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Wohnungskündigung

anja1975

Mitglied
Daß ich die Kündigung selbst verschuldet habe, weiß ich.

Sie ist mir auch beizeiten zugegangen. Ich habe die Sache verdrängt, mich in die Arbeit gestürzt, nicht mehr dran denken wollen und nicht mehr dran gedacht... daß die Situation jetzt so schlimm ist, ist allein meine Schuld. Wie gesagt, das weiß ich.
Es gab Mahnungen.
Ich bin sehr nachlässig (hätte rechtzeitig auf die Kündigung reagieren sollen) gewesen und muss das jetzt ausbaden.

Es belastet mich nur sehr, deshalb habe ich auch hier geschrieben - es ist alles so ungewiss und ich habe Angst. Ich musst das mal loswerden.
Ich wünsche mir einfach nur die Zeit, den Umzug zu planen und gut über die Bühne zu bringen.

Die neue Wohnung muss ja auch erst hergerichtet werden - sie ist bisher nicht für zwei Leute ausgerichtet.

Ich weiß, daß es anstrengend wird, aber ich freue mich sogar schon auf die Plackerei - mir macht nur der psychische Druck unter dem ich gerade leide (selbstverschuldet) zu schaffen.
Nicht zu wissen, ob der GV vor der Tür steht, ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, ob mir die Zeit eingeräumt wird... Ich merke das jeden Tag seit über zwei Wochen.
Habe auch Angst, daß sich der Druck auf meine Arbeit auswirkt...

Naja, der Druck ist da und er wird erst weggehen, wenn etwas Klarheit herrscht. Ich muss da jetzt durch. Für jeden Hinweis, bin ich dankbar und auch für jeden Zuspruch - auch wenn ich den wahrscheinlich durch meine eigene Schuld an der Situation nicht verdient habe. Aber ich schätze, dafür ist ja das Forum hier da.

Ich will hier niemanden anderes für meine Situation verantwortlich machen oder rumheulen. Mir sind nur die Augen aufgegangen, wohin es führen kann, wenn man gewisse Dinge nicht im Griff hat... das haut mich schonum.
Ich hoffe hoffe hoffe, daß die Sache ein gutes Ende nimmt.
 

AmeliaS

Aktives Mitglied
Hast du denn auch Mietschulden? Ansonsten schon seltsam- ich weiß, Miete zu spät zahlen ist ein Kündigungsgrund, aber als Vermieter wäre ich doch froh, überhaupt meine Miete (fast) pünktlich zu bekommen- gibt ja so viele Mietnomaden...
 
W

Wapiti

Gast
Die Sache wird ein gutes Ende nehmen.
Denk halt in Zukunft dran, von vornherein Mietzahlung zum 15.zu vereinbaren. Darauf lassen sich viele Vermieter ein.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das nur zustande gekommen,weil dein Arbeitgeber das Gehalt so spät überweist.
Da hätte man auch eine Vereinbarung mit der Bank treffen können, daß die Miete trotzdem am1. rausgeht.
Jetzt läßt sich eh nichts mehr ändern, aber mach dich nicht verrückt.
Der Gerichtsvollzieher kommt nicht einfach so, der muß vom Gericht beauftragt werden. Und wenn dein Vermieter jetzt erst einen Anwalt beauftragt hat, ist die ganze Sache gegenstandslos,bis es zur Verhandlung kommt. Bis dahin bist du längst ausgezogen.
Was "Yukmaus" geschrieben hat, paßt 100 %.
 

anja1975

Mitglied
Ich habe keine Mietschulden - es ging wirklich nur um die verspätete Mietzahlung.

Ich danke Euch für die Komentare - in etwa deckt sich das mit dem, was ich im Internet schon darüber herausgefunden habe.

Der Anwalt meinte auch, daß eventuell die Klage gar keinen Bestand haben würde...

Naja, die psychische Belastung ist halt groß und die Angst (vor was und wem auch immer)

Ich bin froh, daß ich hier drüber schreiben kann.
 

Stadtäffchen

Sehr aktives Mitglied
Eben, das Geld ist ja immer beim Vermieter angekommen, eben 5 Tage später.

Aber ich find es trotzdem sehr seltsam, dass nie irgendwie die spätere Mietzahlung Thema war über das man reden konnte. Da versteh ich auch ganz ehrlich den Vermieter nicht
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Also lieber TE du solltest dich wirklich nicht so fertig machen. Du hast keine Schuld an der Sache, wie du dir immer einreden willst.
Das einzige Versäumnis kann ich auch nur insofern erkennen, als man ja bei der Bank einen Dispo hätte einrichten lassen können, so daß man eben die ersten paar Tage bis das Gehalt kommt, im Minus ist.
Aber wegen 3 Tage zu später Miete darf man auch nicht gekündigt werden. Allerdings bin ich darauf nicht eingegangen, da du ja eh selbst ausziehen willst und gar nicht beabsichtigst, dort zu bleiben.
Auch formal war die Kündigung falsch. Wegen Mietrückstand wird man fristlos gekündigt, weils ein Verstoß ist. Du hast aber eine fristgerechte Kündigung bekommen, sehr wahrscheinlich weil die wissen, daß du gegen nix verstoßen hast und eine fristlose Kündigung eh gegenstandslos wäre.
Gegen diese Kündigung hättest du Widerspruch einlegen können, bzw. kannst das immer noch.
Solange gilt:
Man könnte also sagen, wenn du länger drinbleibst, bist du nicht GANZ im Recht, aber ebenso sicher kann man sagen, daß die Hausverwaltung dagegen NICHTS tun kann. Sie werden es zähneknirschend zur Kenntnis nehmen müssen. Alle "rechtlichen Schritte" wären unverhältnismäßig. Du ziehst ja aus, nur eben später. Schaden verursachst du denen ja auch nicht, denn du zahlst die Miete ja. Lediglich Interessenten solltest du reinlassen, falls jemand die Wohnung besichtigen will. Probleme kann es geben, wenn ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird, bevor du ausziehst. Dann entsteht den neuen Mietern ein Schaden, aber das wird wohl nicht passieren. Die Vermieter wissen ja auch daß du erst im September ausziehst.

Das nächste Mal solltest du dich rechtzeitig über deine Rechte informieren und gegen sowas angehen, ein Brief reicht da schon aus (Widerspruch der Kündigung, da kein Grund vorliegt).
Hier hab ich mal für dich gegoogelt (Wikipedia):

"selbst dann, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, ist der Mieter nicht immer zum (sofortigen) Auszug gezwungen. Zu prüfen ist bei einer fristgerechten Kündigung weiterhin, ob der Mieter der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen kann. Dies ist nach dem Gesetz der Fall, „wenn die vertragsmäßige Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist“; eine Härte liegt nach dem Gesetz auch dann vor, „wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann“

und das hier besonders WICHTIG ;)

"Das Widerspruchsschreiben muss dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist zugegangen sein (§ 574 b Abs. 2), wenn dieser im Kündigungsschreiben oder rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf die Möglichkeit zum Widerspruch hingewiesen hat. Wird dies vom Vermieter versäumt, kann der Mieter auch noch später widersprechen – spätestens im ersten Termin des eventuellen Räumungsprozesses."

Kündigung von Mietverträgen

Also du siehst, du musst dir KEINE Sorgen machen und dich auch bitte nicht selbst runtermachen. Die Pottsau hier ist der Vermieter ;)
 

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