naja für die Scherben auf den Gehwegen ist aber meistens gar nicht die Gemeinde zuständig. Sondern die Anwohner. Ich kenne das eigentlich nur so, daß die den Gehweg vor ihrem Haus fegen müssen. Und wenn dann Schäden entstehen, sind sie auch haftbar, weil sie ihrer Straßenreinigungspflicht nicht nachgekommen sind. Ob eine Schnittwunde eines Hundes als Schaden gilt? Müßte doch eigentlich, oder? Und wenn man nachweisen kann, z.B. durch Zeugen, daß die Scherben da schon wochenlag lagen und die Anwohner nicht regelmäßig den Gehweg vor ihrem Haus fegen. Dann müßte doch der Anwohner oder seine Haftpflcihtversicherung die Tierarztrechnung bezahlen.
Aber besser ist natürlich, wenn nichts passiert. Ich wundere mich auch, wie selten es Schnttwunden gibt bei all den Scherben. Meiner hatte erst einmal ein Schnittwunde an der Pfote. Ich war völlig kopflos. Ich hab ja nicht gewußt, wie gut durchblutet so eine Hundepfote ist und weiviel da rauskommt... 🙁