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Zwangsversteigerung

Y

yvy

Gast
Hallo,ich bin grad durch Zufall auf dieser Seite gelandet,ud hoffe jetzt das mir vielleicht irgendjemand nen Rat weis.Ich bin mit meinem Mann seit Juni in der Privatinsolvenz.Aus unserer Eigentumswohnung sind wir ausgezogen.Die wird Zwangsversteigert.Jetzt meine Frage,solange ich noch als Eigentümer eingetragen bin,und ich weis nicht wie lange noch,Termin ist wohl noch nicht festgesetzt,aber Verkehrswert wurde schon erstellt,muß ich die Grundsteuer und das monatliche Hausgeld(Rücklagen in der Hausgemeinschaft)bezahlen.HG sin 230.- jeden Monat.Ich krieg das aber kaum zusammen.Die letzten zwei Monate hab ich ausgesetzt,sonst,hät ich die KFZ Steuer nicht zahlen können.Gibt es keine Möglichkeit das nicht mehr bezahlen zu müssen???
Wer weis RAT?????????
LG yvy
 
Der hat uns erklärt,das seien laufende Kosten wie Versicherung,Telefon etc. die müßten wir zahlen bis die Wohnung versteigert wäre.😕
 
Der hat uns erklärt,das seien laufende Kosten wie Versicherung,Telefon etc. die müßten wir zahlen bis die Wohnung versteigert wäre.😕

Wenn eine Wohnung zwangsversteigert werden soll, dann steht die doch unter Verwaltung eines sogenannten Zwangsverwalters. Das Zahlen dieser Kosten wäre dann doch seine Obliegenheit.

Irre ich mich etwa?, aber ich habe das so in Erinnerung.
 
Ja, der "Stan!* irrt.
"zwangsversteigert" heisst nicht "zwangsverwaltet". Ist ja auch etwas ganz anderes.

Trotzdem würde ich diese Beträge nicht mehr bezahlen. Klar laufen da Kosten auf, aber wenn sowieso insolvent, da kommt es auf diese Beträge auch nicht mehr an.
Der neue Eigentümer ersteigert mit den bereits bezahlten Beträgen ....
 
Mir hat jetzt jemand gesagt ich soll die Wohnung vorrübergehend vermieten,oder dem Sozialamt melden die würden immer solche Übergangswohnungen suchen.
 
Das ist auch eine gute, wenn nicht gar beste Möglichkeit. Warum bin ich nicht darauf
gekommen?

Wohnung mit den Nebenkosten günstig vermieten. Allerdings, wenn die Wohnung unter "Zwangsverwaltung" steht, dann geht das nicht. Zwangsverwaltung heisst, das z.B. die Bank alle Einnahmen der Wohnung bekommt und bei der Vermietung mitredet. Wird meist von den Banken gemacht, wenn Wohnungen bereits vermietet sind. Da du darin gewohnt hast, war das wahrscheinlich nicht nötig. Und bei der zwnagsverwaltung muß die Bank auch die Nebenkosten bezahlen....
Also einen Mieter reinsetzen und dem die Nebenkosten aufbürden. Die Miethöhe ist dabei dann Nebensache, wird sowieso schwer genug sein, diese Wohnung zu vermieten, wenn dann nur kurzfristig als Überbrückung. Aber dir hilft es.
Nach einer Zwangsversteigerung ist die Wohnung eh gekündigt. Sonderkündigungsrecht des Ersteigeres.

Bezgl. der aufgelaufenen Nebenkosten: Die Hausverwaltung sollte/muß bei der Zwangsversteigerung diese Kosten melden ! Ganz wichtig. Denn diese werden nach neuen Gesetz anscheinend vor der Bank bedient 😀 .... Damit wären diese Kosten weg und bleiben nicht bei dir kleben. Diese Rechtslage ist neu seit Juli 2007. Es finden sich noch nicht viele Beispiele hierfür.

Hast du denn einen Wohnungsschlüssel noch ?


P.S. Bin bei verschiedenen Foren diesbezüglich auf schwieriges Gelände gestossen. Bemerkung zur Sache: "§ Änderung -> so ein Sche.ss"
Da streiten sich die Gelehrten um Begrenzung der Anmeldung. Ist also schwieriges Gelände und läßt sich nicht so einfach einordnen und erklären. Alles was oben beschrieben ist, ist deshalb ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit ! Ich lass es aber trotzdem stehen.
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Zuletzt bearbeitet:
Das ist auch eine gute, wenn nicht gar beste Möglichkeit. Warum bin ich nicht darauf
gekommen?

Wohnung mit den Nebenkosten günstig vermieten. Allerdings, wenn die Wohnung unter "Zwangsverwaltung" steht, dann geht das nicht. Zwangsverwaltung heisst, das z.B. die Bank alle Einnahmen der Wohnung bekommt und bei der Vermietung mitredet. _

Und dann würde sich der Kreis wieder hier schließen.


Wenn eine Wohnung zwangsversteigert werden soll, dann steht die doch unter Verwaltung eines sogenannten Zwangsverwalters. Das Zahlen dieser Kosten wäre dann doch seine Obliegenheit.

Irre ich mich etwa?, aber ich habe das so in Erinnerung.

Und in der Konsequenz heißt dies, dass diese Information benötigt wird, um die Ausgangsfrage zu beantworten.
 
Also, da die Kosten bei yvy geblieben sind , steht die Wohnung nicht unter Zwangsverwaltung , Rückschlusss, nicht Kreissschluss .... 😀
 

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