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BRD oder Deutsches Reich?

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Wen interessiert dieser Blödsinn?! Der Link leitet zu einer unwissenschaftlichen, ideologisch verblendeten Spinner-Webseite, fern jeglicher juristischer Realität und wider der Normativität des Faktischen.

Wen interessiert diese offenkundig völlig überholte, nicht aktualisierte Webseite. Wie bereits schon geschrieben wurde, hat der Webadministrator dort eben das Einpflegen der einschlägigen Gesetzesreformen bzw. in diesem Fall die Neufassung des BBG verpasst. Es wurde daher ebenso bereits geschrieben, dass man, wenn man nach Gesetzen schaut, dies gefälligst bei http://www.gesetze-im-internet.de - der amtlichen Seite des Bundesjustizministeriums (oder alternativ bei der ebenfalls sehr guten und in wissenschaftlichen Kreisen beliebten Website http://www.buzer.de) zu tun hat, und nicht anderswo.

Wen interessiert ein völlig aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat zu einem Thema, zu dem sich Gabriel nicht geäußert hat?! Sowas nennt man böswillige Zitatverkürzung.

Nur so als Ratschlag für die Zukunft: Es ist ungemein besser und wahnsinnig empfehlenswert, wenn man sein Wissen lieber aus Lehrbüchern aneignet statt aus fragwürdigen Youtube-Filmchen - sowas nennt man letztlich Medienkompetenz.

Benatrevqre
 
Zuletzt bearbeitet:
ja, der artikel von brd-schwindel.info ist erst ein paar wochen alt - aber die virtuellen tintenpisser dort haben eine veraltete gesetzesfassung ausgegraben.

© 2011 Deutscher Beamtenwirtschaftsring e.V.

die jahreszahl im impressum mag aktuell sein (dies wird i.d. global für alle seiten des webauftritts angepasst!), heißt nicht, dass der inhalt es auch ist.

also reden wir jetzt gar nicht mehr vom deutschen reich? 😀 soso....

ausser böswilligen Beleidigungen ist von dir doch noch gar nichts gekommen.

das ist gelogen, und das weißt du.
erwarte nicht, dass dich hier in diesem forum noch IRGENDJEMAND ernst nimmt, abgesehen von jadefalke - so lange du keine 180°-wendung vollziehst.
 
Ein hochinteressantes Outing!

Extra um zwei Schaumschläger (Zitat Hablo) zur Strecke zu bringen, meldet sich ausgerechnet heute eine Userin mit juristischem Hintergrundwissen an.

Und damit liege ich aufgrund meines juristischen Hintergrundwissens zu 100% richtig.


Benatrevqre


Vllt. ist aber auch nur eine Person, die Bücher verkaufen will ...
 
Vllt. ist aber auch nur eine Person, die Bücher verkaufen will ...
Nene, da kann ich dich beruhigen. Mir liegt absolut nichts daran, irgendwas zu verkaufen. Ich wurde von Google nur zufällig informiert, dass in diesem Forum ein bissel juristischer Unsinn geschrieben worden ist.

Mein Metier ist eigentlich sonst das Verfassen von enzyklopädischen Beiträgen und wissenschaftlichen Arbeiten.

Benatrevqre
 
erwarte nicht, dass dich hier in diesem forum noch IRGENDJEMAND ernst nimmt, abgesehen von jadefalke - so lange du keine 180°-wendung vollziehst.

Wie bist du denn drauf?

Es ist mir doch so was von egal, ob mich jemand mit einem nickname ernst nimmt oder nicht.

Bist du hier der große Zampano der für ALLE die Entscheidungen trifft?
 
@Hablo
ich habe bereits argumentiert. seit so einigen postings brauche ich das nicht mehr. weil ihr beide euch dermaßen lächerlich gebt.
Das einzige was lächerlich hier war, ist deine "argumentation" in dem du das BBG zitierst. Völlig daneben.😱

@Benatrevqre
Das ist eindeutig falsch. Sind allesamt keine Einschränkungen der deutschen Souveränität. Und damit liege ich aufgrund meines juristischen Hintergrundwissens zu 100% richtig.
Tatsächlich? Also als Verbindungsoffizier muss ich auch wissen in welche Gewässer ich schwimme.
Ich werde nicht Ress zitieren sondern schlicht und einfach das "Grundgesetz für die BRD" stand 1. Januar 2007.

