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Bürgschaft bei Wohnung??? ist doch übertrieben???

Nein. Solche Leute sollten die Wohnung verkaufen an Leute, die damit umgehen können.

Wohnungen sind Eigentum. Und mit meinem Eigentum (wenn ich welches hätte) gehe ich um wie ich will.
Ob und wie vermietet wird ist sache des Eigentümers.
Zu behaubten man könne nicht damit umgehen weil man nicht vermietet ist schon dreißt.

Klar bezahlbarer wohnraum ist mangel. Aber daraus lässt sich kein Anspruchsdenken den Eigentümern gegenüber ableiten.
Ich kann ja auch ein Auto für 50 000 € kaufen und es 30 Jahre in der Garage stehen lassen. Kann man sich darüber im stillen aufregen? Ja. Kann man mir daraus resultierend vorwerfen ich könne nicht damit umgehen? Nein.

Nicht umgehen könne mit Eigentum ist wohl nur gegeben wenn durch Misswirtschaft nebenstehender wohnraum abgewertete oder zerstört wird.

Es bleibt doch beim Punkt.
Mein Eigentum, meine Regeln (sofern Gesetzes Konform) und wenn jemand nun mal nur an Rentner mit ner Rente von 2000 Netto oder Paare ohne Kinder oder ... vermieten will ist das sein gute recht.

Genauso wenn ich alles was rechtlich möglich ist auch einfordere, z.B. die besagte Bürgschaft.

Es würde sich doch auch jeder ans bein gep***t fühlen wenn wir unsere Autos, sofern wir diese grad für nen We nicht brauchen, an en erst besten verleihen müssten. Da würden wir doch am liebsten auch alles mögliche vom Führerschein (Arbeitsvertrag) über die Punkte in Flensburg (Schufa) sehen wollen. Und in einigen Fällen auch nen erfahrenen Fahrer auf dem Beifahrersitz (Bürge).
Für mich ist das bei einer Eigentumswohnung für die manche ihr leben lang zahlen umso mehr verständlich.
 
Das heist aber nicht das ich die wohnung jedem hinterher schmeißen muss.

Außerdem findet das Gesetz in dem Zusammenhang keine Anwendung.
Eigentum | bpb

Lt. Quelle liegt der Sinn des Gesetzes in der Enteignung gegen Endschädigung. Es geht also nicht um vermietung sondern z.b. um den zwangsverkauf von Wald, Wiesen und Ackerflächen sowie von Abruchhäusern gegen kompensation zur Nutzung im Allgemeinen interesse z.B. zum Neubau.

Wie gesagt: Daraus lässt sich kein Anspruch ableiten das ich den erst besten nehmen muss.
 
Nein. Solche Leute sollten die Wohnung verkaufen an Leute, die damit umgehen können.

Weshalb?

Niemand ist verpflichtet seine Wohnung zu vermieten.

Wir sprechen hier in unserem Fall von einem Wert in Höhe von etwa 200.000 Euro den man anderen gegen Miete überlassen soll oder eben auch nicht.

Und das kann ja dann noch jeder selber entscheiden, ob er das tun will oder nicht.
 
Richtig ist sicher, daß der Staat bezahlbare Wohnungen bauen muß. ( das wurde sträflich versäumt ) Erst dann wird die Mietpreis-Treiberei wieder ein Ende haben und wenn der Vermieter dann wieder um Mieter werben ( betteln ) muß, dann werden auch die Kriterien geringer werden. Marktwirtschaft halt.
 
Das hängt sicher von der Lage ab. Wer in Ballungszentren leben will zahlt
eben dafür. Anderorts werden Wohnungen wirklich günstig angeboten, weil
kaum Nachfrage besteht.

Eine Mieterselbstauskunft und eine Schufa-Bonitätsauskunft fordert aber
wohl nahezu jeder Makler.
 

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