Hallo,
wir haben ein kleines Problemchen und ich würde mich gerne versichern, keinen Fehler zu machen.
Wir haben vor ein paar Wochen unseren Wohnwagen verkauft und versucht, den Stellplatz zu kündigen.
Dann sind wir beim Vermieter vorbeigefahren, um die Kündigung abzugeben. Er war nicht anwesend
und seine Frau wollte die Kündigung nicht annehmen. Abends war er dann zwar anwesend, sagte uns
jedoch, wir sollten die Kündigung mit der Post schicken. Haben auch wir gemacht, 2x per Einschreiben.
Jedesmal kam das Einschreiben zurück mit dem Vermerk Annahme verweigert.
Müssen wir die Kündiging nun "gewaltsam" zustellen oder reicht es aus, einfach keine Miete mehr zu
zahlen, denn die beiden haben ja mitbekommen, daß wir kündigen wollten?
Danke für Eure Antworten.
Thea
Hallo,
das was hier teilweise geschrieben wird ist absurd und würde die Geschäftswelt zum Erliegen bringen.
Grundsatz ist nicht Nataschas Satz der Strafe:
Mikenull:
ein wichtiger Grundsatz in einem Rechtstaat lautet: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
sondern das BGB und die Leichtigkeit des Handels.
So!
Dann sage mal bitte, was steht in eurem Mitvertrag unter dem Passus Kündigung?
Wer ist Vertragspartner? Eheleute?
Steht da nichts drin, was die Form vorsieht, so wurde schon am Abend im Gespräch mit dem Vermieter rechtswirksam gekündigt. Du schreibst "wir", dann war ja ein Zeuge anwesend.
Die Nachbesserung der Schriftlichkeit wäre nicht erforderlich.
Wird sie doch vollzogen, so hat der Vermieter schon vom Kündigungsbegehren des Mieters gewusst, verweigert er dann die Kündigung durch Annahmeverweigerung, macht er sich der Zugangsvereitelung schuldig.
Denn wer mit dem Zugang einer rechtswirksamen Erklärung rechnet, muss dafür Sorge tragen, dass diese ihn auch erreicht!
Wenn im Vertrag die schriftliche Kündigung steht, ist es im Grunde genauso.
Er wusste von der Kündigungsabsicht, hat aber von Anfang an diese Zustellung verhindert.
Das ist ebenso Arglistig.
Die Ehefrau des Vermieters wusste ebenfalls vom Kündigungswillen des Mieters. Es ist also anzunehmen, dass sie vom Vermieter aufgefordert wurde das Schriftstück nicht anzunehmen. Damit verwirkt er ein Zustellungshindernis.
Dies bedeutet eine unbillige Erschwerung einer Kündigung und ist deshalb unwirksam, weil sich die Kündigung zu diesem Zeitpunkt schon im "Machtbereich" des Vermieters befand.
Damit wurde gekündigt!
Und Mike, von Höker‘s Winkelzügen halte ich gar nichts, dazu musst du auch einen Richter finden, der so etwas akzeptiert. Die Gerichtsvollzieher müssten Tag und Nacht arbeiten...
😉