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Zugewinnausgleich bei Mieteinnahmen

Ich hab mich eben auch gewundert. Die laufenden Mieteinnahmen sind doch kein Zugewinn. Dann müsste das monatliche Einkommen eines Arbeitnehmers ja auch Zugewinn sein. Es geht doch um Kapital.
 
Ich meinte das mit der kompletten Gütertrennung auch nur deshalb, weil es das ist, was viele zum Schutz ihres eigenen Besitzes und ihrer eigenen Einnahmen haben wollen. Für jene, die keine Familie gründen können, ist da ja auch fair. Aber viele (vor allem Männer) denken (gar nicht mal aus Bosheit, sondern aus Unwissen) nicht daran, welche Kosten in Form von Mindereinnahmen vor allem bei der Frau auftreten, sobald Kinder mit ins Spiel kommen. Wenn der TE auch einen entsprechenden Passus einfügt, der da für finanziellen Ausgleich sorgt, kann ein Ehevertrag jedoch durchaus angebracht sein.
 
okay, legen wir es mal um:

Hat Sie bei einer Scheidung Anspruch auf die Hälfte der Mieteinnahmen?

Nein! Nicht direkt.

Das ist eigentlich recht einfach zu verstehen:
Zu Beginn der Ehe haben wir ein Anfangsvermögen
Am Ende der Ehe ( Stichtag beachten ) das Endvermögen
Die Differenz daraus ist der Zugewinn

Bei ihr die gleiche Rechnung. Der Zugewinn von euch beiden wird dann verglichen.
Entsprechende Differenzen müssen dann hart ausgeglichen werden.
Also nix mit "ich komme an diesen Zugewinn ja nicht ran, der steht ja nur auf dem Papier".

Bei dir wird sich halt voraussichtlich eine ganze Menge in x Jahren tun. Ganz einfach deshalb
weil du jede Menge Bewegung aufgrund deiner Mieteinnahmen hast. Die Darlehen werden sich
zügig reduzieren während ein Arbeitnehmer mit normalem Gehalt, ohne in irgendetwas investiert zu haben,
dagegen kaum Vermögen aufbaut. Wenn deine Lebensgefährtin ein Kind bekommt, wahrscheinlich noch weniger.


Sollten Überschüsse vorhanden sein werden diese direkt in die Wohnungen gesteckt um diese zu Modernisieren.

Ist vor der obigen Rechnung natürlich nicht geschützt. Da es nicht alleine auf ein paar euro auf dem Festgeldkonto ankommt, sondern durch die Modernisierungen sich der Wert der Immobilien erhöht. Also seeeehr Zugewinnwirksam.

Wie würde es bei der Unterhaltsberechnung aussehen? Das mein Gehalt zählt ist klar. Zählen meine Mieteinnahmen dazu? Welche Kosten kann ich abziehen?

Es zählt dein gesamtes (netto) Einkommen abzüglich Werbungskosten. Bei dir kompliziert wegen den Mieteinnahmen, deshalb sollte man sich deine Steuererklärung anschauen.

Trennungsunterhalt nach der 3/7 Methode bis zur rechtskräftigen Scheidung. In der Regel 1 Jahr.
Danach bist du eigentlich zu nichts verpflichtet - sie kann arbeiten gehen.
Wenn darüber hinaus Ehegattenunterhalt anfallen sollte, läuft was schief.
Aber wir reden hier immer vom Regelfall. Krankheit etc, können einen Strich durch diese Rechnung machen.

Mit Kinder wieder komplett anders.
Kindesunterhalt ist klar, je nachdem wie alt das Kind ist - siehe Düsseldorfer Tabelle.

Auch für sie wäre es anders. Um einiges bedürftiger, je nachdem wie alt euer Kind ist und wie sehr sie beruflich zurückstecken musste. Das sind Großteils Einzelfallentscheidungen die dir niemand komplett im Detail erklären kann.

Besteht bereits ein Gewinn da ich Mietfrei wohne?

Dir kann ein Wohnvorteil angerechnet werden welcher dein SB reduziert.

Frag halt nochmal gezielt etwas wenn Fragen offen sind, mit Kind und Kegel sind alles Richtungen die man schlecht vorhersehen kann. Da kommt es einfach auf zu viele Faktoren an.

Aber: ich würde das an deiner Stelle eh nicht machen. Auf Pulverfässern unnötigerweise sitzen, ist nicht so mein Ding.
Kinder kann man übrigens auch bekommen ohne zu heiraten.
 
Die Mieteinnahmen sind alleine kein Zugewinn. Ein Zugewinn sind lediglich die Gewinne aus der Vermietung, falls es welche gibt.

