Froschlurch
Mitglied
Hallo,
mein Sohn 18 Jahre macht zur Zeit eine Berufsausbildung und bekommt ca. 650,00 Euro Netto, demzufolge kein Kindergeld, keine Berufsausbildungshilfe usw.
Nun kann er die Ausbildung nicht zuende machen. Aus gesundheitlichen Gründen wird er einen Aufhebungsvertrag machen.
Da der Ausbildungsvertrag schon knapp 2 Jahre bestand, steht im nach der Kündigung Arbeitslosengeld 1 und Kindergeld zu.
Hat er auch Anspruch auf Wohngeld???
Wonach richtet sich der Anspruch auf Wohngeld?
Meine Sohn ist 18 Jahre, wohnt allein in einer eigenen Wohnung (als Hauptwohnung gemeldet), da die Ausbildungsstelle 200 km vom Elterlichen Wohnort entfernt ist bzw. war. Er möchte auch gern in seiner eigenen Wohnung bleiben.
Viele Grüße
mein Sohn 18 Jahre macht zur Zeit eine Berufsausbildung und bekommt ca. 650,00 Euro Netto, demzufolge kein Kindergeld, keine Berufsausbildungshilfe usw.
Nun kann er die Ausbildung nicht zuende machen. Aus gesundheitlichen Gründen wird er einen Aufhebungsvertrag machen.
Da der Ausbildungsvertrag schon knapp 2 Jahre bestand, steht im nach der Kündigung Arbeitslosengeld 1 und Kindergeld zu.
Hat er auch Anspruch auf Wohngeld???
Wonach richtet sich der Anspruch auf Wohngeld?
Meine Sohn ist 18 Jahre, wohnt allein in einer eigenen Wohnung (als Hauptwohnung gemeldet), da die Ausbildungsstelle 200 km vom Elterlichen Wohnort entfernt ist bzw. war. Er möchte auch gern in seiner eigenen Wohnung bleiben.
Viele Grüße