Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Glaubwürdigkeit

G

Gast

Gast
"nicht für wahr halten"war auch bei mir vor Gericht,die haben einfach abgelent,kein Gutachter,nichts.

Jezt ist die Klage von OEG, jetzt musste ich grade die Gesundheitblätter ausfühlen,wie das wird weiter laufen-weiss ich nicht,abwarten.Ich möchte aber nicht aufgeben,für das was der Vergewaltiger mir und meine Familie angetan hat.

Wie kann ein Vergewaltiger noch weiter arbeiten, und noch als Arzt-Psychotherapeut?

Die wahrheit muss raus !

LG
Ich glaube dir !!

Ja es gibt die Schicksale. Auf meiner Therapeutensuche, es waren viele an der Anszahl, kam mir ein Analytiker, äusserst sonderbar vor. Er sprach mich auf meine freundlich-fröhliche Stimme hin an, die er sehr sympathisch fand, mich dies im ersten Telefonat, wohlbemerkt in den ersten Sekunden mitteilte.
Ein professioneller Therapeut unterlässt diese privaten Bemerkungen. So oder so.

Wie lange bist du mit dem Verfahren OEG in Streit (Jahre) ?
Bei mir wird es so langsam zum Ende zu gehen. Hoffe doch zum Guten.

lg








es ist sehr wahrscheinlich, das er es nicht "nur" mit einer anderen Person gemacht hat.
 
G

Gast Gabunia

Gast
Ich habe mich falsch ausgedruckt,soll sein" VOR Gericht OEG ".Die Klage habe ich vor kurzem beantragt.
Ich hoffe,dass OEG kann dir und auch mir helfen.Die alle Ungeheuer mussen weg gesperrt sein !

Wie das alles im Gericht abläft,weiss ich nicht.

Ich wünsche dir alles gute :)
 
G

Gast

Gast
Es ist ja nett, dass ich euch so rege an meiner Diskussion beteiligt, aber meine Frage war nur, ob ich öffentlich äußern kann, wer mich jahrelang m*** hat, wenn das Amt mir glaubt bzw. ich Geld nach dem OEG bekomme, obwohl die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat? Wiegt das "Urteil" einer Staatsanwaltschaft mehr?
 
G

Gast Gabunia

Gast
Das Verfahren ist eingestellt,weil die haben kkeine Beweise zu Verurteilen,du brauchst neue Beweise,ob Glaubwürdigkeit von OEG ist als Beweis-frag doch nach.

Bitte alles gründlich nachlesen-Seite:"Falsche Verdächtigung-Wikipedia"
kann sein, dass du auf deine Frage dort ein Antwort bekommst,nuhr Mut !

LG
 

Vermisst

Aktives Mitglied
@Vermisst

Kannst du mir vielleicht deinen Beitrag näher erläutern.

Das Verfahren (strafrechtlich) ist bereits seit einiger Zeit eingestellt.

Was meinst du denn mit Zivilansprüchen?

Was ist GA?

Herzlichen Dank!
Hallo, sobald du OEG bekommst wird das VA schauen ob sie beim Täter was holen können, denn nicht der Staat hat an dir das Verbrechen verübt sondern eben ein Täter....
Deshalb geht es hier um Zivilansprüche und das machen die ob man das als Opfer will oder nicht....mir wurde gesagt wenn ich nicht möchte dass die Täter verfolgt werden dann soll ich OEG Gelder ablehnen, dann lassen sie auch die Täter in Ruhe....deshalb schrieb ich von Zivilansprüchen.
Übrigens wenn man eine Haftpflichtversich. hat die Schäden von/durch 3.te übernehmen kann man das bei der Versicherung geltend machen.
z.B. kann man dadurch auch seine Rentenpunkte aufbessern, denn man hat ja auch Einkommensverlust erlitten durch die Schädigung und es gehen im Alter einem die Rentenpunkte ab....
das kann man eben nur wenn man entweder vom Täter so viel Geld holen kann dass zum einen die OEG Leistungen bezahlt werden oder eben eine Haftpflichtversich. dafür aufkommt.
Denn die deutsche Rentenversicherung kann eben das Konto nur ausgleichen wenn dafür Gelder fließen...Zumindest wurde mir das so von der DRV erklärt.
Deshalb wird bei mir das Rentenkonto nicht ausgeglichen. Leider!
Aber das würde hier zuweit führen...
Ich habe gelesen das Verfahren wurde eingestellt?
Aus Mangel an Beweise oder weil es verjährt war?
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Wie wäre es denn, wenn du so vernünftig wärest, einen Anwalt zu fragen, statt lauter Laien? Wir können dir hier einen vom Pferd erzählen, du wärst die Dupierte, wenn und falls es doch anders wäre.

Zur Not tret in den Vdk ein und frag da - da sitzen auch Juristen (Sozialverband VdK Deutschland - Willkommen beim Sozialverband VdK)
Da hat Meli sehr recht wir sind nur Laien oder können eben nur erzählen, wie es bei uns gelaufen ist...
Ich wäre da sehr vorsichtig, denn kann man nix beweisen bekommt man schnell eine Verleumdungsklage an Hals...
Ich erhalte auch OEG und Verfahren wurde vor langer Zeit eingestellt...
Einige andere wurden erst gar nicht eröffnet wegen Verjährung...
Mir wurde gesagt ich soll den Mund halten!:(
Deshalb ist es gut wenn man sich anwaltlich beraten lässt...
Ich finde es dennoch gut, dass die Behörden (hier Versoamt) weiter ermittelt...
Aber eben nicht strafrechtlich sondern zivilrechtlich...
 
G

Gast

Gast
@Vermisst

Herzlichen Dank für Deine Erklärung.

Wenn ich ehrlich bin, ist mir Geld nicht so wichtig. Ich wollte nur, dass der Typ Verantwortung übernimmt.

Sollte das Amt mir wirklich glauben, dann wird der Typ zahlen müssen, denn er hat Geld.

Kann es denn sein, dass ich auch noch angehört werde?

Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, weil es keine konkreten Beweise gibt und das Gutachten ergab, dass ich "lüge".
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben