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Wohnung: unbezahlbare Mieterhöhung Hartz IV

grübelienchen

Aktives Mitglied
hallo ich hab da ma ein problem

unser miethaus wurde von einer privatperson übernommen und der macht jetz einiges an renovierungsarbeiten udn erhöht die miete nun drastisch.
das problem is meine ma bekommt hartz 4 und die mieterhöhung passt nit mehr ins budget.
derzeit zahlen wir mit nebenkosten für die 3 zimmer wohnung (56m²) 260 euro(wir sin zu zweit) ...durch den umbau etc sollen es nachher 375euro sein.
das amt sagte uns sie übernehmen 305 euro.

nun haben wir malgeschaut wegen anderen wohnungen...aber da is auch nit wirklich was dabei.da kommen wir auch über den satz von 305 euround . aus eigener tasche können wir das, was drüber is nit bezahlen.

habt ihr ne ahnung ob es nit doch ne möglichkeit gibt?
 
Hallo gruebelinchen,

bin gerade über deinen Beitrag gestolpert.

Also: meiner Meinung nach sind 375 Euro für Mietkosten nicht besonders viel für zwei Personen - vom Gefühl her sollten die das übernehmen, denke ich.
Vielleicht wollen sie euch ja übers Ohr hauen, ihr solltest das vielleicht überprüfen lassen, ob das rechtens ist mit den 305 Euro.
Die arbeiten ja mit allen (fiesen) Tricks, ist ja bekannt.

Widerspruch einlegen und euch informieren, würde ich raten. Vielleicht, weil der Anwalt zu teuer ist, bei einem Erwerbslosen-Verein oder in einem einschlägigem Forum, schätze mal, die wissen Bescheid und könnten das berechnen.

Viel Glück...

Freundliche Grüße,

Miro
 
Hallo,

hier in Berlin darf man zu zweit eine Miethöchstgrenze von 444 Euro warm haben. Goo.. doch mal wie hoch die Miete in deiner Stat sein darf. Kann mir nicht vorstellen, dass da so massive unterschiede sind.

Gruß Taram
 
Hallo,

hier eine Info von ProFamilia Stand Juli 2007:

Kosten für Unterkunft und Heizung

angemessene Miete:
bei Wohnungen bis Baujahr 1965 => 4,50 Euro/qm
bei Wohnungen bis Baujahr 1966-91 => 5,00 Euro/qm
bei Wohnungen ab Baujahr 1992 => 5,50 Euro/qm
Sollte sie zu hoch sein, wird sie komplett für 6 Monate übernommen.
Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen.
Bei Neubezug muss die Miethöhe sicherheitshalber mit dem Arbeits-
bzw. Sozialamt abgesprochen werden!

Vielleicht hilft es ja, ich würde mir die Liste des Mietspiegels mal von der Arge zeigen lassen, da hast du ein Recht drauf.

Gruß Taram
 
Hallo,

hier eine Info von ProFamilia Stand Juli 2007:

Kosten für Unterkunft und Heizung

angemessene Miete:
bei Wohnungen bis Baujahr 1965 => 4,50 Euro/qm
bei Wohnungen bis Baujahr 1966-91 => 5,00 Euro/qm
bei Wohnungen ab Baujahr 1992 => 5,50 Euro/qm
Sollte sie zu hoch sein, wird sie komplett für 6 Monate übernommen.
Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen.
Bei Neubezug muss die Miethöhe sicherheitshalber mit dem Arbeits-
bzw. Sozialamt abgesprochen werden!

Vielleicht hilft es ja, ich würde mir die Liste des Mietspiegels mal von der Arge zeigen lassen, da hast du ein Recht drauf.

Gruß Taram

ABer das ist ja von Gemeind zu Gemeinde verschieden und kein Mietpreis nach dem sich der Fragesteller richten kann.

Hier in Düsseldorf darf die Miete z.B. 7,35 €/m² inkl. Betriebskosten + Heizung sein.
Sprich: 441,oo € zzgl. HK für zwei Personen (60 m²)
 
Mich würde dabei interessieren, ob eine Mieterhöhung in dieser Höhe überhaupt so einfach möglich ist? Ich habe da Zweifel - weiß es aber nicht.
 
Normalerweise darf eine Mieterhöhung (Kaltmiete), ich glaube, 30% nicht überschreiten und zwar in einem Zeitraum von 3 Jahren. Also wäre das nicht berechtigt.

