Rhenus
Urgestein
Hallo Elke,
Ein Bußgeld bekommst du nicht, wohl deine Kinder, weil sie volljährig sind.
Bußgeld hat was mit Verstoß gegen die Schulordnung zu tun und nicht unbedingt mit der Schulpflicht.
Hast du auch mal daran gedacht was im Zeugnis stehen wird? Womit sich vielleicht beworben werden muss.
Und nachdem mit Vorsatz gehandelt wird, könnte auch ein Schulverweis im Raum stehen.
Dagegen kannst du allerdings klagen.
http://www.hilferuf.de/forum/schule/59732-schulverweis-wegen-fehltagen.html
Ich frag mich nur, wo ihr das auf Biegen und Brechen durchsetzen möchtet, ihr nicht gleich den leichteren Weg gegangen seid?
LG
Rhenus
Ich glaube das ist so nicht richtig!Hallo Sisandra,
also Jugendamt fällt schonmal weg, beide Mädchen sind volljährig.
Bußgeld wird es auch nicht geben, da beide Mädels ihre Schulpflicht absolviert haben.
Ein Bußgeld bekommst du nicht, wohl deine Kinder, weil sie volljährig sind.
Bußgeld hat was mit Verstoß gegen die Schulordnung zu tun und nicht unbedingt mit der Schulpflicht.
Hast du auch mal daran gedacht was im Zeugnis stehen wird? Womit sich vielleicht beworben werden muss.
Und nachdem mit Vorsatz gehandelt wird, könnte auch ein Schulverweis im Raum stehen.
Dagegen kannst du allerdings klagen.
http://www.hilferuf.de/forum/schule/59732-schulverweis-wegen-fehltagen.html
Ich frag mich nur, wo ihr das auf Biegen und Brechen durchsetzen möchtet, ihr nicht gleich den leichteren Weg gegangen seid?
LG
Rhenus