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Beihilfe bei Opferentschädigung...angeblich Berechnung falsch...

Hallo Gast 2,
das habe ich doch oben beantwort.
Demjenigen, dem es bewilligt wird (Kranker), dem wird es nie angerechnet.
Nur der es als Entgeld für seine Arbeit vom Kranken bekommt, dem wird es angerechnet.

Wenn deine Frau das macht, dann ist es keine Entlohnung, da du ihr nichts zahlst. 😉
Damit bezahlst du den erhöhten Aufwand, den du hast an Dingen, die mit der Krankheit zu tun haben.

Deine Frau muss also nichts angeben, weil sie nichts erhält.
Du kannst es ruhig angeben, formal musst du es sogar, doch dir kann nichts abgezogen werden.
 
Hallo Vermisst,

Hi Rhenus, dann bin ich als §27a BVG schlechter gestellt als jemand
der Grundsicherung bekommt, weil er dauerhaft EM Rente bekommt.
Denn der hat 15% Mehrbedarf plus 20% wegen Merkzeichen G, das wären
35% Mehrbedarf.
nein, das hat nichts miteinander zu tun.
Jeder Einzelfall wird nach dem jeweilig zuständigem Gesetz berechnet.
Sonst gleiten wir in die Politik ab.

Ich bekomme diese 15% nicht, und beim Merkzeichen G keine 20 sondern 12 oder 17%.:mad:
Nach meiner Meinung stehen dir aus § 30 SGB XII Mehrbedarf, 17% zu.

(1) Für Personen, die
2.die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sind, und durch einen Bescheid der nach § 69 Abs. 4 des Neunten Buches zuständigen Behörde oder einen Ausweis nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches die Feststellung des Merkzeichens G nachweisen, wird ein Mehrbedarf von 17 vom Hundert der maßgebenden Regelbedarfsstufe anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.
Das darf es doch nicht sein....überall steht drin im § dass man die besondere Lage des Beschädigten berücksichtigen soll....
Wird ja auch.

Wie sieht es nun mit dem §42,45,46? aus der besagen soll, dass Schuldverpflichtungen
berücksichtigt werden beim BVG?
Solltest du bitte immer das Gesetz nennen, sonst sucht man sich kaputt!
 
Solltest du bitte immer das Gesetz nennen, sonst sucht man sich kaputt!

Sorry, das ist laut Bescheid (gehört wohl alles zum §27a BVG erg. Hilfe)
Absetzungen nach §44, 46 KFürsV (genau so steht es dort)
Da steht weiter unter 4.1 schuldverpflichtung....

Hoffe, du kannst aufklären....wurde dieser § fälschlicherweise bei mir eingerechnet
und mir stand es nie zu?😕
 
Sorry, das ist laut Bescheid (gehört wohl alles zum §27a BVG erg. Hilfe)
Nein.
Das ist nur der Verweis auf das SGB 12, dass dir zusätzliche Hilfe zustehen könnte.

Absetzungen nach §44, 46 KFürsV (genau so steht es dort)
Das ist die Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV)und behandelt dein Schonvermögen §44. Dieses wurde dir zugestanden.

Und § 46 Besondere wirtschaftliche Belastungen. Das ist eine "kann" Regelung. Daher schwer im Vorraus zu sagen.

Da steht weiter unter 4.1 schuldverpflichtung....
Ja wenn es dir genehmigt wurde, warum nicht weiter? Den Nachweis hast du doch erbracht und wurde anerkannt, oder?

4.1 bezieht sich auf den Bescheid? Nummerierung?
 
Nein.
Das ist nur der Verweis auf das SGB 12, dass dir zusätzliche Hilfe zustehen könnte.

Das ist die Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV)und behandelt dein Schonvermögen §44. Dieses wurde dir zugestanden.

Und § 46 Besondere wirtschaftliche Belastungen. Das ist eine "kann" Regelung. Daher schwer im Vorraus zu sagen.

Ja wenn es dir genehmigt wurde, warum nicht weiter? Den Nachweis hast du doch erbracht und wurde anerkannt, oder?

4.1 bezieht sich auf den Bescheid? Nummerierung?

Es steht:
§46 unter Nummerierung: 4.1
Muss nun sagen, der Bescheid ist da und ich kann keine Veränderung.....doch aber zu meinen Gunsten erkennen....Ich verstehe nicht, warum man mir solch eine Mail geschickt hat, wenn mir sogar 10 Euro mehr bezahlt werden, alleine schon wegen der Veränderung der Regelsätze seit 1.1.
Ich kann nun sagen, dass ich nach § 30 SGB XII einen Mehrbedarf von 29 v.H. bekomme, ergo mehr als normal ein SGB XIIler bekommen würde. :daumen:
 
Sorry ich verstehe es nicht.

Es steht:
§46 unter Nummerierung: 4.1
Der § 46 SGB 12 ruft nach dem Rentenversicherer, der die Rente feststellen soll nach § 41.
Ist da nur ein Punkt falsch?

Mehr müsstest du bekommen, weil die Sätze angehoben wurden.

