Natascha74
Aktives Mitglied
Das geht, wenn man böswillig ist. Weiß man ja hier nicht in letzter Konsequenz. Man sollte aber bedenken, daß es eine Gerichtsverhandlung darüber erst viele Monate später gebe und der Richter dort einfach nach Aktenlage entscheidet.
Sowas geht im Hau-Ruck-Verfahren am Vormittag wenn der Richter was weiß ich, 30 Fälle durchnimmt und sich sicher nicht um jede Einzelheit kümmern kann.
Ich habe übrigens lediglich mal wieder aus dem lesenswerten Buch der "Neuen Rechtsirrtümer" von Anwalt Dr.Ralf Höcker zitiert, der in diesem Fall entweder die Zustellung mit Hilfe von Zeugen oder - das ist teuer - durch den GV empfiehlt.
immt, wenn er den Brief erst gar nicht annimmt, hat der Kündigende keine schriftliche Empfangesbetätigung. Also noch einfacher.
Nochmal, wenn er ihn nicht annimmt kann er schwer behaupten zu wissen, was drin war 😉
Außerdem ist kein Richter so dämlich und glaubt ihm, daß er 2 Zustellversuche verschlafen hat.
Außer wie erwähnt, er lag monatelang nachweislich im Spital (am besten im Koma) oder war auf Weltreise.