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OEG Widerspruch

einfach austesten! Mein Beispiel :

Ich hatte eine ähnliche Lage ,ich zähle mal meine "Zeiten" vor :

-Antrag Erw.U.Rente per Ende Nov.07

- Dez.07-Feb.08 "Beschlechtachtung" 😉 -unter Ignorierung der
Grunderkrankung (blabla- einmal um den Tisch laufen statt der weltweit üblichen Tests ) - 2 "Fach"ärzte- no comment !!!

- April 08 ablehnender Bescheid -Aufzählung von 5 Krankheiten--aber ohne irgendeine Begründung
"Sie sind 6 Stunden arbeitsfähig"
("Ich sehe Sie auf dem ersten Arbeitsmarkt" -- häää? 😀 )

-habe die vierwöchige Frist einhaltend per Einschreiben (wg.Sendungsverfolgung) den Widerspruch abgeschickt --

und nur DIESE FRIST ist erst mal WICHTIG!

nur den EINEN SATZ
"Gegen den Bescheid vom XX lege ich fristgerecht Widerspruch ein ,
die Widerspruchsbegründung folgt "innerhalb eines weiteren Monats." 😎

Dann kam mehrfach eine Anfrage,wann ich gedenke,die Begründung nachliefern zu können...da ich echt zu schlapp,konfus war für "logisch zusammenhängende Sätze",meine Krankheit mich voll im Griff hatte und mit Antibiotikatherapie etc.voll beschäftigt,
hab ich per Tel.u.schriftlich mehrfach um "Aufschub" gebeten
--und diesen mdl./schriftl. bewilligt bekommen ...mit letzter Frist Mitte Januar 2009 .

In der Zeit habe ich mir die "Schlechtachten" zusenden lassen--> "Anrecht auf eigene Akten..."

Sehr aufschlußreich bzgl.der Schlampigkeit der Schlechtachter.:mad:

Dank lieber spendender Freunde (DANKE!) konnte ich
im November 08 auch den beweisenden Blut-Test (IgeL-Leistung) in Auftrag geben-- daß trotz monatelanger Antibiotika noch immer voll die Erreger in mir Feten feiern.

Normalerweise ist so ein Ergebnis kein Anlaß zur Freude--aber..ich hab nun "schwarz auf weiß",daß ich KRANK bin und nicht an "Somatisierungsstörung" leide.
Was man gern mal äußert.

Diesen Test hätte schon der erste "Schlechtachter" machen können--aber--das "Ziel" ist ja NICHT,die Rente zu bewilligen. Logo.

Da gibt man gern noch Geld für einen zweiten oder dritten Doc aus.
Allein das Kostenverhältnis von Schlecht-achten zum Test ist ein Skandal.
Die demütigende Tonart werde ich später würdigen.

Habe also 2 DIN-A4-Seiten knappe Begründung getippt und den Test
drangehängt als Anlage. "Neue Fakten" .

Statt einer Eingangsbestätigung und einem Widerspruchsbescheid
erhielt ich...NICHTS.

Dann bat ich um BESCHEIDUNG.

Statt dessen:
"Wir bitten um aktuelle Befunde der behandelnden Ärzte".
Ende Februar 09 lagen die der RV vor.
EINDEUTIG geschrieben.

Wohl ZU EINDEUTIG *lachlachlach*

Es passierte--NICHTS.
Ich schickte Anfragen...Da sich weiter nichts tat, rief ich an...mit nur "Blabla"--man wisse nix,Akten nirgendwo...

Statt der mir gesetzlich zustehenden Bescheidung- kam ein Ersuchen,man müsse mich "erneut begutachten".
(Aber nicht irgendwie begründet!)

Wieder NICHT von einem Fachmann ,wie ich sah.

Ich reagierte auf die Bitte des "Vorstellens" nicht
( freie Arztwahl),war auch in einer verpeilten Phase, krankheitstypische Amnesie.#

- da ich anhand der UMFANGEREICH VORLIEGENDEN Unterlagen den WIDERSPRUCHSBESCHEID wollte,ggf. halt eine Klärung vor Gericht.

Ende Mai 09 ,5 Monate nach meiner Widerspruchsbegründung--
ICH hatte der RV KEINE Fristverlängerung gewährt! 😎 -

schickte ich an die (nicht)bearbeitende Stelle eine
fristbehaftete Aufforderung zur Bescheidung ---

und das GLEICHE Schreiben zuzüglich meiner Widerspruchsbegründung schickte ich an den
"Direktor der RV,Herrn Axel R." (siehe Infoseite der RV) -- (Das ist mein Tip generell!)

und dem Schreiben an diesen Herrn fügte ich hinzu
"Ich möchte mein Schreiben als Dienst-und Fachaufsichtsbeschwerde verstanden wissen und bitte um die Zusendung innerhalb der RV an die zuständigen Stellen und Reaktion etc... "

--kann ich ja als Laie nicht wissen,wer die schlampenden Mitarbeiter rügen kann/soll...😀 dann doch gleich ganz oben melden...Nummer "sicher" .