Das heißt die Mieteinnahmen selbst abzüglich aller darauf entfallenden Kosten, wie z. B. Instandhaltung, Abschreibung usw.
 
Das stimmt so nicht. Mieteinnahmen sind NUR DANN Zugewinn, wenn sie auch gespart oder wertsteigernd investiert werden, also Vermögen bilden. Sofern sie während der Ehe ausgegeben werden (Lebensunterhalt, nötige Renovierungen, Reparaturen etc.), sind sie natürlich kein Zugewinn, und werden künftig ausschließlich zur Unterhaltsberechnung herangezogen, da sie Einkommen sind.

Na das ist doch klar: Zugewinn ist immer nur das was übrig bleibt und nicht das, was ausgegeben wird, oder das was insgesamt rein kommt (auch bei dem Vermögen, das durch Arbeit erworben wurde usw): Es werden Anfangs- und Endvermögen (also das was zu Zeitpunkt der Scheidung DA ist!) verglichen und der Partner mit dem geringeren Vermögen bekommt dann den Ausgelich: natürlich bezieht sich das nur auf vorhandenes Vermögen und nicht auf Geld, das ausgegeben wurde. Logisch, denn man geht ja davon aus, dass geld, das zB für Instandhaltung oder reperaturen ausgegeben wurde auch indirekt dem Partner zugute gekommen IST- weil es ja noch zu Ehezeiten ausgegeben wurde.
 
Der Großteil der Mieteinnahmen dürfte zurück in die Darlehenstilgung fließen und nicht für Freizeitparks auf den Kopf gehauen werden. Reduzieren sich die Darlehen, IST das Zugewinn. So klar sollte man schon sehen.
 
Bei einer Heirat solltet ihr auch an das Thema Erben denken: Selbst wenn ihr Ehevertraglich alles trennt oder nur Teile trennt: Die Erbfolge bleibt ja wie sie ist und ich weiß ja nicht, wie Deine verhältnisse so sind, aber wenn Du zB Deine eltern usw mitbedenken möchtest, solltest Du dich darüber auch informieren.
Wie gesagt: Man MUSS auch nicht unbedingt heiraten. Jedoch wäre dann in so einem fall und falls ihr Kinder bekommt, eine andere finanzielle Absicherung (bzw ein Nachteilsausgleich für die zeit, in der sich beruflich wegen der Kinder zurücksteckt) sinnvoll: Also zB Einzahlen in eine Rentenversicherung, einen Fond oder sowas.
Gerade wenn man sich liebt und heiraten will, liegt einem ja am Herzen, dass alles gerecht und fair zugeht: Für BEIDE Partner! Das heißt aber nicht, dass man sein vermögen nicht sichern sollte!
 
Hallo zusammen,

vielen Dank für die vielen Antworten.

Ich kenne meine Partnerin seit 5 Monaten. Wir verbringen sehr viel Zeit zusammen und daher haben wir auch über das Thema Zukunft gesprochen. Sie bringt ein Kind mit in die Beziehung.
Die Überlegung ist im August 2018 zusammen in meine Wohnung zu ziehen.
Sie meinte das Sie bis 35 Jahre das Thema Heirat und Kind gerne abgeschlossen hätte. Das wäre im Mai 2020.

Generell habe ich kein Interesse daran Sie falls es dazu kommen sollte schlechter zu stellen.
Ich möchte nur verhindern Geld aufzubringen welches in Bar mitteln nicht da ist weil es ins Haus investiert wurde um Sie auszubezahlen. Falls Bar mittel da sind kann Sie gerne die Hälfte haben.

Ich dachte nur das ich das Problem gar nicht angehen muss da ihr eh nichts zusteht weil kein Bar Geld vorhanden ist. Ich will aber auch nichts verkaufen um Sie ausbezahlen zu müssen.

Sehr kompliziertes Thema.. Ich war bei jeder Frau sehr skeptisch wenn es um das Thema Heirat und Kinder geht.
Nur werde ich dieses Jahr 34 und so langsam sollte ich mal klar werden in welche Richtung es gehen soll. Aber das ist ein anderes Thema..

Zum Thema Unterhalt: Ich dachte nur an das Thema Kindesunterhalt. Wenn meine Mieteinnahmen als Einnahmen gezählt werden werden doch sicherlich auch meine Ausgaben gerechnet.

Nur mal ein Beispiel: wenn ich 2500€ Nettoeinnahme und 2500€ Mieteinnahme habe ich 5000€ Einnahmen im Monat.
Jetzt habe ich 2500€ an Krediten zu zahlen. Werden diese Ausgaben mit eingerechnet?

Vielleicht hätte ich bei Themen seperat auflisten sollen..

Ich habe einfach die Erfahrung gemacht das bei Geld die Freundschaft aufhört
 

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