Es geht nicht um die Menge an Geld, sondern die Verwendung, manche Leute sind einfach so ungebildet, leiden an psychischen Störungen oder sonstwas, daß sie schlicht unfähig sind, sich um monatliche Zahlungen zu kümmern, daß die Miete pünktlich abgeht, genug Geld für die Abbuchung der Stromrechnung auf dem Konto ist und so weiter. Das mit den unterlassenen Anträgen, daß Leistungen zustehen würde von denen der Betroffene nix weiß, weil er sich nicht informiert/nicht informieren kann (aus welchen Gründen auch immer, Hirn weggesoffen, funktioneller Analphabet oder sonstwas) kommt zusätzlich noch dazu, aber auch das ist ein Punkt, um den sich normalerweise das zuständige Amt kümmern müßte, so daß jeder die ihm zustehenden Leistungen in vollem Umfang bekommt. Aber das fällt in BGE-Zeiten ersatzlos weg.