des männlichen Stolzes herhalten muss.

Niemand verlangt einen schriftlichen Vertrag, niemand verlangt eine Videoaufzeichnung. Es geht darum, dass die sexuelle Verfügbarkeit der Partnerin/des Partners als Selbstverständlichkeit ausgeschlossen wird!

https://www.hilferuf.de/forum/gesellschaft/247634-einverständnisgesetz-11.html#post3490639


Natürlich bleibt die Schwere der Beweisbarkeit erhalten, lügen vor Gericht kann man immer, und wenn es keine Zeugen oder Video-/Tonaufzeichnungen gibt, dann steht Aussage gegen Aussage.

Aber dem Opfer wird durch dieses Gesetz einfach die Last genommen, sich vielleicht nicht explizit genug gewehrt zu haben. Es fragt keiner mehr "warum haben Sie nicht nein gesagt", sondern das Opfer kann voller Kraft sagen "ich habe nicht zugestimmt".

Es fällt mir wirklich schwer zu verstehen, warum das so kratzt?

Und das ist keine Pauschalverurteilung von Männern, sondern von Tätern, männlich und weiblich.

Wenn Dein Auto unabgeschlossen, mit Schlüssel in der Zündung vorm Bäcker steht und jemand sich reinsetzt und damit wegfährt, kommt doch auch keiner auf die Idee, den Halter zu fragen "warum haben Sie nicht nein gesagt", oder? Sondern der "Dieb" kann davon ausgehen, dass wenn er vom Halter nicht explizit die Erlaubnis hat, das Auto zu benutzen er etwas unrechtes tut....

Sorry für den plumpen Vergleich.

https://www.hilferuf.de/forum/gesellschaft/247634-einverständnisgesetz-12.html#post3490644
 
Danke Rose. Mir geht's nicht darum, dass man👎 jetzt irgendwie benachteiligt wird. Das Einverständnis gilt ja für beide Seiten.

Mir geht's zum Einen um die tatsächliche Rechtssicherheit dabei. Damit wurde ja "geworben" in den schwedischen Medien - "mehr Rechtssicherheit für Opfer von sexueller Gewalt" ... im Übrigen auch bei uns damals, als unser Sexualstrafrecht angepasst wurde.

Das zweifle ich halt an. Ich befürchte, dass sich Opfer dadurch Hoffnungen machen und diese nicht erfüllt werden, was sich dann langfristig sogar negativ auswirken kann - was die Anzeigebereitschaft anbelangt. Daher sollten Gesetze auch tatsächlich mehr Rechtssicherheit schaffen und nicht im Schnellschuss abgefeuert werden, um nur "irgendwas" tun zu wollen, in der wagen Hoffnung auf mehr Rechtssicherheit. Und so kam mir das damals mit der "Nein heißt Nein" Änderung des Rechts auch vor. Da wollte man schnell "irgendwas" tun - möglicherweise aus Prestige-Gründen(die Frau Schwesig hat ja jetzt ihren Ministerposten in Meck-Pom dadurch) oder um die Feministenlobby zu bedienen, ließ sich nicht von Juristen beraten und beschloss doch in kurzer Zeit eine Gesetzesänderung, die sogar verfassungswidrigen Passagen enthielt, trotz Vorabkritik von Juristen.

Das Zweite ist halt die Praktikabilität dabei. Ich denke kaum jemand wird tatsächlich genau nachfragen. Das wird sich eher nonverbal abspielen, vielleicht anfangs nicht, aber dann in trauter Zweisamkeit doch wohl eher nonverbal. Und schon ist man nicht mehr auf der rechtssicheren Seite des Gesetzes. Das greift halt wirklich in die Privatsphäre ein und schafft die sogenannten "Scheeren" im Kopf ... das ist für mich in allen Bereichen des Lebens ein NoGo und Zeichen von Unfreiheit.
 
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