Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Kündigung rechtswirsam zustellen?

Und dieser Elefant lernt hier noch das Fliegen😀

Soll ich mir die Mühe machen und noch auf eine ordentliche Aussage deinerseits warten
oder lohnt es sich eher nicht?

@ mikenull

Ein läppisches Einwurfeinschreiben gilt schon als zugestellt, wenn es in den Briefkasten des Empfängers gelangt. Du müsstest in diesem Fall nachweisen dass es dir über einen längeren Zeitraum nicht möglich war diesen zu leeren. Und das sich darin dann nur blanke Seiten befunden hätten, kannst du dann einem Richter klarmachen der die Hose mit der Kneifzange zupetzt.
 
Niemand muß etwas nachweisen. Es zählen nur Beweise. Aber das sollte man wirklich wissen.
Ich rede vom Inhalt!!!!!!!!!!
Die Logik, der nimmt was nicht an, also war eine Kündigung drin ist lächerlich.
Kein Richter wird sich auf so einen Unsinn einlassen.

Es hat doch gar niemand bestritten das es sich um eine Zustellung handelt. Es geht aber darum was zugestellt wurde.
Eine Kündigung, ein Bild der Oma oder gar doch ein leeres Papier? Das weiß doch nur der Absender und sonst niemand.
Da stünde also Aussage gegen Aussage und das Ergebnis wäre klar. Daher gibt es den Zeugen, die Zustellung durch GV oder auch noch die öffentlcihe Zustellung.
Könnte man sich alles sparen, oder?🙂
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber der Absender kann doch dann den (hoffentlich) noch versiegelten Brief beim Richter vorzeigen, auf dem der Einschreiben-Aufkleber inkl. "Annahme verweigert" klebt. Dann kann der Richter selber den Inhalt prüfen, oder sehe ich das falsch?
 
Normalerweise läuft es doch in tatsächlich wichtigen Fällen sowieso anders. Wenn ich kündige möchte ich im Gegenzug eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung haben. Kommt diese nicht Fristgerecht ( also vor Ablauf des Zeitpunktes an dem ich kündigen kann ), erkundige ich mich ob irgendetwas schiefgelaufen ist (trotz Einschreiben). Wenn ich dann einen Komiker vor mir habe, der sich entweder verleumden lässt, nicht anzutreffen ist oder behauptet, in dem Einschreibekuvert sei das Bild von mikenull´s französischer Bulldogge enthalten gewesen, kann ich es ja gerne nochmal senden. Entsteht der gleiche Zirkus, wäre die Sache für mich erledigt.

Deshalb ist es wichtig, sehr zeitnah zu kündigen damit es nach hinten nicht zu eng wird.

Kommt es irgendwann zum Aufstand - habe ich auch einen Zeugen. Sowohl für das erste, als auch das zweite Einschreiben. Dafür sind Freunde da. 🙂
 
@chrismas
Was ist jetzt Dein Problem? Die Aussagen stützen meine Argumentation; sowohl hinsichtlich dem Umstand, dass man sich auch bei Abwesenheit darum kümmern muss, seine Briefe zu erhalten, wie auch, dass eine Verweigerung der Annahme trotzdem dazu führt, dass das Schreiben mit Verweigerung als zugestellt gilt. Dagegen habe ich auch nichts gesagt. Trotzdem ist bspw. der von mir kritisierte Kommentar eines Users der verlinkten Seite inkorrekt.

Ich habe kein Problem, aber du scheinbar eines für Verständnis. Ich war bisher auch der gleichen Meinung wie die anderen auch und habe daher mal gesucht und eben die entsprechenden Link gefunden mit vielen Urteilen. Du hattest geschrieben, dass da nichts dergleichen stehen würde, doch tatsächlich entspricht es nicht der Wahrheit, sprich, du fühlst sich irgendwie gerade von mir angegriffen, obwohl ich dir Recht gebe!
 
Zitat PC:

Normalerweise läuft es doch in tatsächlich wichtigen Fällen sowieso anders. Wenn ich kündige möchte ich im Gegenzug eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung haben. Kommt diese nicht Fristgerecht ( also vor Ablauf des Zeitpunktes an dem ich kündigen kann ), erkundige ich mich ob irgendetwas schiefgelaufen ist (trotz Einschreiben). Wenn ich dann einen Komiker vor mir habe, der sich entweder verleumden lässt, nicht anzutreffen ist oder behauptet, in dem Einschreibekuvert sei das Bild von mikenull´s französischer Bulldogge enthalten gewesen, kann ich es ja gerne nochmal senden. Entsteht der gleiche Zirkus, wäre die Sache für mich erledigt.

Deshalb ist es wichtig, sehr zeitnah zu kündigen damit es nach hinten nicht zu eng wird.

Kommt es irgendwann zum Aufstand - habe ich auch einen Zeugen. Sowohl für das erste, als auch das zweite Einschreiben. Dafür sind Freunde da. 🙂
--------------------------------------------

Glückwunsch! Richtig erkannt.
Die Frage hier stellt sich aber schon - wenn jemand Einschreiben ablehnt - ob er nicht tatsächlich jemand ist, der es wirklich drauf anlegt.
 
In andern Fällen reicht zum Überbringen ein Zeuge aus. Muss dann auch aussagen können. Also am besten über 18, NICHT verwandt und so....

Aber hier kannst du zwar tipps bekommen, doch keine garantie außer hier wäre einer der rechtsanwalt ist. Keider arbeiten die wenigsten in diser Sparte mal für einen guten Gefallen. Habe mal wegen einer schweren Frage, eine ganze Spalte im Telefonbuch anbelefoniert und dann echt einen gefunden, der perönlich angerufen hatte um mir kostenlos einen Rat zu geben.
Ich würde Kündigung zusteleln. In Briefkasten Zeugen dazu, und dann nicht mehr bezahlen. Die Einschreiben aufheben. Hast ja deinen guten Willen gezeigt.
 
Glückwunsch! Richtig erkannt.
Die Frage hier stellt sich aber schon - wenn jemand Einschreiben ablehnt - ob er nicht tatsächlich jemand ist, der es wirklich drauf anlegt.

Ja, du hast recht. Sowas riecht natürlich recht streng nach Ärger!
Ich nehme deshalb auch an, dass es zu diesem topic hier eine Vorgeschichte gibt. Mitunter eine Ellenlange. ^^
Keiner tickt so aus, bloß weil jemand einen Stellplatz für den Campingwagen kündigt! 😀
 
Hallo,

wir haben ein kleines Problemchen und ich würde mich gerne versichern, keinen Fehler zu machen.

Wir haben vor ein paar Wochen unseren Wohnwagen verkauft und versucht, den Stellplatz zu kündigen.
Dann sind wir beim Vermieter vorbeigefahren, um die Kündigung abzugeben. Er war nicht anwesend
und seine Frau wollte die Kündigung nicht annehmen. Abends war er dann zwar anwesend, sagte uns
jedoch, wir sollten die Kündigung mit der Post schicken. Haben auch wir gemacht, 2x per Einschreiben.
Jedesmal kam das Einschreiben zurück mit dem Vermerk Annahme verweigert.

Müssen wir die Kündiging nun "gewaltsam" zustellen oder reicht es aus, einfach keine Miete mehr zu
zahlen, denn die beiden haben ja mitbekommen, daß wir kündigen wollten?

Danke für Eure Antworten.

Thea

Hallo,

das was hier teilweise geschrieben wird ist absurd und würde die Geschäftswelt zum Erliegen bringen.
Grundsatz ist nicht Nataschas Satz der Strafe:
Mikenull:
ein wichtiger Grundsatz in einem Rechtstaat lautet: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
sondern das BGB und die Leichtigkeit des Handels.

So!
Dann sage mal bitte, was steht in eurem Mitvertrag unter dem Passus Kündigung?
Wer ist Vertragspartner? Eheleute?

Steht da nichts drin, was die Form vorsieht, so wurde schon am Abend im Gespräch mit dem Vermieter rechtswirksam gekündigt. Du schreibst "wir", dann war ja ein Zeuge anwesend.
Die Nachbesserung der Schriftlichkeit wäre nicht erforderlich.

Wird sie doch vollzogen, so hat der Vermieter schon vom Kündigungsbegehren des Mieters gewusst, verweigert er dann die Kündigung durch Annahmeverweigerung, macht er sich der Zugangsvereitelung schuldig.
Denn wer mit dem Zugang einer rechtswirksamen Erklärung rechnet, muss dafür Sorge tragen, dass diese ihn auch erreicht!


Wenn im Vertrag die schriftliche Kündigung steht, ist es im Grunde genauso.
Er wusste von der Kündigungsabsicht, hat aber von Anfang an diese Zustellung verhindert.
Das ist ebenso Arglistig.

Die Ehefrau des Vermieters wusste ebenfalls vom Kündigungswillen des Mieters. Es ist also anzunehmen, dass sie vom Vermieter aufgefordert wurde das Schriftstück nicht anzunehmen. Damit verwirkt er ein Zustellungshindernis.
Dies bedeutet eine unbillige Erschwerung einer Kündigung und ist deshalb unwirksam, weil sich die Kündigung zu diesem Zeitpunkt schon im "Machtbereich" des Vermieters befand.
Damit wurde gekündigt!

Und Mike, von Höker‘s Winkelzügen halte ich gar nichts, dazu musst du auch einen Richter finden, der so etwas akzeptiert. Die Gerichtsvollzieher müssten Tag und Nacht arbeiten...😉
 
Hallo Ihr alle,

zunächt einmal vielen Dank für Die zahlreichen Auskünfte, Meinungen und Hinweise.:daumen:

Zu den Fragen: Der Vertrag ist uralt und läuft immer bis Jahresende, verlängert sich automatisch um ein weiteres
Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Jahresende gekündigt wird. Da steht nicht von schriftlicher Kündigung, also sollten
unsere mündlichen Kündigungen doch völlig ausreichend sein, auch, wenn sie nicht zu beweisen sind. Der Vermieter
(ein eigenwilliger Typ) kann auch nicht beweisen, dass wir nicht gekündigt haben. Ich denke, wir werden am
Jahresanfang einfach keine Meite überweisen und sehen, ob das ok geht. Ansonsten kann er uns ja fristlos
kündigen, weil wir mit der Miete im Rückstand sind. 😀

LG Thea
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
M SoVD Kündigung Finanzen 8

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben