Ich sehe durchaus gute Argumente dafür, beispielsweise die gestärkten Rechte auf Kinder und Jugendliche, die einen direkten Anspruch auf ihr eigenes BGE hätten - da personenbezogene Leistung - , Eltern wären bei zusammenlebender Familie nur Treuhänder, und wenn der Treuhänder nichts taugt, dann kann den Eltern die Treuhandschaft jederzeit von heute auf morgen entzogen werden, und das Kind bekäme den vollen Satz BGE für sich selbst. Anders als das heutige Kindergeld, das explizit den Eltern und nur im Ausnahmefall dem Kind direkt bezahlt wird. Im Familien-Thread liest man meterweise Beiträge von Jugendlichen, die lieber heute als morgen in einer eigenen Wohnung oder in WG leben würden statt mit ihrer Familie, wenn es - aus eigener Finanzkraft oder vom Sozialamt her - machbar wäre. In BGE-Zeiten würde der frühzeitige Auszug in die eigene Bude zum Normalfall, da (halbwegs) finanzierbar.Daoga, deine Einwände sind ja teils durchaus gut, aber du suchst nur nach contra Argumenten ^^
Mein ständiges Contra als Advocatus Diaboli beruht wohl darauf, daß mir das wirkliche Grundkonzept nicht gefällt - Einführung eines BGE, damit chronische Faulpelze ihre Hintern nicht mehr bewegen müssen, die bis jetzt von den Ämtern auf Trab gehalten werden, aber fleißig Ansprüche stellen können - denn zu niedrig soll das BGE dann ja auch nicht ausfallen, oder? Man will ja schließlich "bequem" davon leben können... erinnert mich an eine Anekdote, irgendeine Regionalpolitikerin aus meiner Gegend hat mal das "soziale Experiment" gemacht, einen Monat lang von den Hartz-Sätzen leben zu wollen, und hat sich in einem Zeitungsartikel hinterher bitterböse darüber beklagt, daß man von Hartz "nicht gut" leben könne, weil kein Geld übrig war, um mit ihren Kindern ins Kino zu gehen... darauf hätte ich am liebsten gesagt, gute Frau, wenn man von Hartz "gut" leben könnte, wäre es zu hoch angesetzt und müßte gekürzt werden. Hartz ist zum ÜBERleben da, nicht zum "gut" leben. Wer "gut" will, muß entweder selber aktiv werden oder nachweisen, daß ihm mehr als die Mindestsätze zustehen weil unverschuldet (Krankheit, Behinderung etc.) dauerhaft erwerbsunfähig.