Na dann freue ich mich für dich! :daumen:
 
Hallo Rhenus,
danke dir.
Mir ist trotzdem etwas aufgefallen:
Ich bekomme 17% Mehrbedarf wegen Merkzeichen G und
auch Mehrbedarf wegen Alleinerziehung.
Bekomme insges. 29v.H. das würde bed. ich bekomme
wegen Alleinerziehung nur 12%...kann das sein, dass
das zu wenig ist? 😕
Die Mehrbedarfe werden ja zusammen gerechnet bis zu einer bestimmten
Höhe gell?
Ich denke solche Fragen interessieren auch andere...

Edit:
Hab den § für das SGB XII gefunden im SGB II könnte es anders aussehen:
3. Mehrbedarf nach § 30 Abs. 3 SGB XII: Alleinerziehende
Grundsatz, § 30 Abs. 3 SGB XII
Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist, soweit kein abweichender Bedarf besteht, ein Mehrbedarf anzuerkennen:

  1. In Höhe von 36 vom Hundert des Eckregelsatzes für ein Kind unter sieben Jahren oder für zwei oder drei Kinder unter sechzehn Jahren
  2. Liegen die Voraussetzungen der Ziffer 1 nicht vor, in Höhe von 12 vom Hundert des Eckregelsatzes für jedes Kind, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert des Eckregelsatzes. Dies ist in folgenden Konstellationen möglich:
    • bei einem Kind über 7 Jahre und unter 18 Jahren,
    • bei zwei oder drei Kindern über 16 und unter 18 Jahren,
    • bei vier und mehr Kindern.
Gewährung des Mehrbedarfes nach § 30 Abs. 3 SGB XII für Alleinerziehende bei gemeinsam ausgeübtem Sorgerecht beider Elternteile
Bei der Beurteilung der Frage, ob bei gemeinsam ausgeübtem Sorgerecht beider Elternteile ein Mehrbedarf anzuerkennen ist, muss auf die tatsächlichen Verhältnisse abgestellt werden.
Ausschlaggebend ist bei der Einzelfallprüfung nicht, wer im rechtlichen Sinn zur Erziehung berechtigt oder verpflichtet ist, sondern wer sich tatsächlich um das Kind / die Kinder kümmert und an der Erziehung beteiligt ist.
Beispiele :
a. Beschränkt sich die Ausübung des Sorgerechts bei einem Elternteil im Wesentlichen auf Besuchskontakte am Wochenende oder im Urlaub, ist für den Elternteil, der mit dem Kind / den Kindern in häuslicher Gemeinschaft lebt, der Mehrbedarf für Alleinerziehende anzuerkennen.
b. Lebt das Kind teilweise bei der Mutter und teilweise beim Vater, ist auf den Umfang der persönlichen Betreuung und Versorgung durch den jeweiligen Elternteil abzustellen. In diesen Fällen ist vor der Zubilligung des Mehrbedarfes zu prüfen, bei wem der wesentliche Schwerpunkt der Betreuung liegt.
Mein Bescheid ist wohl richtig! :daumen:
 
Hallo bin neu hier zufällig in diese Form gelandet, ich bin auch geschlagen aber als Opfer habe ich mich nicht bezeichnet. Gewalt habe ich erlebt Konnte nicht schlafen Ängste waren da habe Therapie gemacht und Gesund
wenn ich hier lese warum dauert bei Vielen so Lange dass man nicht Gesund wird.

habe wieder Freude am Leben. bitte versucht euch gesund zu werden , ach was ist den eigentlich Opferentschädigung? höre immer wieder hier .
 
schneehasen , verstehe ich dich richtig wenn man einmal Krank ist trauma egal was ist ist man für ewig Krank?

ich glaube einige denken so aber Ärzte Gutachter sind in ein anderen Meinung deswegen gibt es in unserem system so sch........ das Hier Opfer oder irgendwelche pycho -Erkrankung gemacht von Menschen , damit diese System ausgenutz wird das ganze Sozialstaat ist Pleite durch solche angeblich Kranke, ich habe es gestern in Zeitung gelesen es gibt Milinonen die nicht Pflegebedürtig sind und Leistungen kassiren auch in der Zeitung war es Opfer Rolle dann Geld kassieren. ich will damit nicht alle sagen aber überlege bitte überwiegend leider so, man ist vergewaltigt , opfer überfall , ok aber dann Jahrelang Krank die Frage ist wissentschaftlich Wie Lange bis zum sterben????

wenn wir so betrachten dann ist Jeder Krank , psychischisch weil , Jeder hat von etwas Angst, mann sollte nicht immer wider sagen ja bin Opfer ja bin seit 8 Jahren so , ja 20 Jahren so , manche wollen vom Kosten der Allgemeinheit Leben . das ist ein sehr Falsche gedanke. ist aber Fakt.


sozialstaat kann das nicht mehr tragen. keine Zahlt beiträge an Kassen aber wollen kassieren. es ist ein skandal was ich im Zeitung gelesen habe. und Steuerzahler müssen das zusehen.
 

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