mikenull
Urgestein
Was für Schreiben denn?
Wenn er es nicht annimmt und öffnert kann er nicht wissen, was drin ist. Und allein dadurch kann es noch keine rechtmäßige Zustellung kosntruiert werden.
Außer wenne s der GV zustellt. Der nimmt es bei Ablehung mit, hinterlegt es bei sich zur Abholung und - ich glaub nach einer Woche, kann aber nachsehen - gilt es als zugestellt.
Also: Wenn der GV zustellt und kein Briefkasten da ist oder abgelehnt wird gilt das als Zustellung.
Das Dingens wird beim Amtsgericht zru Abholung hinterlegt. Wobei aber der GV den INHALT beglaubigen muß. Darum geht es ja.
Wenn er es nicht annimmt und öffnert kann er nicht wissen, was drin ist. Und allein dadurch kann es noch keine rechtmäßige Zustellung kosntruiert werden.
Außer wenne s der GV zustellt. Der nimmt es bei Ablehung mit, hinterlegt es bei sich zur Abholung und - ich glaub nach einer Woche, kann aber nachsehen - gilt es als zugestellt.
Also: Wenn der GV zustellt und kein Briefkasten da ist oder abgelehnt wird gilt das als Zustellung.
Das Dingens wird beim Amtsgericht zru Abholung hinterlegt. Wobei aber der GV den INHALT beglaubigen muß. Darum geht es ja.
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