Präembel Seite 103: 12 September 1990 in Moskau, Vertrag über "die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland".
Er beinhaltet die endgültige Festlegung der Deutschen Ostgrenze, den Verzicht Deutschland auf ABC-Waffen, eine Rüstungsbegrenzung und den verbleib nichtdeutscher Streitkräfte (Ey das bin ich!😎) auf dem Territorium der BRD.

Und da du gerne mit Artikeln um dich wirfst spiele ich auch ein wenig mit und zitiere den Artikel 24GG absatz 2 und 3 (Absätze 1, 1a sind auch nicht ohne aber lassen wir das erst mal ).
Absatz 2: Der Bund kann sich zu Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa usw...

Absatz 3: Zur Regelung zwischenstaatlicher streitigkeiten wird der Bund Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten.

Wenn das keine Einschränkungen der deutschen Souverenität sind, überlasse ich den Leser.
 
@Mikenull
Wahrscheinlich ist ihm auch entgangen, daß das deutsche Parlament die Westgrenzen Polens längst anerkannt hat.
Das stand nie zu Debatte und ob das deutsche Parlament es anerkennt oder nicht war belanglos. Siehe Vertrag über "die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland".
 
Zuletzt bearbeitet:
"Grundgesetz für die BRD".
Die Verfassung heißt Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Und in dieser steht nichts drin, was gegen die deutsche Souveränität gerichtet wäre. Geht auch logischerweise gar nicht. Dazu unten mehr.

Präembel Seite 103: 12 September 1990 in Moskau, Vertrag über "die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland".
Er beinhaltet die endgültige Festlegung der Deutschen Ostgrenze, den Verzicht Deutschland auf ABC-Waffen, eine Rüstungsbegrenzung und den verbleib nichtdeutscher Streitkräfte (Ey das bin ich!😎) auf dem Territorium der BRD.
Schön, nur steht im gesamten 2+4-Vertrag - wie ich bereits ausführte, lies dazu meinen Verweis auf Ress (oben) - kein Wörtchen eines gegen die Bundesrepublik bzw. gegen das vereinte Deutschland gerichteten Zwanges. Dass darüber hinaus wir Deutschen Zugeständnisse machen mussten, um die Wiedervereinigung zu erlangen, war ja letztlich klar. Alle dort niedergelegten Bestimmungen wurden jedoch mit ausdrücklich deutscher Zustimmung und einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien geregelt. Die westdeutsche Delegation führte sogar eine maßgebliche Rolle in den "2+4-Gesprächen".

Kann man alles in der einschlägigen Völkerrechtsliteratur - deswegen auch mein Verweis auf Ress! - nachlesen, die dir ja offensichtlich nicht bekannt ist. Sonst hättest du ja auch längst erfahren, dass der Verbleib ausländischer Streitkräfte keine Einschränkung der Souveränität Deutschlands ist, wenn mit den ausländischen Staaten der Aufenthalt ihrer Streitkräfte vertraglich vereinbart worden ist - und dies außerdem nicht im Sinne einer Besatzungspolitik, sondern wohlgemerkt im Sinne des NATO-Truppenstatuts. Übrigens können diese Verträge auch einseitig durch Deutschland gekündigt werden: wieder ein Beweis für die volle Souveränität Deutschlands. Mit anderen Worten: Wenn wir sagen: "Ey, genug jetzt. Verpiss dich Franzose!" Dann muss der Franzose aus Deutschland abziehen. So sind die Verträge. Ganz einfach. 😉

Und da du gerne mit Artikeln um dich wirfst spiele ich auch ein wenig mit und zitiere den Artikel 24GG absatz 2 und 3 (Absätze 1, 1a sind auch nicht ohne aber lassen wir das erst mal ).
Absatz 2: Der Bund kann sich zu Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa usw...

Absatz 3: Zur Regelung zwischenstaatlicher streitigkeiten wird der Bund Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten.

Wenn das keine Einschränkungen der deutschen Souveränität sind, überlasse ich den Leser.
Wie ich bereits schrieb: das geschieht alles auf Basis der Freiwilligkeit.

Und zudem: Da wir Deutschen - wie natürlich und ganz selbstverständlich jede andere souveräne Nation auch - in unseren gesetzgebenden Körperschaften Deutscher Bundestag und Bundesrat mit verfassungsändernder Zweidrittelmehrheit unser Grundgesetz ändern können - so lustig wie wir sind -, könnten wir theoretisch den Art. 24 GG auch ins Nirvana schicken. Und siehe da: wieder ein Beweis für die deutsche Souveränität.

Und merkste was: deine Argumente lösen sich bei näherer Betrachtung allesamt in Luft auf. 🙂

Benatrevqre
 
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