Beide Schreiben als Einschreiben,
beide mit Bitte um EINGANGSBSTÄTIGUNG --
das Schreiben an den Direx der RV mit
"Rückschein","eigenhändiger Übergabe" "persönlich"

Es kam--- NICHTS! (Fand mich an DDR-Zeiten erinnert)

Es kam kein Rückschein,die "Sendungsverfolgung" für BEIDE Einschreibebriefe ergab zuerst
"Sendung wurde bearbeitet"..

dann wie von Geisterhand :

KEINE ANGABEN ZU IHREN SENDUNGEN MÖGLICH.

Lustig,nicht?
Ich hab das noch nie erlebt--schon gar nicht bei ZWEI Briefen!

Natürlich kam auch kein Bescheid *lach* .

Dann veranlaßte ich bei der Post eine Suche-
--Öhhh tschuldigung... alles FUTSCH -ich erhielt die jw. Gebühr zurück+ 20 Eu je Brief .

Witzigerweise erhielt ich am Postschalter aber einmal die Info:
"Ihr Brief an Direx Axel R. ist von diesem angenommen worden am Tag sowieso --nur der Rückschein ist weg ...hm...wissen wir auch nicht,wie das geht " Zufälle gibts?!

Hahaha...Leute...es ist alles belegbar,keine erfundene Story.

Nun also hatte ich 40 Euro gewonnen *lach* ...und wußte über den Buschfunk:
offenbar war EIN BRIEF doch bei der RV...

Didumdidei... paar Tage später kam eine Bestätigung :

Ihre Dienst-u.Fachaufsichtsbeschwerde ist eingegangen und wird bearbeitet.Ach ja....

Von der "(nicht)bearbeitenden Stelle" kam immer noch nix--also führte ich ein paar lustige Telefonate...und wurde ÜBELST beschimpft! 😀

"Ihre Akte ist ÜBERHAUPT NICHT DA.."---

"Und--SIE haben sich ja GEWEIGERT ,sich noch mal begutachten zu lassen".*bösguck*

"Das ist mein Recht,sehr geehrte Dame .
Dann bescheiden Sie bitte 🙂 nach Aktenlage! "

Ich war sogar EXTREMST höflich ! Ehrlich!

Der "Widerspruchsbescheid" kam am 16.7.09 --ohne jegliches Eingehen (wie gesetzl.vorgeschrieben)..auf meine Widerspruchsbegründung...,
drei Unterschriften von angeblich "befragten" Vertretern --der Solidargemeinschaft oder so ... die hol ich mir als Zeugen (jede Wette: nur PAPPKAMERADEN!)

Es wurde NICHTS,überhaupt nichts fachliches geschrieben..nur "blabla-- sie ist vollarbeitsfähig" .

Es gäbe "keine neuen Fakten"---die sehr deftig verfaßten Arztberichte meiner Docs und der EINDEUTIGE Bluttest wurden da offenbar "übersehen".

Kann ja mal vorkommen...kommt ja immer mal was weg bei der RV.

Habe fristgerecht Klage vor dem Sozialgericht zur Niederschrift gegeben,
der VdK wird mich im Verfahren vertreten (für RA hätte ich logo kein Geld,woher auch),
meine Klagebegründung muß ich noch fertigen..die Sozialrichterin hat mir noch Aufschub gegeben...

also...vielleicht kannst Du Dir Parallelen entnehmen.

Ich werde in erster Linie auch das Thema "Verfahrensfehler" beachten-- man hat Anspruch auf ORDENTLICHE BESCHEIDUNG !

Da es gerichtlich vereidigte Gutachter gibt bei meiner Grunderkrankung ,hoffe ich auf ein seriös geführtes Verfahren.
Und wenn es den unzähligen Mitbetroffenen mal hilft!

Versuchen werde ich den Antrag auf "sofortigen Rechtsschutz",da ich seit September 2007 ohne jegliches Einkommen bin---und durch die Krankheit auch keine Kraft hab für den Kampf mit z.B. dem Sozialamt ,das NICHT in Vorleistung gehen will - "Sie können ja erst die Rente durchklagen,Sie können ja erst mal den lt.bGB Unterhaltsverpflichteten verklagen" (WOMIT???) .

Falls Du Hilfe/Checkliste /roten Faden möchtest für Dein Verfahren,kannst Du mir eine PN schicken --oder besser eine mail
(siehe user kontaktieren) und ich geb Dir paar Stichworte,okay?

Lieber Gruß!

Micky

*******************************
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: OEG Widerspruch gegen Bezahlung.....

