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These: Hartz Vier verletzt Menschenrechte

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lebenszauber

Aktives Mitglied
Seit ihr zu blöd zum Lesen? Wenn du das Auto beim Amt angegeben hast, dann reicht das dem Amt nicht. Das Amt will auch wissen was danach mit dem Auto passiert.
Natürlich will das das Amt wissen. Es muss ja komplett alle Einkünfte + Vermögen einbeziehen - das heißt aber noch lange nicht, dass alles berücksichtigt wird. Es gibt Grundfreibeträge, die geschützt sind ...
 
G

Gelöscht 47471

Gast
... Natürlich muss man das angeben. Aber ein Auto ist bis zu einem Wert von 7500 Euro geschützt, d.h. es gilt als privilegiertes Vermögen und wird NICHT herangezogen.
§ 12 SGB II

Manchmal hilft ein Blick ins Gesetz, BEVOR man irgendwas hier reinschreibt ...
Hier ging es aber wohl darum, dass dieses Auto verkauft wird .... in dem Fall ist es ein Einkommen und wird bei der Berechnung des Bedarfs berücksichtigt - heißt weniger Leistung weil ja Geld vom Autoverkauf vorhanden ....
 

lebenszauber

Aktives Mitglied
Und ich bin Oberexperte in Jura.:D Schon mal was von Verfassung und Verfassungsgericht gehört?:rolleyes:
Sicher, aber du scheinbar nicht. Die Verfassung regelt die Grundrechte und die Verfassungsprinzipien, u.a. auch das Sozialstaatsprinzip. Das Sozialgesetzbuch regelt die Sozialleistungen auf der Grundlage des Grundgesetzes bzw. des Sozialstaatsprinzips.

Aber lies du erstmal nach, worüber du hier schreibst und dann meld dich wieder.
Viel Spass noch.
 
B

Blackjack

Gast
Und wo genau ist jetzt dein Problem? 500 € sind halt auch Geld. Es geht nicht um die 500 €, es geht um die Meldung an sich, die auch völlig richtig ist. Damit soll letztlich nur Sozialleistungsbetrug unterbunden werden, sonst gar nichts. Das Amt nimmt das Geld auch nicht gleich weg. Da spreche ich auch aus Erfahrung. Hallo Sachbearbeiter, hab mein Handy verkauft für 250 €. OK Herr Paulemaule, schönen Tag noch. Es ist nicht immer alles böse und schlecht Blackjack.
Du begreifst das nicht. Erwarte ich auch nicht bei gewissen Leuten. Du hast den anderen Teil vergessen. Hallo H4-ler was haben sie mit dem 250€ Handy gemacht? Und dann kommt deine Antwort.

Glaubst du wirklich ein Amt sanktioniert einfach so? Denkt sich also einen Bescheid mit Rechtscharakter(!) aus, schickt diesem dem Arbeitslosen zu lacht sich ins Fäustchen, weil wieder ein Arbeitsloser in die Pfanne gehauen wurde? Eine Sanktionierung bedarf immer eines Grundes, gibt es keinen Grund, denkt sich den auch niemand der Schreibtischtäter aus. Von Dingen wie Widerspruchsrecht rede ich jetzt mal gar nicht.
Natürlich, Grund: Termin nicht eingehalten. Rest wird weggelassen. Das Widerspruchsrecht hat keine aufschiebende Wirkung für die Vollstreckung von Sanktionen. Man hat ja das und die Rechtsbeihilfe abgeschafft, damit der H4'ler sich eben nicht mehr so leicht dagegen wehren kann.


Weiterhin ist deine Behauptung auch dahingehend falsch, dass das Jobcenter nicht zuständig ist für Inhalt und Bezahlung eines Arbeitsverhältnisses. An der Existenz von Drecksjobs sind andere Stellen Schuld, aber nicht das Amt.
Bundesagentur : Job-Vermittler drängen Arbeitslose in Zeitarbeit - Nachrichten Wirtschaft - DIE WELT

Soviel zu deiner These.
 

paulemaule

Aktives Mitglied
Hier ging es aber wohl darum, dass dieses Auto verkauft wird .... in dem Fall ist es ein Einkommen und wird bei der Berechnung des Bedarfs berücksichtigt - heißt weniger Leistung weil ja Geld vom Autoverkauf vorhanden ....
Aber das ist doch a) völlig rechtens und b) gerecht. Stell dir vor es wären 5.000 € oder der Arbeitslose würde jeden Monat ein Auto verkaufen.
 
