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Kündigung rechtswirsam zustellen?

Was für Schreiben denn?
Wenn er es nicht annimmt und öffnert kann er nicht wissen, was drin ist. Und allein dadurch kann es noch keine rechtmäßige Zustellung kosntruiert werden.
Außer wenne s der GV zustellt. Der nimmt es bei Ablehung mit, hinterlegt es bei sich zur Abholung und - ich glaub nach einer Woche, kann aber nachsehen - gilt es als zugestellt.

Also: Wenn der GV zustellt und kein Briefkasten da ist oder abgelehnt wird gilt das als Zustellung.
Das Dingens wird beim Amtsgericht zru Abholung hinterlegt. Wobei aber der GV den INHALT beglaubigen muß. Darum geht es ja.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was für Schreiben denn?
Wenn er es nicht annimmt und öffnert kann er nicht wissen, was drin ist.

Das sollte logisch sein. Und er macht sich schon "schuldig" damit, dass er es ohne zwingende Gründe nicht angenommen hat. Wenn ich diesen Dingen aus dem Weg gehen könnte, würde ich niemals irgendeine Kündigung als zugestellt betrachten müssen. Wie einfach das Leben sein kann.
 
Nein. es gibt genügend Menschen die z.B. keine Einschreiben annehmen. Dazu kann niemand verpflichtet werden.
Ich habs ausgeführt wie es dem Gesetz nach zu funktionieren hat. Das ist sicherlich Theorie. Aber wenn es so wäre wie hier teilweise beschrieben wird, bräuchte man die Zustellung per GV überhaupt nicht. Diese hat aber schon ihren Sinn, wenn es nicht anders geht.

Außerdem wurde hier egnau beschrieben wie man vorzugehen hat: Nämlich mit Hilfe von Zeugen die vom Inhalt Kenntnis genommen haben, und die beim Wurf in den Briefkasten dabei sind. Oder bei der persönlichen Übergabe.
Und im Zweifel bleibt dann noch der Weg über den GV. ( bei Mietsachen, nicht bei jedem anderen Unsinn! )
 
Außerdem wurde hier egnau beschrieben wie man vorzugehen hat: Nämlich mit Hilfe von Zeugen die vom Inhalt Kenntnis genommen haben, und die beim Wurf in den Briefkasten dabei sind.

Ach, und dieser kann nicht geschmiert sein?

Im übrigen hast du dir mit deinem letzten Beitrag deine eigenen Problemfragestellungen beantwortet. Du solltest einfach mal öfter mit dir selbst sprechen. 😀
 
Nein, ich lese im Gesetzbuch und die Beiträge von Anwalt Höcker. der beschreibt das genau so und nicht anders. Logisch das damit Leute manchmal Probleme haben....

Na ja, ich kenne Deine Verwandtschaft und Freunde nicht. Meine Erfahrungen sind da sehr gut. Ich könnte jeden meiner Bekannten als glaubwürdigen Zeugen nehmen. wenn das bei Dir nicht so ist, verstehe ich das aber auch. 😀

Natürlich kann ein Zeuge geschmiert sein - was nun wirklich nicht das Thema ist - der sollte aber bedenken, daß er ( im Ernstfall ) vor Gericht aussagen muß. Und bei Falschaussage ( ob mit oder ohne Eid ) ein gehöriges Risiko geht.
 
Na ja, ich kenne Deine Verwandtschaft und Freunde nicht. Meine Erfahrungen sind da sehr gut. Ich könnte jeden meiner Bekannten als glaubwürdigen Zeugen nehmen. wenn das bei Dir nicht so ist, verstehe ich das aber auch. 😀

LOL liegt das nicht im Auge des Betrachters?
Außerdem: Deine Argumentation hierbei ist mir recht suspekt wenn ich bedenke, dass du zuvor die Gläubwürdigkeit des Schreibers in Frage gestellt hast, aber jetzt irgendwelchen dahergelaufenen Zeugen ( welche die Gegenseite gar nicht kennt ) Glauben schenken magst.

Hier:

Ersteres ( nämlich das es sich überhaupt um eine Kündigung handelt ) wird hier einfach so vorausgesetzt, in dem man sagt, wenn der Vermieter das Schriftstück bekommen hat, ist es eine Kündigung. Lach. Oder ist es eventuell was anders? Möglicherweise ist es einfach das, was sich der Schreiberling vorstellt?Und das gilt dann als rewchtskräftig? Entenhausen läßt grüßen.