Lieber vermisst mach dich nicht Verrückt ich habe dein Fall verstanden. du hast gegen den Bescheid des Versorgungsamtes Formlose widerspruch eingelegt? stimmt jaaaa. das ist gut erstmal , die Begründung folgt du hast 3 monate zeit zum Begründen. warum gehts es Grundrente wurde dir nix bezahlt . ich kann dein Widerspruch begründen wenn ich dein Fall besser kenne dazu Bescheid brauche ich.mit dem OEG kenne ich mich bestens . sogar mit paragrafen , aber ich muss wissen was du hast hast du keine Grundrente oder wurde dir zu wenig GdS gewährt ? ist das ganz abgelehnt ?

gruss dich

Würde gerne mit dir Kontakt aufnehmen und weiteres klären.
Leider kann kein Gast mit denke ich ne Mail oder Pn schicken
Wie gesagt, Grundrente wird gezahlt viel zu gering eingestuft, einige Verbrechen nicht anerkannt etc....Wie gesagt alles andere gerne in privater Form....
 
AW: OEG Widerspruch gegen Bezahlung.....

Hallo, Vermisst,

bitte versteh das doch: Du brauchst fachliche Hilfe und diese in "sachlicher" Form. Wende Dich an einen Rentenberater oder Anwalt. Warum meinst Du, daß der VdK, den Du ja beauftragt hast, das nicht können sollte?

Du machst Dir mehr kaputt, als daß Du etwas erreichst. Die Gerichte reagieren nur auf klare, sachgerechte Aussagen, so ist das nun mal! Und Ämter, die sich manchmal lange zu drücken versuchen, reagieren dann letztendlich auch nur auf ein klares Urteil, und das brauchst Du!
Schreib doch dem VdK von Deiner Seite aus einen Bericht zur Widerspruchsbegründung, dann haben sie die Fakten, wobei die Formulierung den Leuten in der VdK-Rechtsabteilung keine Schwierigkeiten bereiten sollte.

Liebe Grüße

Barnici
 
AW: OEG Widerspruch gegen Bezahlung.....

Schreib doch dem VdK von Deiner Seite aus einen Bericht zur Widerspruchsbegründung, dann haben sie die Fakten, wobei die Formulierung den Leuten in der VdK-Rechtsabteilung keine Schwierigkeiten bereiten sollte.

Liebe Grüße

Barnici

Und genau da brauche ich Hilfe.....versteht mich hier niemand?🙁
Im übrigen bin ich noch nicht vor Gericht, denn dafür habe ich einen Anwalt den ich dann einschalte.....vorher kostet er mich ein Vermögen....
Ich glaube, ich habe nun jemand, der mir hilft.....
 
AW: OEG Widerspruch gegen Bezahlung.....

@ Micky

Ich bewundere Dich, Du hast Deine Sache in die Hand genommen, hast Dir die Mühe gemacht, die Materie zu durchdringen. TOP!
Ich weiß nicht von was Du seit 2007 lebst, aber irgendwie scheint es ja zu gehen. Es tut mir sehr leid für Dich, aber verliere nicht den Mut. Gibt es irgend etwas, wobei man Dir helfen könnte?

@ Vermisst

Eine Liste mit Stichwörtern würde doch genügen, sowohl für Anwalt, wie für VdK oder Deine neue Hilfe. Das müsste doch gehen. Du schreibst doch auch hier sehr viel. Allerdings ist es ein bisschen schwierig, einzelne Fragen von Dir zu beantworten, da Du alles über so viele Threads verteilst. Und alles zu lesen, um im Bilde zu sein, kostet einfach zu viel Zeit.

Liebe Grüße

Barnici
 
Stichworte auflisten, Gerüst basteln...zur Beurteilung schicken...

Noch mal hier:

Der VdK-Anwalt vertritt Dich als Mitglied für den Eigenanteil von
ca.50 Eu +Märchensteuer!
(Bist Du Mitglied? Schick mir ggf.die Antwort bitte als PN)

Da benötigst Du als Mitglied KEINEN anderen RA.

Mitgliedsbeitrag +RA-Zuschuß sind ein wahres Schnäppchen...im Vergleich zu sonstigen Verfahren.

Das gilt für das Widerspruchsverfahren als auch die Klage vor dem Sozialgericht.
Im Erfolgsfall wird noch 'ne Spende erwartet---ca.20 Eu.

Vor dem Sozialgericht dürfen NEUERDINGS kein "drei Monate Ruhezeit" überschritten werden--- man soll also innerhalb von knapp 3 Monaten immer was tun/hinschicken.

Informier Dich auf der Seite des Bundes der KRIEGSVERSEHRTEN !

Du kannst dort IMMER Deine eigenen Stichworte miteinbringen!

Das Aktensortieren und Checklidte basteln ist nervig..aber---außer Dir selbst wird das keiner können.

