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zahlt Jobcenter Luxuswohnung???

G

Gelöscht 5176

Gast
Hallo liebe Mitleser,

ich habe vor 4 Jahren eine TOP Wohnung in Ulm gekauft, der Preis war dementsprechend hoch.
Nun zieht mein bisheriger Mieter aus und ich bin auf der Suche nach einem Nachmieter.
Die Wohnung ist mit 125 qm groß, eine tolle Wohnung für ein kinderloses Ehepaar, dass sich die Kaltmiete von 1220 € leisten kann. Kinderfreundlich ist die Aufteilung auf keinen Fall.
Nun zu meinem Problem:
Ich fass es nicht, aber fast jede Woche kamen mindestens 3 Anfragen von Mitmenschen, die angeblich die Wohnung vom Jobcenter bezahlt bekommen.
Kann es sein, dass arbeitende Mitmenschen, die Wohnung sich aus finanziellen Gründen nicht leisten können, während Mitmenschen, die keiner Tätigkeit nachgehen, eine Luxuswohnung vom Jobcenter finanziert bekommen?
Wenn das stimmt, dann falle ich vom Glauben ab.
Sicher benötigen auch Menschen ohne feste Arbeit eine Wohnung - aber muss es eine Luxuswohnung sein?
Wenn den Bewerbern sage, das die Wohnung nicht kindgerecht ist werden sie total unverschämt.
Ich erlebe Dinge, die ich mir bisher in meinen kühnsten Träumen nicht vorstellen konnte.
Und nun meine Frage an das Forum:
Zahlt ein Jobcenter wirklich eine Wohnung der Luxusklasse?
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Also wenn mindestens 4, 5 bis 6 Personen einziehen würden, dann könnte das durchaus möglich sein. Du hast geschrieben, Deine Wohnung ist in Ulm. Da spielt natürlich auch die dortige Mietobergrenze eine wichtige Rolle.

In München z. B. ist es so, dass die angemessene Mietobergrenzen in der Landeshauptstadt München ab dem 01.10.2018 für das Jobcenter wie folgt gelten:

Personen Wohnungsgröße in m² Mietobergrenze ab 01.10.2018 Bruttokaltmiete
1 50 660 EUR
2 65 869 EUR
3 75 1.040 EUR
4 90 1.172 EUR
5 105 1.426 EUR
6 120 1.713 EUR

Also so ganz kategorisch Nein, gilt wohl nicht ...
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Angua

Gast
In der Regel nicht, und selbst wenn, würde ich niemanden mehr nehmen, der seine Miete von staatlicher Stelle bezieht. Nie mehr wieder. Lieber leer stehen lassen.
 
H

Healthy

Gast
Stadt:

1 Person, ca 45 m², 464 Euro Bruttokaltmiete + Warmwasser + Heizkosten ... ca 500 Euro
2 Personen, ca 60 m², 577 Euro Bruttokaltmiete + Warmwasser + Heizkosten ... ca 650 Euro
3 Personen, ca 75 m², 723 Euro Bruttokaltmiete + Warmwasser + Heizkosten ... ca 800 Euro

Ist halbwegs fair und ich glaube, die machen auch Ausnahmen, wenn man bisschen darüber liegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
H

Healthy

Gast
Also wenn mindestens 4, 5 bis 6 Personen einziehen würden, dann könnte das durchaus möglich sein. Du hast geschrieben, Deine Wohnung ist in Ulm. Da spielt natürlich auch die dortige Mietobergrenze eine wichtige Rolle.

In München z. B. ist es so, dass die angemessene Mietobergrenzen in der Landeshauptstadt München ab dem 01.10.2018 für das Jobcenter wie folgt gelten:

Personen Wohnungsgröße in m² Mietobergrenze ab 01.10.2018 Bruttokaltmiete
1 50 660 EUR
2 65 869 EUR
3 75 1.040 EUR
4 90 1.172 EUR
5 105 1.426 EUR
6 120 1.713 EUR

Also so ganz kategorisch Nein, gilt wohl nicht ...
Wow, München scheint echt teuer zu sein, 660 Euro für 1 Person Bruttokaltmiete, hart.
 
G

Gelöscht

Gast
Gigi, bis zu bestimmten Werten wie Größe und Mietpreis, wie hier schon geschrieben wurde, bezahlt das Jobcenter Wohnungen. Du bist der Vermieter, kannst also entscheiden, wenn du nimmst.

Natürlich wird das Jobcenter für eine Person eine so große Wohnung nicht bezahlen, ist doch logisch.
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Wow, München scheint echt teuer zu sein, 660 Euro für 1 Person Bruttokaltmiete, hart.
Ja, München ist auch wohnungsmäßig eine der teuersten Städte Deutschlands ...

Aber Gigi, Du willst ja ganz sicher auch keine 5 - 6 Personen in der Wohnung haben wollen, die auch baumäßig anders ausgelegt ist.

Und letztlich gibst ja Du eine Zusage für neue Mieter.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Danke an alle für die Antworten.
Super, jetzt weiß ich, dass einer 3 köpfigen Familie höchstens 80 qm zustehen - wissen das die Wohnungssuchenden nicht?
Wie kommen die denn alle drauf, dass das Jobcenter die Kosten dieser Wohnung übernimmt. Ganz überzeugend wird mir erklärt, alles kein Problem, das Jobcenter zahlt.
Nun eine ganz ernste Frage: darf man denn in der Anzeige vermerken: keine Harz 4 Empfänger. Mein Schwiegersohn meinte, ich dürfe nicht mal erwähnen, dass ich keine Kinder will. Darf man sich so präzise ausdrücken? Heutzutage weiß man ja nie....
Nichts gegen Kinder - versteht mich nicht falsch. Aber die Wohnung ist höchstens für ein Kind ausgerichtet.
Wenn ich ehrlich bin, will ich weder Harz 4 Empfänger noch ein Matratzenlager voll Menschen in meiner Wohnung.
Mir fehlt allein der Glaube, dass die Wohnung wertgeschätzt und gepflegt wird.
Die Wohnungen sind meine Rente - geht nichts ein, habe ich dementsprechend auch weniger zum Leben. Von daher kann ich nicht die Gönnerin spielen.
Statt dieser großen Wohnung hätte ich mal lieber 2 kleinere Wohnungen gekauft. Mein 85 qm Wohnung - könnte ich 2 mal am Tag neu und vernünftig vermieten. Ab 100 qm wird es kritisch.:-(! Später ist man immer schlauer.....
 

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