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Wohnungseigentum- Kostenaufteilung?

L

lavinia21

Gast
Hallo,
ich habe ein Problem und würde mich freuen, wenn mit jmd helfen könnte.
Nach der Trennung (baldige Scheidung) meiner Eltern, habe ich die Haushälte meines Vaters geschenkt bekommen, wodurch meine Mutter und ich nun gemeinsame Eingentümer des Hauses sind (je zu 50%). Das Haus (140qm²) bewohnt sie selbst und lässt es auch nicht zu, dies in ein 2-Familienwohnhaus umzubauen, was möglich wäre. In unserem Garten steht zudem ein Appartment von 50qm², welches ich vermietet habe (330€ warm). Meine Mutter möchte nun, dass ich sämtliche Kosten für das Haus (auch die variablen Kosten) zu 50% übernehme, obwohl weder ich, noch meine Mieter, darin wohnen. Ich bezahle 50% der Fixkosten (Wohngebäudeversicherung, Kaminkehrer, Müll, Grunsteuer) und 25% der variablen Kosten, da ich bzw mein Mieter mit dem Appartment lediglich 1/4 der Gesamtwohnfläche (50qum von ca 190) bewohne. Ist das so richtig, oder müsste ich doch ihre variablen Kosten mittragen? Zudem will sie mir andauernd erzählen, dass ich auch 50 % der Haftpflicht- und Hausratversicherung bezahlen müsste, obwohl dies doch Individualversicherungen sind (ich bin bei beidem noch bei meinem Vater mitversichert, da Studentin). Zudem weigert sie sich ja nun, dass haus in ein 2-FH aufzuteilen, wodurch ich meinen Restanteil am Haus nicht nutzen kann. Ist es daher rechtens, wenn ich von ihr nun einen Mitausgleich für die verbleibenden qm² verlange?

Es wäre schön, wenn jmd eine Antwort wüsste, so dass ich gut vorbereitet, den Gnag zum Anwalt antreten kann (der muss ja nicht auch noch abkassieren...verdient durch die Scheidung eh schon genung).
Vielen DAnk.

Lg Jenny
 
lavinia21 meinte:
Hallo,

1. Nach der Trennung (baldige Scheidung) meiner Eltern, habe ich die Haushälte meines Vaters geschenkt bekommen, wodurch meine Mutter und ich nun gemeinsame Eingentümer des Hauses sind (je zu 50%). Das Haus (140qm²) bewohnt sie selbst und lässt es auch nicht zu, dies in ein 2-Familienwohnhaus umzubauen, was möglich wäre.

2.In unserem Garten steht zudem ein Appartment von 50qm², welches ich vermietet habe (330€ warm).

3. Meine Mutter möchte nun, dass ich sämtliche Kosten für das Haus (auch die variablen Kosten) zu 50% übernehme, obwohl weder ich, noch meine Mieter, darin wohnen. Ich bezahle 50% der Fixkosten (Wohngebäudeversicherung, Kaminkehrer, Müll, Grunsteuer) und 25% der variablen Kosten, da ich bzw mein Mieter mit dem Appartment lediglich 1/4 der Gesamtwohnfläche (50qum von ca 190) bewohne.

4. Ist das so richtig, oder müsste ich doch ihre variablen Kosten mittragen?

5. Zudem will sie mir andauernd erzählen, dass ich auch 50 % der Haftpflicht- und Hausratversicherung bezahlen müsste, obwohl dies doch Individualversicherungen sind (ich bin bei beidem noch bei meinem Vater mitversichert, da Studentin).

6. Zudem weigert sie sich ja nun, dass haus in ein 2-FH aufzuteilen, wodurch ich meinen Restanteil am Haus nicht nutzen kann. Ist es daher rechtens, wenn ich von ihr nun einen Mitausgleich für die verbleibenden qm² verlange?

Lg Jenny

Hallo Jenny,

habe Deine Sachverhalte gelesen, hoffentlich verstanden und mal in 6 Punkte strukturiert, da es so für mich als einfach strukturierten Menschen einfacher ist zu antworten.

Zu 1.

Bist Du mittlerweile als Eigentümer zur ideellen Hälfte im Grundbuch eingetragen?

Zu 2.

Wer ist dinglicher Verfügungsberechtigter (Eigentümer lt. Grundbuch) des Appartements im Garten?

Zu 3.

Als Eigentümer wärst Du verpflichtet 50 % der Fixkosten (Wohngebäudeversicherung, Kaminkehrer, Müll, Grunsteuer) für das Haus mit 140 qm zu zahlen. Da Du Vermieter für das Appartement bist, hast Du dafür alle Kosten zu tragen. Muss anteilmäßig errechnet werden.

Zu 4.

Eigentlich mit 3. beantwortet.

Zu 5.

Ihre individuellen Versicherungen sind nicht Dein Problem, denke ich. Kommt darauf an, was in der Schenkungsurkunde steht, die notariell beglaubigt sein muss.

Zu 6.

Du hast ihr ja Deinen Anteil nicht vermietet. Also wie soll der Anspruch auf Mietanteil von 70 qm begründet werden? Sehe da keine reelle Chance.
Du kannst trotzdem mal bei der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde nachfragen wegen einer Aufteilung in ein 2-Familienhaus. Kannst auch den entsprechenden Bauantrag stellen. Wenn der genehmigungsfähig ist, bekommst Du auch die entsprechende Baugenehmigung. Dafür muss aber in der Regel ein Architekt beauftragt werden, wegen Brandschutzbestimmungen, etc.

