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Zugewinnausgleich bei Mieteinnahmen

Saberrider99

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

mir stellt sich gerade eine Komplexe Frage.

Ich besitze aktuell 7 Eigentumswohnungen die vermietet sind und wo natürlich auch Raten an die Bank fließen.
Aktuell steht das Thema im mit meiner neuen Partnerin im Raum das wir zusammen ziehen. Am liebsten würde Sie gerne Heiraten und ein Kind bekommen.

Hier nun meine Frage:

Was muss ich alles beachten um mich finanziell zu schützen?

Hat Sie bei einer Scheidung Anspruch auf die Hälfte der Mieteinnahmen?
Hier ist es so das 5 Wohnungen Mieteinnahmen erzielen.
In einer Wohnung besteht ein Wohnrecht. Dieser zahlt weder Miete noch Nebenkosten.
Ich selber bewohne die größte Wohnung und zahle die Differenz falls es eine gibt.
Sollten Überschpsse vorhanden sein werden diese dierekt in die Wohnungen gesteckt um diese zu Modernisieren.

Da ich diese ja bereits in eine mögliche Ehe mit bringe hat Sie doch wenn überhaubt nur Anspruch auf 50% der Mieteinnahme oder?

Wie würde es bei der Unterhaltsberechnung aussehen? Das mein Gehalt zählt ist klar. Zählen meine Mieteinnahmen dazu? Welche Kosten kann ich abziehen?

Besteht bereits ein Gewinn da ich Mietfrei wohne?

Ich habe schon mal das Thema Ehevertrag erwähnt. Dies kam nicht so gut an.

Ich hoffe das ich meine Situation verständlich erklärt habe.
Falls noch Fragen betehen dürft ihr diese gerne stellen.

Ich freue mich von euch zu Lesen

Beste Grüße
 
Definitiv zum Anwalt. Der kann dir einerseits alle deine Fragen beantworten, und dir andererseits raten, ob ein Ehevertrag bei euch sinnvoll wäre.

Aber generell: Nachehelicher Unterhalt und Vermögensausgleich sind zwei völlig unterschiedliche Themen, die du nicht vermischen solltest.

Alles, was dir vor der Ehe gehört hat, gehört dir auch danach noch. Alles, was während der Ehe an Vermögen dazugewonnen wurde, muss ausgeglichen werden. (Es gibt vereinzelte Ausnahemn, aber das ist die Regel.)
Der nacheheliche Unterhalt für deine Dann-Ex und auch für das Kind berechnet sich aus deinen monatlichen Einkünften. Dabei spielen dann natürlich auch deine Mieteinnahmen eine Rolle.
 
Das musst du tatsächlich mit einem Anwalt besprechen.

Also die Wohnungen, die dir jetzt schon gehören, gehören im Falle einer Scheidung auch noch dir. Trennungsunterhalt wäre die Differenz zwischen euren Einkommen. Zum Einkommen zählen auch Mieteinkünfte. Theoretisch könnte man den Trennungsunterhalt in einem Ehevertrag auf Sozialhilfeniveau begrenzen. Aber ganz ehrlich: ich kann deine Frau verstehen, dass sie keinen Ehevertrag will.

Weil: sieh doch mal die andere Seite. Zum aktuellen Stand der Dinge (ich nehme mal an, dass ihr beide voll arbeitet) wäre ein Vertrag mit kompletter Gütertrennung natürlich fair. Aber sie will ja ein Kind mit dir. Und ab da haben wir Frauen extreme finanzielle Einbußen. Denn es ist nach wie vor üblich, dass die Frau für die Kinder daheim bleibt. Sie wird dann Lohneinbußen haben. Mit hoher Wahrscheinlichkeit fällt sie auch noch in die Teilarbeitsfalle -> dauerhaft weniger Lohn. Gleichzeitig sammelt sie weniger Rentenpunkte -> auch noch weniger Rente im Alter. Sollte es dann nach 20 Jahren Ehe auseinandergehen, hatte sie alle finanziellen Einbußen und verliert auch noch das angenehme Leben mit dir. Bei einer Ehe ohne Ehevertrag hätte sie ja zumindest noch das, was während der Ehe dazugekommen ist. Aber mit kompletter Gütertrennung bliebe ihr nichts.

Bei mir und meinem Freund bestehen auch große Einkommensunterschiede. Und auch ich würde mich weigern, einen solchen Ehevertrag aus oben genannten Gründen zu unterschreiben, der keine Kompensationen für finanzielle Ausfälle wegen gemeinsamer Kinder beinhalten würde. Würde er kein Verständnis dafür aufbringen, dass ich mir da irgendeine Form von Sicherheit wünsche, würde ich ihn nicht nur nicht heiraten wollen, sondern ehrlich gesagt auch die ganze Beziehung in Frage stellen. Denn von einem mich liebenden Partner erwarte ich einfach, dass er auch um mein Wohl im Scheidungsfalle besorgt wäre.

Von daher würde ich mir nicht nur Gedanken darüber machen, wie du dein jetziges Vermögen schützen könntest, sondern auch darüber, wie du ihre finanziellen Ausfälle wegen des Kindes im Falle eines Falles kompensieren könntest. Dem würde sie dann vielleicht auch eher zustimmen.
 
