okay, legen wir es mal um:
Hat Sie bei einer Scheidung Anspruch auf die Hälfte der Mieteinnahmen?
Nein! Nicht direkt.
Das ist eigentlich recht einfach zu verstehen:
Zu Beginn der Ehe haben wir ein
Anfangsvermögen
Am Ende der Ehe ( Stichtag beachten ) das
Endvermögen
Die Differenz daraus ist der
Zugewinn
Bei ihr die gleiche Rechnung. Der Zugewinn von euch beiden wird dann verglichen.
Entsprechende Differenzen müssen dann hart ausgeglichen werden.
Also nix mit
"ich komme an diesen Zugewinn ja nicht ran, der steht ja nur auf dem Papier".
Bei dir wird sich halt voraussichtlich eine ganze Menge in x Jahren tun. Ganz einfach deshalb
weil du jede Menge Bewegung aufgrund deiner Mieteinnahmen hast. Die Darlehen werden sich
zügig reduzieren während ein Arbeitnehmer mit normalem Gehalt, ohne in irgendetwas investiert zu haben,
dagegen kaum Vermögen aufbaut. Wenn deine Lebensgefährtin ein Kind bekommt, wahrscheinlich noch weniger.
Sollten Überschüsse vorhanden sein werden diese direkt in die Wohnungen gesteckt um diese zu Modernisieren.
Ist vor der obigen Rechnung natürlich nicht geschützt. Da es nicht alleine auf ein paar euro auf dem Festgeldkonto ankommt, sondern durch die Modernisierungen sich der Wert der Immobilien erhöht. Also seeeehr Zugewinnwirksam.
Wie würde es bei der Unterhaltsberechnung aussehen? Das mein Gehalt zählt ist klar. Zählen meine Mieteinnahmen dazu? Welche Kosten kann ich abziehen?
Es zählt dein gesamtes (netto) Einkommen abzüglich Werbungskosten. Bei dir kompliziert wegen den Mieteinnahmen, deshalb sollte man sich deine Steuererklärung anschauen.
Trennungsunterhalt nach der 3/7 Methode bis zur rechtskräftigen Scheidung. In der Regel 1 Jahr.
Danach bist du eigentlich zu nichts verpflichtet - sie kann arbeiten gehen.
Wenn darüber hinaus Ehegattenunterhalt anfallen sollte, läuft was schief.
Aber wir reden hier immer vom Regelfall. Krankheit etc, können einen Strich durch diese Rechnung machen.
Mit Kinder wieder komplett anders.
Kindesunterhalt ist klar, je nachdem wie alt das Kind ist - siehe Düsseldorfer Tabelle.
Auch für sie wäre es anders. Um einiges bedürftiger, je nachdem wie alt euer Kind ist und wie sehr sie beruflich zurückstecken musste. Das sind Großteils Einzelfallentscheidungen die dir niemand komplett im Detail erklären kann.
Besteht bereits ein Gewinn da ich Mietfrei wohne?
Dir kann ein Wohnvorteil angerechnet werden welcher dein SB reduziert.
Frag halt nochmal gezielt etwas wenn Fragen offen sind, mit Kind und Kegel sind alles Richtungen die man schlecht vorhersehen kann. Da kommt es einfach auf zu viele Faktoren an.
Aber: ich würde das an deiner Stelle eh nicht machen. Auf Pulverfässern unnötigerweise sitzen, ist nicht so mein Ding.
Kinder kann man übrigens auch bekommen ohne zu heiraten.