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Zugewinnausgleich bei Mieteinnahmen

Generell habe ich kein Interesse daran Sie falls es dazu kommen sollte schlechter zu stellen.
Ich möchte nur verhindern Geld aufzubringen welches in Bar mitteln nicht da ist weil es ins Haus investiert wurde um Sie auszubezahlen. Falls Bar mittel da sind kann Sie gerne die Hälfte haben.
Aber dann wäre es doch eine gute Alternative, wenn ihr vertraglich den Zugewinn aus Immobilien ausschließt! Das geht ja und damit wären die Wohnungen sicher. Du hast schon recht: Du kannst ja von einer Wohnung nix runterschneiden und wenn Du sie auszahlen müsstest...
Naja, wie gesagt: Legt das vertraglich fest und alles ist gut!

Da das Thema ja noch nicht soo brandaktuell ist, würde ich an deiner Stelle erstmal die Zeit nützen, sie näher kennenzulernen: Ihr kennt euch erst 5 Monate: Für Gedanken an eine Heirat VIEL zu früh! Ich denke, in einem Jahr oder so, siehst Du eh klarer und kennst sie gut genug, um abschätzen zu können, wie sie tickt. Außerdem kennt sie Dich besser und wird sicher akzeptieren können, dass Du deine Wohnungen sichern willst.
Man muss dazu wirklich zu Beginn der Beziehung noch keine endglütige Entscheidung treffen, ebenso braucht man nicht zu erwarten, dass die Meinung, die der PArtner HEUTE hat, auch in ein/zwei Jahren noch aktuell ist.
Übrigens kann man einen Ehevertrag jederzeit machen oder ändern lassen: Auch nach der Hochzeit!

Wenn meine Mieteinnahmen als Einnahmen gezählt werden werden doch sicherlich auch meine Ausgaben gerechnet.
Wie gesagt: Es zählt das, was zum Zeitpunkt der Scheidung übrig ist: Also all Euer Geld auf Konten (egal, ob es durch Mieteinnahmen, oder durch Arbeit reingekommen ist) und in Wertpapieren und eben auch die Wertsteigerung der Immobilien.
Also zB sagen wir mal, Du hast 10.000 Euro auf dem Konto und Deine Wohnungen haben insgesamt an Wert nochmal 100.000 Euro dazugewonnen, so hast Du einen Zugewinn von 110.000 Euro gemacht. Wenn sie dagegen KEINEN Zugewinn gemacht hat, müsstest Du ihr die Hälfte davon zahlen. Also durchaus ein Batzen.
Wenn sie zB ein Aktiendepot im Wert von 60000 hätte, müsstest Du ihr "nur" 25.000 zahlen (also 110.000-60000= 50.000= Dein Mehrgewinn, von dem ihr die Hälfte zusteht)
Es spielt keine Rolle, was Du insgesamt an "Umsatz" durch Mieten gemacht hast, wenn es nicht mehr "da ist".

Nur mal ein Beispiel: wenn ich 2500€ Nettoeinnahme und 2500€ Mieteinnahme habe ich 5000€ Einnahmen im Monat.
Jetzt habe ich 2500€ an Krediten zu zahlen. Werden diese Ausgaben mit eingerechnet?
Am besten fragst Du da echt mal einen Fachmann. Soweit ich weiß gilt das was Du in Kredite investierst auch als Wertsteigerung (Du erwirbst ja Eigentum).

Also ich würde sagen: beiß Dich da jetzt noch nicht so fest: Du kennst die Frau noch nicht lang. beschnuppert euch erstmal und findet heraus, ob es überhaupt Bestand hat. Und wenn ihr euch entschließt zu heiraten, dann macht halt einen Ehevertrag.
In Eurem fall besteht echte keine Eile: Du solltest die Beziehung auch nicht zu sehr mit solchen Gedanken belasten.
Es ist gut, sich abzusichern, aber noch sind das ungelegte Eier. Mir scheint, du zäumst das Pferd von hinten auf!😉
 
jetzt habe ich noch mehr bauchweh.
5 monate, dass ist keine lange zeit.
wobei es auch klappen kann.
und kannst du dir auch ne familie jetzt schon vorstellen?
und wie kommst du mit ihrem kind klar?
ist ihr eigenes Kind den abgesichert? wie steht sie finanziell?
naja, wünsche kann man äußern, wobei ich das schon bisschen krass finde.
 
Nur mal ein Beispiel: wenn ich 2500€ Nettoeinnahme und 2500€ Mieteinnahme habe ich 5000€ Einnahmen im Monat. Jetzt habe ich 2500€ an Krediten zu zahlen. Werden diese Ausgaben mit eingerechnet?

Dieser Punkt nochmal detaillierter von vorne.

Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit:
Dein Beispiel: 2.500 netto!

