Hi Mokita!
Als erstes mal herzlichen Glückwunsch zum Abi – trotz Corona und dazu, dass Du einen Studienplatz bekommen hast.
Um überhaupt ausziehen zu können brauchst Du ein paar Voraussetzungen, von denen Du vermutlich einige schon geklärt hast!
1. Die finanzielle Seite
Von Seiten Deiner Eltern oderdurch öffentliche Hand brauchst Du regelmäßige Einkünfte, da Du regelmäßige Ausgaben haben wirst. Da das logisch ist, gebe ich nur Hinweise zur AusgabenSeite.
> „GEZ“
Leute, die eine Wohnung inne haben, sind beitragspflichtig. Man kann sich – auf Antrag – befreien lassen, ist aber ohne Antrag nie befreit und bekommt daher Stress. Also musst Du bei der Rundfunkanstalt ein Konto einrichten, sprich melden, dass es Dich gibt. Beim Wohnen in einer WG wäre dazu anzumerken, dass die Gebühr nur für eine 8in sich abgeschlossene) WG insgesamt anfällt, die sich die Teilnehmer teilen können aber nicht müssen! Jeder WG-Mitbewohner ist der „GEZ“ gegenüber verpflichtet, für die Rechnung zu haften: zahlt der eine nicht, nimmt man den nächsten, wurde bezahlt, werden die anderen nicht angeschrieben. Das ganze übrigens rückwirkend über Jahre! Von daher bedarf ist es enorm wichtig, dass Du eine Befreiung nach den Gründen beantragst, die vorgesehen sind. Ein Grund ist der, dass einer in der WG zahlt. Für die Befreiung brauchst Du daher seine Teilnehmer-Nummer und kannst Dich so darauf beziehen, dass Du befreit sein möchtest. Die „GEZ“ bekommt Wind davon, dass es Dich gibt, wenn Du Dich beim Einwohnermeldeamt anmeldest.
> Zweit-Wohnsitz-Gebühren
Manche Städte erheben Zweitwohnsitzgebühren, und zwar auch für Studenten ohne Einkommen! Daher macht es in diesen Städten Sinn, den Erstwohnsitz dort anzumelden falls die kommunalen Vorschriften so auszulegen sind. Der Zweitwohnsitz wäre danach das ehemalige Kinderzimmer oder Du meldest Dich dort ab, wenn da ebenfalls Gebühren für Zweitwohnsitze anfallen würden.
>Einkommensteuer
Als Studentin hast Du eher wenig Einkommen und würdest eher nicht z denen gehören, die etwas wieder bekommen. Das könnte Dich dazu verleiten, erst gar keine Steuererkärung abzugeben. Falsch gedacht!
Gerade als Studentin hast Du gegenüber Deinem Einkommenhohe Ausgaben, die steuerlich anerkannt werden (können).
Die werden aber nicht im Steuerjahr verrechnet, sondern sie werden Dir als „Erstattung“ gutgeschrieben. Die „Erstattung findet nach dem Studium statt, nämlich dann, wenn du Einnahmen hast, und zahlen müsstest. Da Du aber „Guthaben“ angereichert hast, kann es passieren, dass Du in den ersten Jahren eigentlich ohne Ende zahlen müsstest aber das „Guthaben“ gegengerechnet wird – und Du quasi steuerfrei arbeitest. Also: Steurfachleute dazu befragen.
>Mehrwertsteuer
Gestern müsste das „Zweite Corona Steuerhilfegesetz“ verabschiedet worden sein, das zum 1.7. in Kraft tritt und die MWSt von 19 auf 16 bzw 7 auf 5 % absenkt. Es fällt in den Zeitraum bis Ende des Jahres und hilft dir.
Wichtig in dem Zusammenhang wäre, dass Du prüfst, ob der dazu vorgestellte Entwurf umgesetzt wurde, der in Einzelheiten beschreibt, wie das Gesetz umzusetzen wäre.