Daher auch nochmals genau die Schenkungsurkunde lesen.

Also, wenn ich die notwendigen abgefragten Infos habe, kann ich möglicherweise noch mehr dazu sagen.

Gruß
 
Vielen Dank für die Antwort.

Ich bin seit Mai 2004 als Miteigentümerin (50% an der Gesamtwohnfläche) im Grundbuch eingetragen, wobei mein Vater ein Nießbrauchrecht hat.
Das Appartment und das Haus werden als eine Einheit in Bezug auf die Gesamt-qm² gerechnet, d.h., bei ca 190qm-200qm², gehören mir 100qm²+50% der Nutzfläche (Keller, Speicher, Garten, Garage etc).
Allerdings nutze ich selbst nur 50qm² (Appartment). Daher bezahle ich zwar 50% der fixen Kosten, da mir insg. 100qm² gehören, aber nur 25 % der variablen Kosten, da ich nur 25 % der Gesamtfläche (Appartment) nutze (§16. Abs. 2 WEG).
Das Haus war ursprünglich ein 2-FH, doch haben wir es dann zu einem 1-FH umgemodelt. Der obere Stock, der ungefähr 60 qm² groß ist, war somit eine separate Wohnung und könnte auch wieder zu solche einer umfunktioniert werden. Da sich meine Mutter allerdings weigert, ihr Schlafzimmer nach unten zu verlegen und auch sonst nicht einsieht, dass der obere Stock nicht von ihr genutzt wird, wird sie doch somit zu einer "Mieterin", die aus irgendwelchen Gründen, meinen Teil in Anspruch nimmt (50qm² Appartment +60qm² OG), obwohl sie den gleichen Anteil bereits im EG (ca 90-100qm² bewohnt)...oder sehe ich das falsch?
Wir haben ihr natürlich angeboten, dass sie sie Miete, falls wie das OG vermieten, für die überschüssigen 20qm² an sie weitergeben. Aber nein, sie hat alles abgelehnt und weigert sich, meinen Anteil zu räumen. Daher bin ich der Meinung, dass sie mir für dieses OG, Miete bzw. einen Mietausgleich oder Ausfall bezahlen muss, da ich ja an einer Vermietung gehindert werde.


Ich hoffe, jetzt ist es klarer.


Zudem besteht evtl die Möglichkeit, dass mein Mieter auszieht aus dem Appartment, da sie ihn ständig in irgendeiner Form belästigt. Inwiefern kann mann das vor Gericht gültig machen. Ich meine, wenn sie alle vergrault, bin ich ja einfach mal nur angeschissen (sorry). Wie seht ihr das?

lg jenny
 
nochmal zu der Schenkung:
in der Schenkungsurkunde, die natürlich notariell beglaubigt ist, steht, dass mein Vater, für alle Kosten (fixe zu 50; variable zu 25 wegen geringerer genutzter Fläche) aufkommt, die durch meinen Anteil am Haus (ca 100qm) entstehen.
Bei der Schnekung ging es ja gerade darum, dass er es satt hatte, für meine Mutter immer weiter zu bezahlen, während sie noch nicht mal einsieht, überhaupt alleine den Boden zu saugen.
 
Sorry, dass ich Dir widersprechen muss.

Deine Mutter wird nicht zur Mieterin, auch wenn Sie mehr als 50 % der vorhandenen Wohnfläche nutzt. HInzu kommt das Nießbrauchrecht Deines Vaters, das er ja auch jederzeit in Anspruch nehmen könnte. Soll er dann die Kellerräume nutzen?

Du bist nicht Eigentümer einer gewissen Fläche, sondern Eigentümer einer idellen Hälfte des Hauses bzw. der Liegenschaft mit allen Aufbauten, wo auch das Appartement dazu zählt. Das ist das Problem.

Das würde natürlich auch bedeuten, dass Du auch nur einen Anspruch auf 50 % der erzielten Miete aus dem Appartement hast. Oder im schlimmsten Fall ist der Mietvertrag schwebend unwirksam, da die Miteigentümerin der Vermietung eventuell nicht zugestimmt hat.

Also wie Du siehst, ist das alles nicht so einfach.

Mein persönlicher Rat dazu ist, nicht unbedingt mit dem Kopf durch die Wand, denn die Familie ist wichtiger wie alle Ansprüche. Setzt Euch doch mal alle zusammen, mit dem Vater, und versucht die Angelegenheit auf vernünftige Weise zu regeln. Kann mir nicht vorstellen, dass dies nicht funktionieren würde.

Oder Du musst es hart auf hart kommen lassen, und eine Versteigerung Deines Anteils veranlassen. Dann geht alles die Bachgass herab und das wäre auch nichts. Eine Familienmediation wäre meines Erachtens angebrachter.

Und schau mal hier nach, was Nießbrauch bedeutet:

http://www.ratgeberrecht.de/index/is00720.html

Demnach hat sich Dein Vater sehr gut abgesichert. Er hat mehr Rechte, aber auch Pflichten betreffend die Liegenschaft, als Du für möglich hältst. Er ist zwar nicht mehr Eigentümer, aber Besitzer.
 

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K Kostenaufteilung nach Hauskauf (Ehe) Finanzen 17

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