Anzeige(1)

Wöchentliche Arbeitszeit "freiwillig" überschreiten?

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
G

Gast

Gast
Ich habe irgendwo mal aufgeschnappt, dass es im Arbeitsrecht eine Begrenzung der max. wöchentlichen Arbeitszeit auf 48 Stunden gibt. Mal angenommen, der Arbeitnehmer kann mit Freizeit nichts sinnvolles anfangen und legt auf diese deshalb aktuell auch keinen großen Wert. Er fühlt sich durch die Arbeit auch nicht ausgelastet, weil die Arbeit nur pillepalle ist. Der Arbeitnehmer möchte freiwillig (z.B. mit verschiedenen Nebenjobs) mehr als 48 Stunden arbeiten um sein Einkommen zu erhöhen. Darf der Arbeitnehmer das? Wer kontrolliert die wöchentliche Arbeitszeit? Gibt es irgendwelche Tricks, mit denen das geht? Was kann man tun? Wie werden eigentlich Tätigkeiten von der Arbeitszeit bewertet, die pauschal entlohnt werden ohne dass die Arbeitszeit erfasst wird?
 
Des mit den 48 Std stimmt so nicht.
Man darf täglich max. 10 Std arbeiten jedenfalls als Angestellter.
Wie die Regelung bei Selbständigen ist weiss ich nicht.
Tricks gibts da genug und ist auch alles nicht so schlimm solange nix passiert.
Aus eigener Ehrfahrung kann ich sagen das 10 Stunden mehr als genug sind
un der Körper brauch auch Ruhephasen.
 
Bei uns läuft nachts Security durch, die haben eine 5Tage Woche á 12 Stunden.

Ansonsten kannst du soviel arbeiten wie du willst solange es nicht deinen Hauptjob beeinträchtigt und dein Arbeitgeber darüber informiert und einverstanden ist.
 
Grundsätzlich darf er nicht länger arbeiten, weil dann mit Leistungsabfall und
langfristig mit gesundheitlichen Schäden zu rechnen ist. Nebenbeschäftigungen
sind dem Arbeitgeber anzuzeigen und der wird seine Zustimmung verweigern.

Es gibt legale Möglichkeiten, mehr zu arbeiten.
1. Selbstständige Arbeit, 2. auswandern...
 
Grundsätzlich darf er nicht länger arbeiten, weil dann mit Leistungsabfall und
langfristig mit gesundheitlichen Schäden zu rechnen ist. Nebenbeschäftigungen
sind dem Arbeitgeber anzuzeigen und der wird seine Zustimmung verweigern.

Es gibt legale Möglichkeiten, mehr zu arbeiten.
1. Selbstständige Arbeit, 2. auswandern...

Ich hab schon öfters Nebenjobs gehabt und noch nie Probleme mit meinem AG dadurch gehabt.

Wieso sollte meine Leistung abfallen, wenn ich das gerne tue und genug Schlaf habe.

Wenn jetzt einer in seiner Freizeit mit dem Rennrad hunderte Kilometer zurücklegt ist das auch körperliche Anstrengung.

Das fände ich z.B. 100mal anstrengender als irgendeinen Nebenjob
 
Ich hab schon öfters Nebenjobs gehabt und noch nie Probleme mit meinem AG dadurch gehabt.

Wieso sollte meine Leistung abfallen, wenn ich das gerne tue und genug Schlaf habe.

Wenn jetzt einer in seiner Freizeit mit dem Rennrad hunderte Kilometer zurücklegt ist das auch körperliche Anstrengung.

Das fände ich z.B. 100mal anstrengender als irgendeinen Nebenjob

Wo kein Kläger, da kein Richter...

Natürlich sieht es mancher Chef gerne, wenn der Mitarbeiter mehr, als genug arbeitet;
gerne auch bis zum Umfallen. Was denkst Du, was passiert, wenn es dann zu einem
Betriebs-oder Wegeunfall kommt oder der fleißige Lagerarbeiter mit 35 Jahren einen
Hüftschaden hat und die BG die Angelegenheit prüft?

Hier ging es um die Arbeitszeit. Du kannst in Deiner Freizeit machen, wass Du willst.
Ich kenne Menschen, die sich innerhalb von fünf Jahren ein Häuschen gebaut haben...
 
Lies doch einfach im Arbeitszeitgesetz nach. Das ist ein relativ kurzes und einfaches Gesetz. Kann man im Internet nachlesen. Link kann ich leider nicht einstellen, weil ich nicht weiß, wie man sowas macht. Mußte halt googeln...


Das mit der Höchstarbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich beruht auf folgendem Paragraphen:

"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehnStunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im
Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

Wobei natürlich zu bedenken ist, daß der Samstag ein Werktag ist und nur für Sonn- und Feiertage Ausnahmen gelten.
 
Das mit der Höchstarbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich beruht auf folgendem Paragraphen:

"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehnStunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im
Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

Wobei natürlich zu bedenken ist, daß der Samstag ein Werktag ist und nur für Sonn- und Feiertage Ausnahmen gelten.

Würde dann die Arbeitszeit an Sonntagen nicht in die 48 Stunden reinfallen?
Mal angenommen, im Hauptjob arbeit man 39 Stunden pro Woche. Im Nebenjob arbeit man Samstags und Sonntags jeweils 7 Stunden. Das wären dann 46 Stunden werkstägliche Arbeit und 7 Stunden Arbeit am Sonntag. Also insgesamt 53 Stunden pro Woche - würde das arbeitsrechtlich auf Dauer gehen?
 
solange nichts passiert geht alles.....nur wenn die BG (Arbeitsunfall) ankommt und gewisse Dinge überprüft
wirds dann unter Umständen richtig blöd
 
Würde dann die Arbeitszeit an Sonntagen nicht in die 48 Stunden reinfallen?
Mal angenommen, im Hauptjob arbeit man 39 Stunden pro Woche. Im Nebenjob arbeit man Samstags und Sonntags jeweils 7 Stunden. Das wären dann 46 Stunden werkstägliche Arbeit und 7 Stunden Arbeit am Sonntag. Also insgesamt 53 Stunden pro Woche - würde das arbeitsrechtlich auf Dauer gehen?

Und wie willst du dann für all die Arbeitgeber noch leistungsfähig bleiben?

Passiert dir bei einem der Jobs ein Fehler, bist du sicher auch verklagbar, bzw. dein Chef der Hauptarbeit kann das verbieten, denn deine Leistungsafähigkeit ist eingeschränkt.
 

Anzeige (6)


Antworten...
Jedem Teilnehmer und jedem Beitrag des Forums ist mit Respekt zu begegnen...
Bitte beachte das Thema auf das du antworten möchtest und die Forenregeln.
Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
R Arbeitszeit Beruf 7
G Zeitungszusteller – Fahrtzeit = Arbeitszeit? Beruf 32

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 1) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.


      Du hast keine Berechtigung mitzuchatten.
      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben