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Kündigung rechtswirsam zustellen?

Das geht, wenn man böswillig ist. Weiß man ja hier nicht in letzter Konsequenz. Man sollte aber bedenken, daß es eine Gerichtsverhandlung darüber erst viele Monate später gebe und der Richter dort einfach nach Aktenlage entscheidet.
Sowas geht im Hau-Ruck-Verfahren am Vormittag wenn der Richter was weiß ich, 30 Fälle durchnimmt und sich sicher nicht um jede Einzelheit kümmern kann.

Ich habe übrigens lediglich mal wieder aus dem lesenswerten Buch der "Neuen Rechtsirrtümer" von Anwalt Dr.Ralf Höcker zitiert, der in diesem Fall entweder die Zustellung mit Hilfe von Zeugen oder - das ist teuer - durch den GV empfiehlt.
immt, wenn er den Brief erst gar nicht annimmt, hat der Kündigende keine schriftliche Empfangesbetätigung. Also noch einfacher.

Nochmal, wenn er ihn nicht annimmt kann er schwer behaupten zu wissen, was drin war 😉

Außerdem ist kein Richter so dämlich und glaubt ihm, daß er 2 Zustellversuche verschlafen hat.
Außer wie erwähnt, er lag monatelang nachweislich im Spital (am besten im Koma) oder war auf Weltreise.
 
@Toby

Das ist nicht richtig, denn in einem der dort genannten Urteile ist genau das Inhalt der Entscheidungsbegründung!
 
Wie Toby schrieb,
die Kündigung wurde zugestellt, weil die Kündigung (Einschreiben) im Machtbereich des Empfängers war.
Ich muss weder Urlaub, Krankenhaus oder sonstiges berücksichtigen...
 
Die Behauptung das in einem Einschreiben eine Kündigung war, genügt eben nicht. Da könnte ja wirklchlich alles mögliche drin sein. Daher: Zeugen.
Nach diesen Vorstellungen könnet der Mieter ja ein Prospekt vom Supermarkt reinstecken und behaupten das es eine Kündigung war oder auch z.B. das er eine Mitminderung wegen soundso will.
Das kann nicht sein.
 
Bei der Kündigung einer Arbeitsstelle genügt es auch,wenn der Arbeitgeber im Beisein eines Zeugen
oder durch Boten das Schreiben in den Briefkasten steckt.

Mein Chef ist im Nebenberuf Rechtsanwalt hat so Kündigungen verteilt. Er ist gefahren,sein Freund (Oberbulle) hat
die Schreiben in die Postkästen gesteckt. Das wird so rechtens gewesen sein.
Wenn man einen Zeugen hat,dass ein Schrieb in den Kasten eingesteckt wurde,kann der Empfänger nicht dagegen machen.
Es gilt als zugestellt.

Das akzeptiert sogar die Arbeitsagentur.
 
Vielleicht könnte hier ja der § 179 der ZPO greifen, den ich mir erlaube zu zitieren:

§ 179
Zustellung bei verweigerter Annahme


Wird die Annahme des zuzustellenden Schriftstücks unberechtigt verweigert, so ist das Schriftstück in der Wohnung oder in dem Geschäftsraum zurückzulassen. Hat der Zustellungsadressat keine Wohnung oder ist kein Geschäftsraum vorhanden, ist das zuzustellende Schriftstück zurückzusenden. Mit der Annahmeverweigerung gilt das Schriftstück als zugestellt.
 
Oha, was für ein Zirkus!

Ich hätte nur ein Einwurfeinschreiben geschickt und somit nichtmal erfahren das sich der Vermieter dermaßen anstellt. Danach nicht mehr bezahlt und ich wette, nie mehr etwas von dieser Geschichte gehört.

Aber man kann natürlich auch aus jeder Mücke einen Elefanten machen.
 
Das Schriftstück gilt als zugestellt. Das mag alles ja so sein.
Der "Kündiger" muß zwei Dinge beweisen: Erstens das es sich bei dem Schriftstück um eine Kündigung ahndelt und zweitens daß das Schridftstück zuggestellt bzw. angekommen ist.
Ersteres ( nämlich das es sich überhaupt um eine Kündigung handelt ) wird hier einfach so vorausgesetzt, in dem man sagt, wenn der Vermieter das Schriftstück bekommen hat, ist es eine Kündigung. Lach.
Oder ist es eventuell was anders? Möglicherweise ist es einfach das, was sich der Schreiberling vorstellt?Und das gilt dann als rewchtskräftig? Entenhausen läßt grüßen.
 
Man scheint immer noch zu meinen, daß allein ein Einschreiben genügt - damit ist aber lediglich dokumentiert das ein Briefumschlag geschickt wurde. Wenn der Vermieter mitsamt Zeugen behauptet im Briefumschlag wäre nur ein leeres Papier gelegen dann muß der Mieter beweisen, daß es eben anders war. Und das geht halt schlecht.

Dann wird man eine Betrugsanzeige machen müssen.
Wieso sollte ich als der,der eine Kündigung übersenden will ,ein leeres Stück Papier versenden.
Was habe ICH davon. Nichts ?

Das würde ich als Richter auch fragen.
Allerdings den,der behauptet einen leeres Blatt zugestellt bekommen zu haben.
 

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