Natürlich kann ein Zeuge geschmiert sein - was nun wirklich nicht das Thema ist - der sollte aber bedenken, daß er ( im Ernstfall ) vor Gericht aussagen muß. Und bei Falschaussage ( ob mit oder ohne Eid ) ein gehöriges Risiko geht.

Aha, jetzt kann er doch geschmiert sein...
Naja, ist ja auch egal. Einen GV dafür einzusetzen halte ich jedenfalls für relativ unverhältnismäßig.

Schlimm finde ich, wie dies beim Bußgeldverfahren gehandhabt wird. Das kann tatsächlich nicht angekommen sein und trotzdem wird die Verjährungsfrist unterbrochen. Da genügt das ein Aktenvermerk über einen durchgeführten Verwaltungsakt vorgenommen wurde. Davon muss ich nichtmal etwas mitbekommen haben. Wusstest du das?
 
Ich verstehe jedenfalls das Du nicht alels verstehst......
Dabei ist es ganz einfach. Ich habe keineswegs die Glaubwürdigkeit des Schreibers infrage gestellt.
Ich stelle nur fest, daß was man weiß: (!!!) Recht hat in der BRD nur, wer es beweisen kann! Also hat der Schreiber in diesm Fall nachzuweisen, was der Inhalt des Schreibens war und ob es zugestellt wurde. Nicht mehr und nicht weniger.
Das geht aber nur durch die beiden angesprochenen Verfahren zuverlässig.
Ob ein GV verhältnismäßig ist, richtet sich nach der Höhe - denn natürlich können durch eine Zustellung die keine ist, iregndwelche Termine überschritten sein. So daß zum Beispiel ein Vertrag nochmal ein Jahr läuft.
Ich habe nie bestritten das ein Zeuge geschmiert sein kann. Einfach besser lesen - es wenigstens mal versuchen.😀
 
Oha, was für ein Zirkus!

Ich hätte nur ein Einwurfeinschreiben geschickt und somit nichtmal erfahren das sich der Vermieter dermaßen anstellt. Danach nicht mehr bezahlt und ich wette, nie mehr etwas von dieser Geschichte gehört.

Aber man kann natürlich auch aus jeder Mücke einen Elefanten machen.

Und dieser Elefant lernt hier noch das Fliegen😀
 
Mikenull:
ein wichtiger Grundsatz in einem Rechtstaat lautet: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

In dem Fall bedeutet es, nur weil einer den Kopf in den Sand steckt, nichts sehen und hören will, bedeutet das nicht, daß er sich einer Strafe, Kündigung, Gerichtsverhandlung, was auch immer ... entziehen kann.

Wäre ja ein toller Chaos-Staat. Jeder bestellt im Versandhandel wie verrückt, zahlt nicht, und wenn die Mahnung eintrudelt ... hab ich nie bekommen, Indianerehrenwort 😀

Im Job kann ich treiben was ich will, wenn ich die Kündigung bekomme nehme ich sie einfach nicht an ... toll, jeder hat bis zur Rente einen unkündbaren Job 😉

Zum Glück funktioniert die Welt nicht so einfach.
 
Wir haben es aber nicht mit irgendwelchen Strafen zu tun! Das ist etwas völlig anderes.
Niemand muß Post annehmen - auch keine Einschreiben. Genau dafür hat der Gesetzgeber nämlich diese amtliche Zustellung durch den GV ( oder auch die Gerichtspost ) erfunden. Wenn der Empfänger nicht annimmt, oder nciht annehmen kann, wird das Dingens entweder bei der Post oder im vorleigenden Fall ( beim GV ) beim Amtsgericht deponiert udn gilt dann als zugestellt.
Für einen Privatmann gilt das natürlich nicht. Es sei denn er hat Zeugen, die sowohl den Inhalt als auch die Zustellung ( wire erinnern uns, es hieß Machtbereich ) bezeugen können.

Und bei den Mahnungen vom Versandhandel bist Du völlig daneben. Diese besagen nichts - erst die gerichtliche Mahnung bringt das "Recht" ins Spiel. Die kommt im blauen Brief ( ist das noch so? ) und wird vom Postboten gebracht. Und wenn kein Briefkasten da ist und auch kein Empfänger, anschließend im Postamt hinterlegt. Und gilt als zugestellt.
 
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