B

Blackjack

Gast
Sicher, aber du scheinbar nicht. Die Verfassung regelt die Grundrechte und die Verfassungsprinzipien, u.a. auch das Sozialstaatsprinzip. Das Sozialgesetzbuch regelt die Sozialleistungen auf der Grundlage des Grundgesetzes bzw. des Sozialstaatsprinzips.
Bist du naiv. Glaubst du alle Gesetzgebungen sind verfassungskonform? Dann hätte das Verfassungsgericht mehr Freizeit.
 

lebenszauber

Aktives Mitglied
Wenn du einen Termin hast und nicht kannst - warum rufst du nicht an und gibst deinen Grund an? Ansonsten bekommst du 3 Monate eine Minderung um 10% vom Regelbetrag ....
 

Elis

Mitglied
@Lebenszauber:
"Der war gut. Ich habe Sozialrecht studiert - ebenso das SGB II (regelt Hartz Vier).
Lächerlich sind die Halbwahrheiten und das intellektuelle Geschwafel hier :rolleyes: "

- Ich verstehe nicht, wieso man so einen unhöflichen Ton anschlagen sollte, nur weil nicht jeder der Diskutanten hier Sozialrecht studiert hat.

Der für mich entscheidende Punkt ist doch:

Wieso sollte man einem Menschen das Existenzminimum in diesem Land vorenthalten, welches aufgrund seiner hohen Produktivität in der Lage ist, jedem Menschen dieses Existenzminimum zur Wahrung eines Lebens in Menschenwürde zu gewähren?

Aus meiner Sicht ist es selbst dann ein skandalöser menschenrechtswidriger Akt, wenn ein Mensch aus Faulheit oder Schlampigkeit auf der Straße landen und betteln muss und nichts mehr zu essen hat.

Der ideale perfekt funktionierende Mensch ist vielleicht gedanklich vorstellbar, jedoch in der Realität nicht existent.

Eine Gesellschaft muss sich - sofern sie den Anspruch hat, von humanistischen Ansprüchen geleitet zu sein - fragen, ob sie ernsthaft lediglich aufgrund von Charaktereigenschaften von Menschen eine Zweiklassengesellschaft forciert, bei der Menschen, die nicht ins System integriert werden können, nicht einmal mehr das Recht besitzen, eine Wohnung zu haben und sich wie ein durchschnittlicher Bürger ernähren zu können.

Ich kann es überhaupt nicht nachvollziehen, wieso man daraus solch eine großes Problem machen sollte, jedem Menschen ein Einkommen zu gewähren, wo doch an Gütern absolut alles im Überfluss vorhanden ist.

Es ist doch absurd, dass eine Gesellschaft mehr Lebensmittel produziert, als Menschen überhaupt verzehren können, jedoch bestimmten Menschen verweigert wird, durch ein Einkommen an dem Verfügbaren teilzuhaben.

Es ist doch eindeutig eine Frage danach, wieviel Wert uns überhaupt das Leben eines Menschen und seiner Würde sind.

Wenn wir die Menschenwürde als gesellschaftliches Kollektiv bejahen, können wir es nicht gutheißen, das absolute Existenzminimum eines Menschen an Bedingungen zu knüpfen.
Das untergräbt die Würde des Menschen massiv und ist der realen Umsetzung unseres humanistischen Weltbildes fundamental entgegengesetzt.

Es ist absolut unsozial, einen Menschen damit zu erpressen, dass er bei Nichterfüllung bestimmter Auflagen nicht einmal mehr wohnen und essen darf.

Es gibt doch in jeder Gesellschaftsform einen prozentual kleinen Anteil an Menschen, die sich nur sehr schwer integrieren lassen. Trotzdem handelt es sich bei diesen Individuen noch um MENSCHEN und nicht um erpressbare Sklaven.

Elis
 
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