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Zweite Ausbildung und Kindergeld?

M

Mondi

Gast
Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage, und zwar bin ich 22. und fange im September eine Zweite Ausbildung an. (Habe bereits eine abgeschlossene Ausbildung) Wie sieht das aus, kann ich dafür noch Kindergeld oder sonst etwas beantragen? Oder wird das wegen der ersten Ausbildung abgelehnt?

Danke für die Hilfe 🙂

LG Mondi
 
nach beendigung deiner 1. lehre musst du innerhalb von 4 monaten deine zweite lehre antreten. ist dies nicht der fall, steht dir kein kindergeld mehr zu.

ps: bin auch in der zweiten lehre und bekomme kindergeld...
 
Hallo,

habe mal ein bisschen gegoogelt und hab doch noch was gefunden:

Kindergeld in der Ausbildung
Für Kinder, die sich in einer Berufsausbildung befinden, können die Eltern Kindergeld erhalten, bis diese 27 Jahre alt sind. Für ehemalige Zivil- oder Wehrdienstleistende verschiebt sich diese Altersgrenze um die Dauer ihres Diensts. Kindergeld können Eltern jedoch nur erhalten, wenn das Einkommen Ihres Kindes nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten die Einkommensgrenze von 7.680 Euro im Jahr nicht überschreitet. Wichtig ist dabei allerdings: Der Werbungskostenpauschbetrag von 920 Euro gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Auszubildende. Höhere Werbungskosten des Kindes können Eltern mit einem Einzelnachweis über dessen beruflich bedingte Ausgaben belegen. Hierzu gibt es bei der Familienkasse der Arbeitsagentur ein Formular.

Als Berufsausbildung wird vieles anerkannt
Wenn es um den Anspruch auf Kindergeld geht, wird – anders als beim Bafög – nicht überprüft, ob es sich um eine erste oder zweite Ausbildung handelt. Es spielt auch keine Rolle, ob die Ausbildung einem Amt als sinnvoll erscheint. Nahezu jegliche schulische und berufliche Ausbildung von Söhnen und Töchtern unter 27 führt deshalb zu einem Kindergeldanspruch der Eltern.

Quelle: www.ihre-vorsorge.de/Themen-2005-Azubi-Spezial-Kindergeld-in-der-Ausbildung.html

Ich hoffe, das hilft dir weiter.
 

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