Nur zur Sicherheit: Netto ist nicht einfach nur netto. Wir sprechen hier vom "bereinigten" Netto.
D.h, die Werbungskosten müssen hier noch runter. Aber auch andere Dinge wie außergewöhnliche Belastungen. Falls nichts gravierendes vorhanden ist kannst du
hier die Pauschale von 5% abziehen. Wäre also ein netto von 2.375,00 ( sofern du dies noch nicht wusstest )

Mieteinnahmen:
die 2.500 euro Miete werden natürlich nicht in dieser Höhe als monatliches Einkommen herangezogen.
Zum einen gilt die Kaltmiete, also ohne NK.
Des weiteren auch hier sämtliche Werbungskosten abziehen. Ich meine, du siehst ja was deine Anlage V+V bei der Steuererklärung für gewöhnlich hergibt. Das sind auch die Dinge welche hier abgezogen werden. Schuldzinsen, Grundsteuer, etc.!

Unerheblich ist allerdings, was du mit dem Geld anstellst. Ob du davon zb. die Darlehen tilgst.
Kann ja auch nicht berücksichtigt werden, da sonst jeder Unterhaltsschuldner einfach so viel wie möglich seine eigenen Kredite stecken würde, anstatt Unterhalt leisten zu müssen.

Ich denke, bei einem wesentlichen Einkommen aus Vermietung und Verpachtung müsste man eigentlich jährlich den Unterhalt neu berechnen. Werden nämlich Sanierungen fällig, zb. Abwasser oder Dach, Heizung, sind das Positionen die eine V+V unterm Strich mal locker in den Keller jagen. Dann trotzdem den vollen Unterhalt weiterhin zahlen könnte eine große Belastung sein. Ergeben sich also große Unterschiede, sollte man für nächste Jahr neu berechnen.

Die Zahl die dann noch übrig bleibt wird für den Kindesunterhalt herangezogen. I.d.R. schaut man in die Düsseldorfer Tabelle, es existieren aber auch andere Berechnungsgrundlagen oder individuelle Absprachen.

Abzulesen in der DDT zb. die erste Spalte deine Netto Einordnung, und weiter nach rechts gehend dann entsprechend die Altersstufe des Kindes.
Bitte beachte, die Einkommenszeilen sind immer auf 2 Unterhaltsbedürftige Personen ausgelegt. Käme bei dir zb. nur der Kindesunterhalt zum tragen, musst du dem Finger eine Zeile weiter nach unten rutschen, auch wenn das laut Zahlen gar nicht mehr deine Einkommensgruppe ist. Aber so schafft man halt einen Ausgleich wenn jemand 1 oder mehrere Personen unterhalten muss.

noch was unklar?
 
Zuletzt bearbeitet:
Unterhalt und Zugewinnausgleich sind übrigens zwei völlig verschiedene Dinge: Also es kann durchaus sein, dass man beides zahlen muss (wenn Kinder da sind sowieso), oder auch nur eins von beiden: Beim Unterhalt ist das Maßgeblich, was monatlisch reinkommt (da gibt es gewisse Tabellen und Schlüssel) und für den Zugewinnausgleich gilt das Vermögen, das zum Zeitpunkt der Scheidung vorhanden ist. Vermögen, das vorher da war wird aber nicht berücksichtigt!
 
Ein heikles Thema.

Zunächst sollte man mal unterscheiden zwischen: Zugewinn, Gütertrennung, modifizierter Zugewinn, Versorgungsausgleich, Unterhalt.

In deinem Fall würde ich dir definitiv zur Gütertrennung raten.
Vorsicht ist geboten wenn auch Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaft) usw. ausgeschlossen werden soll. Das kann später vor Gericht als sittenwidrig eingestuft werden, wenn der andere Partner unangemessen benachteiligt wird. Unterhalt für Kinder kann man per se nicht ausschließen.

Dann gilt aus meiner Erfahrung immer: Verträge sind gut, was aber vor Gericht gesprochen wird kann wieder ganz anders sein.

Auch bei gesetzlichem Güterstand sind Erbsachen wie z.B Immobilien (auch nach Eheschließung) nicht ausgleichspflichtig, wohl aber deren Wertsteigerung.

Desweiteren hängt es immer davon ab wie eine mögliche Scheidung abläuft. Sucht sich die Frau einen windigen Anwalt, wird dieser versuchen aus jeder Ecke etwas herauszukitzeln. Ich hatte mal einen Fall im Bekanntenkreis wo er viel hatte und sie quasi nichts. Er musste ihr dann noch Jahre danach Geld zahlen, weil man während der Ehe einen entsprechenden Lebensstandard führte, den sie nacher nicht annähernd hätte halten können.

Zu 100% kann man sich nicht absichern, dann besser nicht heiraten. Abgesehen davon würde ich nach der Zeit sowieso nicht heiraten.

Dann gilt noch: je mehr Vermögen vorhanden ist desto knackiger werden die Notargebühren.
 

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