Darum wäre es wichtig zu wissen, wieviel Kaltmiete ihr bezahlt und wie hoch die Nebenkosten sind. Daraus könnte man dann erkennen, ob es sich um eine Erhöhung der Kaltmiete oder aber einer Erhöhung der Nebenkosten handelt. Das sind zwei verschiedene Dinger.
 
hallo ich hab da ma ein problem

unser miethaus wurde von einer privatperson übernommen und der macht jetz einiges an renovierungsarbeiten udn erhöht die miete nun drastisch.
?

Darin liegt nach meiner Meinung der Knackpunkt.

Die Wohnung wurde von einer Wohnungsbaugesellschaft an
einen Privatmann verkauft.




Miethöhe - Mieten, Mietpreis, Mietwucher
Bei Abschluss des Mietvertrages können Mieter und Vermieter die Miete praktisch frei aushandeln und vereinbaren, eine Ausnahme gibt es nur für Sozial- bzw. für öffentlich geförderte Wohnungen.

Die Grenze dieser Vertragsfreiheit findet sich nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) in zwei gesetzlichen Vorschriften, dem Verbot der Mietpreisüberhöhung und dem Verbot des Mietwuchers. Das bedeutet, die so genannten ortsübliche Vergleichsmiete, die Durchschnittsmiete am Wohnort des Mieters für vergleichbare Wohnungen, darf folgenlos um bis zu 20 Prozent überschritten werden.

Eine Mietpreisüberhöhung kann dagegen vorliegen, wenn die Miete um mehr als 20 Prozent über der Vergleichsmiete liegt, weil der Vermieter die Wohnungsknappheit vor Ort ausnutzen konnte. Weist der allerdings nach, dass er die hohe Miete zu Deckung seiner Kosten und Aufwendungen benötigt, darf er die ortsübliche Vergleichsmiete um bis zu 50 Prozent überschreiten, ohne dass gesetzliche Vorschriften verletzt werden.

Liegt eine Mietpreisüberhöhung vor, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt werden. Wichtiger noch ist, dass der Mieter den Betrag zurückverlangen kann, der um mehr als 20 Prozent bzw. 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

PRO WOHNEN HAMBURG - MIETRECHT A-Z - Miethoehe - Mietpreis - Mietwucher - Mietspiegel - Miete - Wohnung - Mietwohnung - Wohnraum - Hamburg
 
Zuletzt bearbeitet:
können
zahlen wir mit nebenkosten für die 3 zimmer wohnung (56m²) 260 euro(wir sin zu zweit) ...durch den umbau etc sollen!! es nachher 375euro sein.

habt ihr ne ahnung ob es nit doch ne möglichkeit gibt?

Könnt ihr es euch von eurem Budget leisten umzuziehen ?????

Wenn grübelinchen sich jetzt schon eine Wohnung sucht und umzieht,dann kann es teuer werden,eventuell sogar zu Schulden kommen.


Es ist ein freiwilliger Umzug, für den die Kosten nicht übernommen werden !!!!!!!


Noch ist nicht einmal die Höhe der endgültigen Miete bekannt,
welche vom Amt " schriftlich und begründet "abgelehnt werden kann/muß.😉

Es ist noch nichts "amtlich", also auch kein Grund vorhanden umzuziehen.
Erst wenn ihr die endgültige Summe der erhöhten Mietzahlung
beim Amt vorlegt ,ist der Zeitpunkt eingetreten,an dem
entschieden werden kann.
Wird entschieden man "muß" umziehen,
hat man ein halbes Jahr Zeit sich um eine neue Bleibe zu bemühen.Die Miete muß weitergezahlt werden,
dazu die anerkannten Kosten, welche durch diesen Umzug entstehen können.Doppelte Mietzahlungen,Umzugsfirma usw......

Da diese Kosten eines Zwangsumzuges sehr hoch ausfallen
können ,muß vom Staat berechnet werden,ob es billiger für
den Staat sein wird die Mieterhöhung zu übernehmen.

Also ist abzuwarten ob Grübelinchen überhaupt umziehen muß.😉

Ist nur meine Meinung zu diesem Thema.
L.G.Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
angemessene Miete:
bei Wohnungen bis Baujahr 1965 => 4,50 Euro/qm

hmm also wenn ich unsere jetzigen ca 56m² nehme und das mal 4,50 euro nehme dann komm ich auch n ur auf 252 euro.

Sollte sie zu hoch sein, wird sie komplett für 6 Monate übernommen.
Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen.
Bei Neubezug muss die Miethöhe sicherheitshalber mit dem Arbeits-
bzw. Sozialamt abgesprochen werden!

das problem ist...der vermieter will unsere wohnung als eigenebedarf und wir wollten/sollten eine etage hochziehen.wäre ja blöd für 6 monate hochzuziehen und dann ncohma umzuziehen.
 

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