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Glaubwürdigkeit

G

Gast

Gast
Hat es irgendeinen positiven Einfluss, wenn das Landesverwaltungsamt, oder welche Behörde auch immer über den Anspruch auf Geld nach dem OEG entscheidet, einem glaubt, dass man sexuell missbraucht wurde, unter anderem auch "Zeugen" vernimmt, während dies die zuständige Staatsanwaltschaft bzw. ein Gutachter nicht tut?
 

111kleinbuchstabe

Aktives Mitglied
Auf was sich der positive Einfluss beziehen soll, ist mir jetzt nicht ganz klar.

Aber solche Vermutungen sind meist unsicher bis gegenteilig.

Einfach abwarten, was entschieden wird, das ist dann, was zählt.

Denk ich mal.
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Gast,
solltest du jemals OEG bewilligt bekommen ist das natürlich klar ein Beweis
dafür, dass du Folgen eines "Schadens" hast, für den der Staat nun grade stehen
muss.
Insofern ist das nat. immer gut für ein Verfahren bzw. Gutachten was du
bei Gericht machen musst....
Nur ich denke das ist sehr theoretisch....es kann sogar passieren,
dass GA sich ans VA wendet und Fragen stellt etc...
Außerdem wäre das vom Staatsanwalt sehr fahrlässig wenn ein VA Zeugen befragt (Hier gehts um Zivilansprüche)
und der Staatsanwa. das versäumt um jemand an zu klagen oder zu verurteilen....
Ich denke es wird so oder so ein schwieriger Proze..
Wünsche dir viel Kraft....ich habe damals das GA leider nicht durchgestanden....
Heute bekomme ich trotzdem OEG aber dazwischen sind viele Jahre vergangen...
 
G

Gast

Gast
@Vermisst

Kannst du mir vielleicht deinen Beitrag näher erläutern.

Das Verfahren (strafrechtlich) ist bereits seit einiger Zeit eingestellt.

Was meinst du denn mit Zivilansprüchen?

Was ist GA?

Herzlichen Dank!
 
G

Gast

Gast
Ganz einfach gefragt:

Wenn mir das Landesverwaltungsamt glaubt und ich dem zu Folge Geld nach dem OEG bekomme, kann ich dann öffentlich herum erzählen, dass mich ... m*** hat oder muss ich dann, vor allem aufgrund der Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staats- bzw. Generalstaatsanwaltschaft, mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?
 
G

Gast Gabunia

Gast
Gast

Warum nicht,du darfst das allem erzählen-wenn ist das Wahrheit,
bei Familie,Freunde, nuhr Offentlich darfst du keine Name nennen.

LG
 
G

Gast

Gast
Bei meiner Kindheitsrecherche habe ich Dorfbewohner befragt, ob sie denn nicht irgendetwas
mitbekommen haben, was das Elternhaus XY anbetrifft. Klar, ich musste auch den Namen
benennen. Ich habe auch nichts zu befürchten, denn ich sage die Wahrheit und habe Zeugen.
Ich finde es wichtig die Täter frei raus zu benennen, schliesslich muss man die Bürger vor
Verbrechern schützen. Ein weiterer Punkt, es tut den Seelenfrieden gut.

Immer frei raus, damit tut ihr Gutes !
 

111kleinbuchstabe

Aktives Mitglied
[ot]immer kurz nach der Sendung XY war Eurovisionsland bedeutend sicherer als kurz davor.[/ot]
Ich finde es wichtig die Täter frei raus zu benennen
Möglicherweise.
, schliesslich muss man die Bürger vor Verbrechern schützen.
Wobei sich dann auf der anderen Seite die, die nicht dabei waren, nur auf diese Erzählungen notgedrungen stützen können. Das ergibt zwei Problemstellungen: a) man weiss nicht ob die Erzählung wahr ist und b) falls diese wahr sein sollte, werden solche Geschichten von einer Weitererzählung zur nächsten zunehmend dramatisierter.
 
G

Gast Gabunia

Gast
"nicht für wahr halten"war auch bei mir vor Gericht,die haben einfach abgelent,kein Gutachter,nichts.

Jezt ist die Klage von OEG, jetzt musste ich grade die Gesundheitblätter ausfühlen,wie das wird weiter laufen-weiss ich nicht,abwarten.Ich möchte aber nicht aufgeben,für das was der Vergewaltiger mir und meine Familie angetan hat.

Wie kann ein Vergewaltiger noch weiter arbeiten, und noch als Arzt-Psychotherapeut?

Die wahrheit muss raus !

LG
 

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