Q
Qualis
Gast
Hab mich nicht konkret ausgedrückt. Mit leicht bekleidet meine ich konkrete Absichten erotischer bzw. pornographischer Natur.
Nein. Intentionen und Absichten spielen keine Rolle.
Sonst würde man jedes ausnutzen von Gesetzeslücken als solches betrafen können aufgrund einer kriminellen* Intention. (Irgendwie paradox nicht wahr?)
* Aber eben ja noch NICHT kriminell, da juristisch nicht erfasst.
Beispiel:
Es könnte ja ein Kind in leichter Sommerkleidung photographiert worden sein, das einen Luftkuss macht.
Es ist juristisch NICHT pornographischer Natur.
Dennoch weichen erfahrungsgemäß auch Pädophile auf solche Bilder aus und nutzen dies als pornographischen "Ersatz". Im Umkehrschluss wurden diese Bilder vom Hersteller möglicherweise auch mit dieser Intention produziert. Strafbar macht sich hier keiner. Auch wenn die Intention eine Art Pornographie-Handel ist.
So passiert es momentan in vielen ost-europäischen "Model-Agenturen". Die Abbildungen sind verschiedenstufig fliessend mal harmloser mal sehr im Grenzbereich, grauzönisch eben. Was eben pornographisch ist und was nicht, dafür gibt es keine juristisch eindeutige Definition.
Was du vielleicht mit Intention meinst, ist, alles was zum Gesetzesgespann Kindesmissbrauch gehört. Nehmen wir mal das Beispiel von oben und machen es strafbar. Dazu würde eine lautmalerische Bildunterschrift, die Kindersex verherrlicht, schon ausreichen.