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Hausbesuch von ARGE

Hier wird die Miete wohl 50% geteilt.

"Betrugsverdacht"wäre,wenn sie den MV als "Alleinmieter" einreicht,
den anteilzahlenden Mitbewohner VERSCHWEIGT ,um MEHR(!) Wohnkosten zu erhalten.

WARUM soll das eine "BG" sein?

"Mehr als 2 Jahre zusammengelebt"? Nein,schreibt er.
Einstehungswillen--NEIN.
Gemeinsame Kinder-NEIN.
Reale finanzielle Mittelzuwendung-NEIN schreibt er.

NUR,weil er DERZEIT mit ihr liebestechnisch verbunden ist, erwachsen daraus KEINE Finanzrechte für sie--denn: sie arbeitet nicht als H***.

Wenn man "Verschleierung" behauptet, sollte man das BEGRÜNDEN.

Sonst ist es Verleumdung.

Also: was wir GLAUBEN,VERMUTEN,für möglich halten--ist eine Sache.
Nur aus dem VERDACHT "Der Typ gibt ihr BESTIMMT jeden Monat fett Kohle " ,entsteht keine "Bedarfsgemeinschaft.

Er sagt: Nö--sie ist zwar meine FREUNDIN,ich ZAHLE ABER NIE für meine Freundinnen--ich zahle ERST,wenn die sich mit mir verheiratet.

Ist das neuerdings NICHT okay?


Sollte ich jetzt,da ich in Not bin (und nicht mal ein Sozi/ALG2-Antrag mir abgenommen wird,da die Unterlagen wg.anderer Personen nicht beschaffbar sind!)

mich an ALLE VERFLOSSENEN wenden,die je mit mir das Bett teilten und gemeinsame Mahlzeiten hatten und ihre ZAHNBÜRSTE in mein Bad stellten?

Wieviel NIMMT MAN DENN SO als durchschnittliche FREUNDIN je Monat? Bitte--"was kennt man denn da so"?

300 Eu oder 500 Eu--wird JE TAG berechnet oder je angefangenem Liebesmonat?

Ich bitte die,die offenbar "das so kennen", mir mal zu helfen!

Hab seit SEPTEMBER 2007 kein Einkommen...und--jetzt sagt da jemand--hey...wenn Du einen FREUND hast, muß der für Dich zahlen...
und ich TROLLOTANTE hab mir NIEMALS einen reichen Typ gesucht...Mööööönsch...wie dumm kann frau sein--
dabei WÄRE ES SO EINFACH?
Von jemandem die Zahnbürste ins Bad,ihn hinsetzen,wenn man die Sozi-Kontrolle bestellt---und SCHWUPPS isser dran,der Gute?!

Muß man es nur immer schaffen,daß der MINDESTENS 2 Jahre und einen Tag DABLEIBT ...und nicht so schlau ist, nach 1 Jahr zu flüchten....

Wieder was gelernt.
Danke!
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich stehe zu meine Angaben !!
Wir Teilen uns Miete ! Jeder hat seine Möbel mitgebracht und von jeden steht was da ! das auch jeder bei trennung wieder mit nimmt ! wir haben uns gemeinsam nichts angeschafft und werden es auch nicht!!
Keine gemeinsamen Konten nichts!
 
Die Überprüfung ist notwendig um Ihren Leistungsanspruch zu klären. Es geht nicht darum ob Sie finanziell füreinander einstehen. Es muss geprüft werden ob Sie eine Bedarfsgemeinschaft sind oder nicht. Ich werde erst Geld zahlen wenn sicher ist das Sie einen Anspruch auf Leistungen haben. Und dazu ist die Überprüfung der Wohnsituation nötig.

Sie schreibt auch das sie zahlt also ! Kommt das Geld nicht vom Amt oder was Denkt Siie was Sie ist??
 

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