Wie bitte? Beamte nicht sozialabgabenpflichtig? Da muß ich aber mal lachen. Für Beamte (lebenslänglich) gibt es keine Arbeitslosenversicherung - weil sie nicht (mehr) arbeitslos werden können, dafür aber Zeit ihres Arbeitslebens dem Arbeitgeber (Staat) weisungsgebunden sind, z. B. jederzeit auch an neue Dienststellen umziehen müssen, wenn die jeweilige vorgesetzte Stelle das so verlangt. Z. B. mal so eben von Bonn nach Berlin oder so, oder abgeordnet in die hinterste Pampa, wenn eine Stelle verlagert wird, um "strukturschwache Regionen (politisch gewollt) zu unterstützen".
Nun das rührt mich fast zu Tränen... 🙂
Verlangt man von Arbeitslosen keinen Umzug? Allerdings ohne Trennungszulage usw.
Und wäre ein Arbeitnehmer nicht auf Knien dankbar eine Lebensstellung zu bekommen...?
Es gibt aber Fälle wo die Solidargemeinschaft eintreten muss, daher wäre es schon gut die fetten Gehälter mit in die Sozialkassen zu integrieren.
Schließlich ist der Staat größter Arbeitgeber!
Hast mir aber nicht erklärt welche Sozialversicherungsbeiträge der Beamte zahlt, wenn man von freiwilliger Krankenversicherung und privater Pflegeversicherung mal absieht. 😀
Und sind nicht zigtausende in vorzeitigen Ruhestand gegangen!
Damit sie nicht von Bonn nach Berlin mussten oder mit Abfindung entlassen worden, wobei damit spätestens dein Argument, sie kämen nicht in öffentlichen Kassen, entkräftet ist.
Beamte zahlen als Arbeitnehmer ganz normal Lohnsteuern samt Soli, Kirchensteuern falls Mitglied, für Kranken- und Pflegeversicherung ist die Mitgliedschaft in einer "freiwilligen" Kranken- und Pflegeversicherung verpflichtend (!) -
Was haben Lohnsteuern und Kirchensteuern damit zu tun?
Und Privatpatienten haben doch Vorteile, oder?
das Beihilfesystem der Beamten zahlt (maximal) die Hälfte aller Leistungen, den Rest muß der Beamte - per seiner Versicherung - selbst aufbringen, und die "freiwilligen" nehmen es bekanntlich vom Lebendigen, die sind nicht billig.
So, so...
Da hast du dir geflissentlich den niedrigsten Satz gesucht, andernfalls ist es 80% Erstattung.
Und unterm Strich, ist der Aufwand trotz Privatversicherung niedriger, als ein Leben lang in der Gesetzlichen zu zahlen.
In jungen Jahren spart man ganz schön.
Rentenbeiträge zahlen die Beamten nicht, da sie Pensionen vom Staat, nicht Renten aus dem Rentensystem, beziehen, und für die Pensionen wurde bereits in den 60er Jahren der sogenannte "Gehaltsverzicht" eingeführt in Höhe von 7 % Abzug vom Bruttolohn, von dem eines Tages die Pensionen finanziert werden sollten. Dummerweise wurde nur dieser Abzugsbetrag nie irgendwo angelegt - das war reines Buchgeld, das nach Abzug spurlos verschwand, und erst irgendwann in den 80er/90er Jahren, als klar wurde, daß die Verbeamtungswellen der 60er und 70er, als jeder zum Beamten gemacht wurde, der bei drei nicht auf dem Baum war, irgendwann unerwünschte Folgen in Form von jeder Menge Pensionäre haben würde, ging man langsam daran, Rücklagen für diesen Zweck aufzubauen. Weshalb übrigens der Staat sich auch weigert, die Beamten ins normale Rentensystem, wie oft gefordert, zu überführen - nicht die Beamten sind dagegen, sondern ihr Arbeitgeber, weil der nämlich im Gegenzug auch alle Pensions-Rücklagen, die ja schon seit den 60ern hätten zurückgelegt werden müssen, in die Rentenkassen überweisen müßte, und das ist nicht möglich, weil diese Gelder gar nicht existieren.
Stimmt!
Ich habe auch nichts gegen Beamte gesagt... Lediglich kritisiert, dass sie nicht mit den guten Gehältern, in der Solidargemeinschaft aller Versicherten eingegliedert sind.
Es ging in meinem Kontext darum, dass weite Bevölkerungsgruppen mit guten Einkommen, nicht solidarisch in den gesetzlichen Kassen sind.
Also - damit das nochmals klar ist - werden die Kassen austrocknen, nicht mehr haltbar sein und daher das BGE kommen muss!
Und warum kommen junge Beamte nicht in die Pflichtversicherungen?
Übrigens gibt es noch einen deutlichen Unterschied zwischen normalem Arbeitnehmer und Beamten: während bei normaler Rente nur der Zinsanteil zu versteuern ist, deren günstige Freibeträge (bisher jedenfalls) die wenigsten Rentner überschritten haben, weshalb sie meistens gar nicht steuerpflichtig waren (außer sie hatten noch andere Einkünfte) muß ein Beamter seine Pension lebenslänglich voll mit Lohnsteuer versteuern - ohne die Möglichkeit von Werbungskosten- und ähnlichen Abzügen, weil die ja bei einem nicht mehr arbeitendem Beamten nicht mehr anfallen. Also Steuerpflicht bis zum Grab.