Naja, es gibt ja nicht DEN Ehevertrag. Das sind doch individuell erarbeitete Schriftstücke, die nicht zwingend zu Ungunsten der Frau ausgehen müssen. Sie können auch lediglich eine andere Lösung vorgeben als die gesetzlich übliche, ohne gleich unfair zu sein.
 
ich bin zwar ne frau, aber bei deiner beschreibung bekomme ich bauchweh.
ein ehevertrag schützt dich natürlich nicht davor unterhalt zu zahlen für dein zukünftiges kind, aber schon für immer die frau mit zu bezahlen. wie gesagt, so was würde ich aber auch nur unterschreiben, wenn es angepasst ist.
ich weiß ja nicht was deine freundin beruflich macht, aber ein kind ist an manchen stellen für frauen ein karriere tot. bitte verhüte, will nix unterstellen.
ich frag mich aber auch immer, wenn man so einen gedanken im kopf hat. ist das dann der richtige partner?
und ich wieso es so schlecht bei ihr ankommt, so was können ja beide mit entwerfen.
sie will heiraten und ein kind. du auch?
wie lange kennst du sie? wie lange seid ihr ein paar? wohnt ihr schon zusammen?
kennt sie deinen besitz?
und nein, nach der hochzeit gehört euch alles zusammen, sofern ihr es vorher nicht ausdrücklich mit eigentum trennung formuliert habt. deshalb würde ich auch nach den letzten horrorgeschichten ne schufa auskunft geben lassen.

lass dich beraten und überlege in ruhe was dir wichtig ist
 
Am liebsten würde Sie gerne Heiraten und ein Kind bekommen.

"Sie"? Darfst du das Thema eigentlich mitbestimmen? 😕

Ich habe schon mal das Thema Ehevertrag erwähnt. Dies kam nicht so gut an.

Sorry, aber dann soll sie es lassen.
Sie weiss doch das du dir ordentlich etwas aufgebaut hast und was bei dir auf dem Spiel steht.
Ehrlich, das ist ja wohl ziemlich unverschämt nicht einzusehen das sich der Partner absichern möchte.

Gerade in den Fällen wenn sich jemand nur allzu gerne derart quer stellt, wird es einen Grund haben.

Klingt irgendwie berechnend. Heiraten - Kind - kein Ehevertrag.
Könnte sein, da will sich jemand gut setzen.
 
Wie hier schon geschrieben wurde, solltest du mit deinen Fragen einen Anwalt aufsuchen.

Und lass dich auf nichts ein, was du nicht selbst auch wirklich willst. Ein paar Alarmglocken gehen bei deinem Text schon los.
 
Hat Sie bei einer Scheidung Anspruch auf die Hälfte der Mieteinnahmen?
Ja, Mieteinnahmen sind Zugewinn (ebenso wie Zinseinnahmen und Wertsteigerung Zugewinn sind. Also vorsicht: Wenn Deine Wohnungen an Wert gewinnen , fließt das auch in die Zugewinnmasse!)
Es ist übrigens ein Irrglaube, dass ein Ehevertrag nur eine kompeltte Gütertrennung bedeutet: Man kann in einem Ehevertrag alles mögliche festlegen, was man möchte: also in Deinem Fall zB könntest Du die Mieteinnahmen und die Wertsteigerung der Immobilien vom Zugewinn ausschließen. Dann wäre NUR das was ihr beide durch Arbeit verdient in der Zugewinnmasse. Das fände ich ZB eine faire Lösung.
Was auch möglich ist, dass man die Zugewinngemeinschaft nur dann in Kraft treten lässt, wenn Kinder da sind (was ja auch irgendwie fair ist)

Also wie gesagt: man kann einen Ehevertrag so aufstellen, dass er zur persönlichen Situation passt: Du musst das ganze auf jeden Fall mit einem Anwalt besprechen: Der kann Dir am besten Deine Fragen beantworten!

Noch ein Rat aus dem Bauch raus: Wenn die Frau so gegen den Ehevertrag ist, läuten bei mir Alarmglocken! Ich würde auf jeden Fall einen machen. natürlich muss auch an ihre Absicherung gedacht werden: Es gibt auch andere Möglichkeiten, sie abzusichern (zB dass man festlegt, dass Du irgendwie für ihr Alter vorsorgst, wenn Kinder da sind- Du könntest zB in eine Lebensversicherung für sie einzahlen oä) Die Zugewinngemeinschaft ist nicht die einzige Form der Absicherung für den Partner, der Kinder erzieht.

Aber langer Rede, kurzer Sinn: Geh zum Anwalt- dort lässt sich das leicht klären!
 
Ja, Mieteinnahmen sind Zugewinn (ebenso wie Zinseinnahmen und Wertsteigerung Zugewinn sind.
Das stimmt so nicht. Mieteinnahmen sind NUR DANN Zugewinn, wenn sie auch gespart oder wertsteigernd investiert werden, also Vermögen bilden. Sofern sie während der Ehe ausgegeben werden (Lebensunterhalt, nötige Renovierungen, Reparaturen etc.), sind sie natürlich kein Zugewinn, und werden künftig ausschließlich zur Unterhaltsberechnung herangezogen, da sie Einkommen sind.
 
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