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Gas und Bremse verwechselt, Rentner fährt Vierjährigen tot

  • Starter*in Starter*in DateDoktor
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Keine Theorie - sondern die Meinung des Verkehrgerichtes zu der Problematik, ( wenn es überhaupt eine ist - ich glaube das nicht )Mit besonderem Hinweis auf die Verfassungsmäßigkeit!
 
Junge Menschen sind schon vielen Regelungen ausgesetzt, Ältere aber keiner einzigen im Bezug auf ihr Alter.
Hallo, auch ich frage Dich:
Welche "vielen Regelungen" sind das bitte???
Es gibt die 2jährige Probezeit für alle Fahranfänger unabhängig vom Alter, in der beispielsweise auch eine Null-Promille-Grenze gilt.
Desweiteren gilt diese Null-Promille-Grenze noch bis man 21 Jahre ist.

Aber sonst??? Wo sind denn bitte die "vielen" Regelungen???
 
Hallo, auch ich frage Dich:
Welche "vielen Regelungen" sind das bitte???
Es gibt die 2jährige Probezeit für alle Fahranfänger unabhängig vom Alter, in der beispielsweise auch eine Null-Promille-Grenze gilt.
Desweiteren gilt diese Null-Promille-Grenze noch bis man 21 Jahre ist.

Aber sonst??? Wo sind denn bitte die "vielen" Regelungen???

Guckst du:

Bereits ein erster schwerer Verstoß gegen die Verkehrsregeln, wozu alle Straftaten zählen, aber auch schwere Ordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 20 km/h, haben verwaltungsrechtliche Konsequenzen: Der Fahranfänger muß auf eigene Kosten eine Nachschulung absolvieren, die nur von bestimmten Fahrschulen durchgeführt wird. Gleiches gilt, wenn der Führerschein-Neuling zwei leichtere Ordnungswidrigkeiten begangen hat. Nimmt er nicht an der Nachschulung teil, so entzieht ihm die Behörde die Fahrerlaubnis. Mit dieser Maßnahme erlischt nicht nur die Klasse, mit der er die Verkehrsverstöße begangen hat, sondern die gesamte Fahrerlaubnis. Weitere Konsequenzen Fahranfänger, die bereits eine Nachschulung absolviert haben und in der restlichen Probezeit einen weiteren schwerwiegenden oder zwei leichtere Verstöße begehen, müssen eine neue Führerscheinprüfung machen. Die Perspektiven Ab Anfang nächsten Jahres wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert, wenn sich der Betreffende nicht bewährt hat. Die im Zuge der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossene Neuregelung sieht als erste Maßnahme bei Nichtbestehen der Probezeit ein Aufbauseminar vor. Bei einem weiteren Verstoß erteilt die Behörde eine schriftliche Verwarnung, die mit der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung verbunden ist. Begeht der Betroffene danach ein weiteres Verkehrsdelikt, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung ist dann frühestens drei Monate nach Entziehung der Fahrerlaubnis und unter Nachweis einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung möglich.

Regeln und Sanktionen während der Probezeit :: Radarfalle.de

Und nicht nur das. Zur Prävention gibt es beispielsweise "Begleitetes Fahren".

Seit diesen ganzen Regelungen haben die Unfälle bei Fahranfängern deutlich nachgelassen. Wieso also nicht auch bei Älteren? Jeder schwere Unfall ist einer zuviel!
 
Meine Güte, DateDoktor, langsam reicht es.

Was Du aufzählst gilt für ALLE FAHRANFÄNGER. Es ist scheissegal, wie alt die sind!!! Und wenn sie erst mit 60 Jahren den Führerschein machen, gilt das genauso...

Also zum Henker, wo sind Deine angeblichen Sonderregeln für die Jungen?! Da gibbet nämlich NIX!!! Grmpf. :mad:
 
Meine Güte, DateDoktor, langsam reicht es.

Was Du aufzählst gilt für ALLE FAHRANFÄNGER. Es ist scheissegal, wie alt die sind!!! Und wenn sie erst mit 60 Jahren den Führerschein machen, gilt das genauso...

Also zum Henker, wo sind Deine angeblichen Sonderregeln für die Jungen?! Da gibbet nämlich NIX!!! Grmpf. :mad:

Reg dich wieder ab und bleib mal realistisch. Diese Gesetze sollen hauptsächlich junge Leute treffen. Klar? Na dann ist ja gut. 😀
 
Reg dich wieder ab und bleib mal realistisch. Diese Gesetze sollen hauptsächlich junge Leute treffen. Klar? Na dann ist ja gut. 😀
Nein, eben nicht. Das ist einzig und allein DEINE Interpretation des ganzen!
Die Gesetze sind für Fahranfänger, weil diese eben noch unerfahren sind und insofern eher in einen Unfall verwickelt werden.

Bloß weil die meisten Leute ihren Führerschein in jüngeren Jahren machen, heißt das nicht, dass diese Gesetze die jungen Leute "treffen" sollen.

Letztlich gibt es Fahranfänger jeden Alters. Und für alle gilt die Probezeit mit allen Konsequenzen.
 
Das "begleitete Fahren" ab 17 ist ja wohl eher ein Privileg der Jungen!

Man denke mal an das begleitete Fahren ab 3, damit die Sache klarer wird. Im Grunde eröffnet man auf diese Weise eigentlich unreifen Fahrern eine Möglichkeit zum Fahren. Es handelt sich also um ein Entgegenkommen, ein Privileg.

Wie wär's denn mit einem Waffenschein für zwölfjährige? Natürlich nur im begleiteten Modus. Wäre das eine Strafe für die 12jährigen?

Oder Pornos schon für 12jährige (bei erwachsener Begleitung).
 
Gehe ich recht in der Annahme, dass die Probezeit für Fahranfänger jeden Alters gilt?

Man kann doch nicht die Senioren dafür kritisieren, dass sie über mehr Fahrerfahrung verfügen und daraus eine Diskriminierung junger Fahrer ableiten. Oder sehe ich das falsch?

Wer redet hier von einer Diskriminierung junger Fahrer? Hättest du meine Beiträge gelesen, dann wüsstest du, dass es mir nicht um Diskriminierung geht und ich die Gesetze für Fahranfänger für richtig halte. Es geht hier um eine verharmloste Gefahr im Straßenverkehr.
 
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