Hab Dir ja angeboten---schick Deine Notizen anonymisiert und paar Ideen zur Taktik gibts dann allemal.

Hast Du den Satz wg.der Fristverlängerung geschickt?

Im derzeitigen "Vorverfahren" laufen noch keine Fristen!

Die EINZIGE Frist hast Du eingehalten,indem Du innerhalb von 4 Wochen den Satz
"Ich lege Widerspruch ein gg.den Bescheid.."

hingeschickt hast! (Hast Du!)

Selbst bei PAUSEN wäre im Zweifel ein "Widerspruchsbescheid ohne Beachtung Deiner Begründung"
anfechtbar,wenn Du gute Gründe hast,warum Du die Begründung (noch) nicht gebastelt hattest!

Wirkliche ENTSCHEIDUNGEN werden erst vor dem Sozialgericht/Landessozialgericht/Bundessozialgericht ... gefällt.

Gruß!
Micky
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

@ Barnici.
Daumendrücken hilft offenbar nicht... die Daumen aller Freunde sind schon blaugedrückt.

Davon wird auch mein Kind nicht satt.
Und ...frag bloß nicht- WIE der Alltag aussieht.

Ich brauche EIGENTLICH eine Idee,wie ich meine noch andauernde Einkommenslosigkeit legal überbrücken kann.

Alle bisher gemachten Versuche/Anfragen gingen fehl---ich steck echt zwischen sämtlichen Gesetzen u.Regelungen fest.
Wenn ich wenigstens gesund wäre...SCHEIBENKLEISTER!

Hab nicht mal Anrecht auf Sozi, sowas bescheuertes 😱


Alle Tips,die ich anderen geben würde,
GEHEN BEI MIR NICHT. Alles versucht! 🙁🙁🙁

Wer eine machbare seriöse Idee hat...bitte PN....höhöhö.

lieber Gruß und Danke für die Anteilnahme

Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: OEG Widerspruch gegen Bezahlung.....

Hallo Fristverlängerung macht der Verein, den du angeführt hast.
Der MA meint aber, dass ohne Berichte von Ärzten etc.... nichts geht, denn man kann als Laie ja nicht so einfach sagen, ich habe Anspruch auf anstatt 30 GdS eben 50 oder mehr!
Da braucht man Beweise anhand von Berichten etc....
Nur die Fragen die an die Therap. gingen kann sie nicht beantworten, da sie kein Gutachter ist!
Die Fragestellung an Thera sollte dringend umgedacht werden, denn ansonsten haben wir keinerlei Grundlage....
Deshalb suche ich ja jemanden, der mir etwas hilft meine Gedanken zu sortieren und das ganze so zu formulieren, dass der Verein das einfach nur übernehmen muss/kann.
Der Verein geht davon aus, dass der Mitarbeiter beim Versorg. Amt nicht so einfach das ganze erhöhen wird, also geht es nochmal an die Gutachterstelle und die schreibt dann was sie denkt und sollte dann es uns nicht gefallen, geht es dann noch einmal in Widerspruch/Beschwerde und dann zum Sozialg.
 
AW: OEG Widerspruch gegen Bezahlung.....

Deshalb suche ich ja jemanden, der mir etwas hilft meine Gedanken zu sortieren
Manche gehen dazu in den Wald oder in eine Kirche. Davon hält Dich niemand ab.

Ich stelle mal die Gretchenfrage: Wieso willst Du als Opfer entschädigt werden, brauchst Du Geld? Ich denke, Geld allein kann sehr wenig helfen, eine Straftat wiedergutzumachen, es ist manchmal eher hinderlich.
 
AW: OEG Widerspruch gegen Bezahlung.....

Manche gehen dazu in den Wald oder in eine Kirche. Davon hält Dich niemand ab.

Ich stelle mal die Gretchenfrage: Wieso willst Du als Opfer entschädigt werden, brauchst Du Geld? Ich denke, Geld allein kann sehr wenig helfen, eine Straftat wiedergutzumachen, es ist manchmal eher hinderlich.

Ich bekomme ja schon eine Grundrente, wenn schon denn schon!
Denn ich weis nicht, wenn ich es jetzt nicht tue, ob ich je die Gelegenheit habe, dass das anerkannt wird, was wirklich passiert ist?
Es sind nur Teile der Taten anerkannt worden!
Es geht nicht um das Geld, denn auch bei 50 bekommt man gerade mal 40 Euro mehr, aber es geht um den Funken Gerechtigkeit....wobei man hier nicht mal über Ger. reden kann....
Nur wer das selbst durchgemacht hat, versteht wie wichtig so etwas ist, dass man endlich Gehör gefunden hat.....
Denn mein ganzes Leben wurden die Taten nur negiert, was leider sehr normal ist!
 

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