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Hartz IV - ein System, das tötet

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Du schriebst vom Grundgesetz. Da ist das Verfassungsgericht zu ständig.

Was hat das jetzt mit den Klagen zu tun???
Das System ist nicht gut, das wissen wir alle!

Wenn Du argumentieren willst, dann mache das bitte richtig! 😉

Das hast du jetzt nicht wirklich geschrieben...? Was glaubst du, worauf sich das Urteil eines Gerichts stützt? Auf Recht und Gesetz.
 
Es ist aber keine Euthanasie!
KEIN Hartz IV zu geben und garnichts zu machen, das käme näher daran, wobei der Vergleich einfach furchtbar ist.
In unserer Gesellschaft wird niemand umgebracht wie von den Nazis.
Oder hast du schonmal davon gehört, dass ein Schwerbehinderter vom Staat einkassiert und erschossen wurde? Unfassbar, der Vergleich, sorry!
 
Es ist aber keine Euthanasie!
KEIN Hartz IV zu geben und garnichts zu machen, das käme näher daran, wobei der Vergleich einfach furchtbar ist.
In unserer Gesellschaft wird niemand umgebracht wie von den Nazis.
Oder hast du schonmal davon gehört, dass ein Schwerbehinderter vom Staat einkassiert und erschossen wurde? Unfassbar, der Vergleich, sorry!
Völlig falsch - diese Gesetze greifen ineinander SGB, BGB), und dann wirst du sehen, wie weit der Schritt zur Euthanasie noch ist.

Eine verdammte Klausel...

Jeder Minister in einem Ministerium könnte das von heute auf morgen umschmieren...
 
Okay, dann anders 🙄
Euthanasie im Dritten Reich an Erwachsenen:
"systematische Ermordung von mehr als 70.000 Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen von 1940 bis 1941 während derZeit des Nationalsozialismus in Deutschland. Neben rassenhygienischen Vorstellungen der Eugenik sind kriegswirtschaftliche Erwägungen während des Zweiten Weltkrieges zur Begründung herangezogen worden" Quelle Wikipedia

So und jetzt sag mir doch mal kurz wo man systematisch jemanden ERMORDET. Ermordet meint willentlich tötet durch erschießen oder sonstwas. Und wo ist die Rassenhygiene?
 
Okay, dann anders 🙄
Euthanasie im Dritten Reich an Erwachsenen:
"systematische Ermordung von mehr als 70.000 Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen von 1940 bis 1941 während derZeit des Nationalsozialismus in Deutschland. Neben rassenhygienischen Vorstellungen der Eugenik sind kriegswirtschaftliche Erwägungen während des Zweiten Weltkrieges zur Begründung herangezogen worden" Quelle Wikipedia

So und jetzt sag mir doch mal kurz wo man systematisch jemanden ERMORDET. Ermordet meint willentlich tötet durch erschießen oder sonstwas. Und wo ist die Rassenhygiene?

Gesetzliche Voraussetzungen

An der euphemistisch als „Euthanasie“ bezeichneten gezielten Tötung kranker, behinderter und schwacher Menschen, die nach den Vorstellungen der Rassen- und Erbpolitik der nationalsozialistischen Regierung zu einer reinen und gesunden arischen Rasse führen sollte, war die Krankenpflege in nicht unerheblichen Maße beteiligt. Allen humanitären Idealen zum Trotz waren Krankenschwestern, überwiegend auf ärztliche Anweisung, an der Ermordung Tausender pflegebedürftiger Kinder und Erwachsener beteiligt.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933[22] führte die „rassenhygienische Ausmerze“ schrittweise über Zwangssterilisierungen und Zwangsabtreibungen zu den ersten „Gnadentoden“ schwerbehinderter Kinder, die ab dem Jahre 1939 zur systematischen „Kinder-Euthanasie“ und später zur „Erwachsenen-Euthanasie“ führten. Ein Schreiben Hitlers aus dem Oktober 1939, rückdatiert auf den Kriegsbeginn am 1. September 1939, ist der Beginn der Ermordung hunderttausender Patienten, überwiegend psychisch Kranker und Behinderter im Rahmen der „Aktion Gnadentod“, die auch als „Aktion T4“ bezeichnet wird. Dieser Erlass gab Ärzten die Befugnis, nach menschlichen Ermessen unheilbar Kranken den „Gnadentod zu gewähren“. Damit wurde für die Beteiligten das Strafgesetzbuch außer Kraft gesetzt, und die Morde an nicht heilbaren Patienten, beispielsweise dauerhaft Behinderten, wurden legitimiert.

Zum Teil bezog sich die Mittäterschaft auf die Unterstützung des Systems, aber auch nach dem Aussetzen der Aktion T4 haben Schwestern in verschiedenen Anstalten des gesamten Reichsgebietes ab 1941 im Rahmen der Aktion Brandt, die dezentrale und geheime Fortführung der Aktion T4, aktiv Patienten ermordet. Teilweise geschah dies durch Medikamentengabe oder durch eine gezielt herbeigeführte Luftembolie, teilweise wurde passiv zu deren Tod beigetragen, indem die Pflegekräfte und verantwortlichen Ärzte die Pflegebedürftigen verhungern ließen.
Betreuungsrecht (BGB) geht bis zur Zwangssterilisierung, heute wie damals.

Der Schritt ist so gut wie lächerlich, zur Euthanasie.

Und Rassenhygiene war damals lediglich Progapanda, gab es nie und wird es nie geben: Menschenrassen.
 
Wir reden aber von Hartz IV, nicht von Betreuungsrecht.
Im Übrigen ist das ziemlicher Unfug. Ich hab eine schwerbehinderte Mutter und bisher hat der Staat unterstützt statt zu "töten".
 
Wir reden aber von Hartz IV, nicht von Betreuungsrecht.
Im Übrigen ist das ziemlicher Unfug. Ich hab eine schwerbehinderte Mutter und bisher hat der Staat unterstützt statt zu "töten".
Nein - wenn wir von Euthanasie reden, dann von allen "Untergesetzen" von Grundgesetz, die ineineinander greifen.

Nur so ist es wieder möglich, spätestens im Kriegsrecht.
 
Im Übrigen ist das ziemlicher Unfug. Ich hab eine schwerbehinderte Mutter und bisher hat der Staat unterstützt statt zu "töten".
Wir sind so, nicht nur in Deutschland: Wenn es deine Mutter betreffen würde (Euthanasie), würdest du womöglich sagen: "Wieso - wo steht das geschrieben, wo gibt es ein Gesetz...?"

Du müsstest dich eines Besseren belehren lassen: "O.k., Mama, mach et jut..." 😀

Schon o.k., wenn man bissel drüber nachdenkt, hm? 🙄
 
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