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Wohnung fristlos gekündigt was nun ???

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IneedHelp

Gast
Hallo,,,

Mein Problem stellt sich wie folgt dar:
Seit anfang diesem Jahr haben ich und meine Freundin eine wohnung in Lübeck (altstadt) bezogen, ich bin arbeitslos, meine freundin macht eine Ausbildung zur Kommunikationsdesignerin, ihre Ausbildung wird nicht groß vom Staat unterstützt, sie musste dieses Jahr vier Monate warten bis sie Geld vom Bafögamt bekam. Das Arbeitsamt bezahlt uns lediglich die halbe Miete, weil meine freundin keinen Anspruch auf ALGII od. BAB hat, weil das ne schulische ausbildung ist. So hat es sich ergeben, das wir von meinem Arbeitslosengeld das auch für Miete bestimmt ist gelebt haben, wir hatten kein essen, kein trinken, garnix, so haben ir 2 mal hintereinander die Miete nicht bezahlt, gestern lag ein Brief im Briefkasten das war die Frislose kündigung, der "vermieter" kündigt uns zum 25.07.05 ohne irgendwelche Fristen.

Nun werde ich mir alleine eine Wohnung suchen müssen, da wir zu zweit in der jetzigen Situation (freundin, ausbildung) keine Wohnung bekommen.
Aber um eine neue Wohnung zu kriegen brauche ich vom Vermieter die Bescheinigung das ich keine Mietschulden habe, das mein 1. Problem.
Und wie lange dauert es bis die einen aus der Wohnung rauskriegen (räumungsklage), weil wir bestimmt nicht auf die straße ziehen werden und noch gut 1 monat hierbleiben müssen.

Please help
 
Hallo help...
Erstmal frage ich mich,ob es nötig ist,dass du diese Bescheinigung von deinem Vermieter bekommst!?
Ich mein...wie sollteon sonst die ganzen Mietnomaden eine neue Wohnung finden!?


http://www.schuldnerberatung-berlin.de/25207.html
Schau mal auf die Seite,stehen Fragen und Antworten...
Würde euch ja anbieten bei mir zu wohnen,da Lübeck ganz in der Nähe ist,klappt aber net...
Also schau erstmal auf die Seite,vllt hilft dir das weiter...

Grützchen

Sabr!na
 
Hallo,

könnt ihr euch nicht irgendwie mit eurem Vermieter einigen. Wenn ihr die Mietrückstände innerhalb einer gewissen Zeit ab der Kündigung begleicht, oder z.B. zumindest 1 Miete nachbezahlt...besteht kein Rechtsgrund mehr für eine fristlose Kündigung, bzw. Räumungsklage.
Könnt ihr nicht irgendwo (Eltern, Bank, freunde) ein paar Mäuse auftreiben?
Denn mit Räumungsklage kommen noch weitere Kosten auf euch zu! Und die ausstehenden Mietbeträge werdet ihr auch auf jeden Fall nachzahlen müssen!

Wie das mit den Fristen einer RK ist, weiß ich nicht genau.
Ich würde euch raten eher heute als morgen mal nen Mietrechtsanwalt zu fragen (mit Einkommensbelegen zum Amtsgericht: Beratungshilfeschein abholen + kleine Gebühr = Anwaltskosten fallen weg) oder einen Mietverein oder die Verbraucherzentrale vor Ort.
Die wissen genaueres.

Gruß
Tyra
 
Vielen dank für die antworten, werde morgen aufs Sozi gehen und erfragen was ich alles tun kann,
Uns ist es nicht möglich einen solchen Rückstand auszugleichen, von meinen eltern hab ich nix zu erwarten, genauso wie meine Freundin.

Grüßle
 
Hi nochmal,

das mit Sozialamt fragen ist auch ganz gut. Vielleicht können die bei drohender Wohnungslosigkeit per Mietkredit abhelfen? Von der alten Rechtslage her müssten die das eigentlich. Weiß aber nicht wie das ab Anfang dieses Jahres ist.
Aber was Mietrechtliches angeht etc. würde ich auch zusätzlich woanders Einkünfte einholen.
Meiner Erfahrung nach ist eine fachlich-rechtliche Beratung nicht grad ne Stärke von Sozialämtern.

Gruß
Tyra
 
Hallo,

wenn du zum Sozi gehst, frage nach einem Darlehen, ich habe gelesen, dass sie das machen. Wir haben auch mal einen bekommen, allerdings für andere Zwecke.

2. Habt ihr eine Kaution hinterlassen?? versuche dich mit dem Vermieter so zu einigen, dass er die einbehalten kann, damit die Mietschulden beglichen sind! Lasse es dir aber schriftlich geben!!! Ich glaub so darf er das gar nicht, aber wenn er euch die Kaution auszahlt und du ihm die dann für die Schulden gibst oder so ähnlich...

Lg
Mäusemama
 
Mäusemama26 meinte:
Hallo,

wenn du zum Sozi gehst, frage nach einem Darlehen, ich habe gelesen, dass sie das machen. Wir haben auch mal einen bekommen, allerdings für andere Zwecke.

2. Habt ihr eine Kaution hinterlassen?? versuche dich mit dem Vermieter so zu einigen, dass er die einbehalten kann, damit die Mietschulden beglichen sind! Lasse es dir aber schriftlich geben!!! Ich glaub so darf er das gar nicht, aber wenn er euch die Kaution auszahlt und du ihm die dann für die Schulden gibst oder so ähnlich...

Lg
Mäusemama

Und noch besser ist, wenn das Sozialamt eine Kostenübernahmeerklärung für die Miete abgibt, dann wird nach dem BGB - §§ kann ich noch raussuchen ist in den 500ern - die Kündigung unwirksam!

Also schnell hin, es geht um die Verhinderung von Obdachlosigkeit!

Und was ist mit dem Anspruch auf Kindergeld der Freundin?

Anspruch auf Wohngeld der Freundin?
 
Hallo help,


da seid Ihr in eine ganz üble Situation hineingeraten.

Ich nehme an,die Bescheinigung des Vermieters brauchst Du für
das A-Amt.
Die wollen bei einem geplanten Umzug,den Grund für den
Umzug wissen.
Da wirst Du mit Mietschulden und der daraus resultierenden
Kündigung verdammt schlechte Karten haben.

Deinen Mietanteil hast Du mit der Zahlung vom Amt erhalten.
Es wird das Amt nicht interessieren,daß ihr das Geld zum
Leben ausgegeben habt,weil Deine Freundin nicht genug Geld
bekam.
Deine Freundin interessiert das A-Amt nicht,sie ist nicht gemeldet,also
nicht unterstützungsbedürftig.
Wie sieht es bei Deiner Freundin aus?
Können ihre Eltern sie nicht unterstützen?
Würde sie noch Zuhause wohnen,hätten die Eltern doch auch Kosten.

Solltest Du unter 25 Jahre alt sein,wird das A-Amt von Dir
verlangen,daß Du wieder zu Deinen Eltern ziehst.
Sie sind für Dich unterhaltspflichtig

Das wird jetzt von den Ämtern knallhart durchgezogen,sie
müssen und wollen Geld sparen.
Ich hoffe für Dich,daß Du eine Möglichkeit findest,die Sache
noch abzubiegen,mir fällt leider auch nichts dazu ein.

Gruss Karin
 
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