Konkret geht es um Lieferungen und Leistungen in dem beschriebenen Zeitraum(!). Danach ist pauschal betrachtet die MWSt dann gesenkt, wenn jemand in dem Zeitraum für Dich etwas erledigt hat und zwar unabhängig davon, wann er die Rechnung schreibt. Also kannst du bis 31.12.2020 umziehen und bezahlst die Rechnung in Januar 2021 – mit 16 % MWSt. Dosenpfand würde ich also erst nach Januar 2021 einlösen, da dann die MWSt wohl wieder 19 % beträgt – falls Du dagegen vorher nur 16% bezahlt hast J
In Bezug auf Gas Wasser Strom etc sollen die Lieferanten einen Mittelweg anbieten, der sich nach dem Abrechnungszeitraum richtet. Da besteht Diskussionsbedarf.
2. Die rechtliche Seite
Falls Du in eine WG ziehst, gibt es folgendes zu beachten, denn Du wirst einen Mietvertrag erhalten.
>Du bist Hauptmieterin
>>Hauptmieterin kann bedeuten, dass Du eine Wohnung mietest und den ungenutzten Rest untervermietest, also Geld dafür bekommst. Das ist Dein Gewinn – aber auch Dein Risiko, da Du Deinen Vertrag dem Vermieter gegenüber zu erfüllen hast, währen es dem egal ist, ob und wie Du die Anteile zusammen bekommst.
>>Hauptmieterin kann bedeuten, dass Du gleichbedeutend mit anderen Hauptmieterin bist. In diesem Fall entschließt Du Dich dazu, mit einem Partner /Freund zusammen eine Wohnung anzumieten und als WG zu teilen. Diese Variante wird von Vermietern bevorzugt, da sie gleich zwei Ansprechpartner haben, die sich verpflichten, die monatliche Miete zu befriedigen. Befriedigen heisst, dass es dem Vermieter egal ist, wer überweist. Der Haken an der Sache ist der, dass zwei Hauptmieter in einem einzigen Vertrag als zweiköpfige Person betrachtet werden. Einer alleine kann ohne Zustimmung des anderen zwar kündigen, also ausziehen, bleibt aber ohne Zustimmung des Vermieters haftbar – und muss ggf zahlen! Das Mittel der Wahl ist (!): Solltest du jemals mit einem Freund zusammen eine Wohnung anmieten ohne dass ihr verheiratet oder sonst wie gebunden seid, so gehört in den Mietvertrag ,dass ihr Euch beide mit Zustimmung des Vermieters dahingehend gegenseitig bevollmächtigt, dass der eine die Kündigung aussprechen darf, die für den anderen mitwirkt und umgekehrt. Einer kündigt also, beide fliegenraus und der verbleibende kann mit dem Vermieter etwas anders vereinbaren, falls der Vermieter ihn behalten will. Es ist nicht unmoralisch, eine Türe als Eingang zu benutzen aber auch zu wissen, wo der Ausgang ist!
>>Du bist Untermieterin
Jemand hat eine Wohnung gemietet und gibt Dir ein Zimmer ab. Dein Ansprechpartner ist ausschließlich der Mieter. Ob der die Genehmigung dazu hat oder nicht, ist seine Sache, kann aber dazu führen, dass der Vermieter dies generell nicht will. Ob er Gewinn oder Verlust macht, geht Dich ebenfalls nichts an, da du die Prüfung bei Deinem Wohnungseigentümer auch nicht anstellen würdest. Ding ist aber: falls der Mieter seinen Vertrag mit dem Eigentümer auflösen will, muss er Dich ebenfalls fristgerecht kündigen. Du bist also von ihm abhängig und kannst dich nicht darauf berufen, in einer Wohnung eines Eigentümers zu wohnen. Der Eigentümer kann Dich nehmen, muss es aber nicht, kann Dich also raus klagen: Er wird nicht mal kündigen, das er keinen Vertrag mit Dir hat. Der Schaden hat der Mieter zu tragen, mit dem Du den Vertrag hast, und ist da nichts zu holen Komma dann….