shalimar
Aktives Mitglied
Hallo ,
Vielleicht kennt sich jemand von Euch genauer aus , hab schon das Netz durchforstet aber finde nichts darüber ...
Folgende Situation :
Mein Sohn ist nun 18 geworden und lebt bei mir .
Wir bekommen ALG2 er ist arbeitssuchend gemeldet und das Kindergeld wurde weiter gewährt .
Nun hätte er ab 1.11 eine sozialversicherungspflichtige Arbeit . KEINE AUSBILDUNG !!
Wird nun das Kindergeld trotzdem weitergezahlt oder gänzlich gestrichen ??? Weil es eben keine Ausbildung is ...
Oder gilt dann auch das Gesetz wie bei einer Ausbildung ,das er diese Freibetragsgrenze im Jahr nicht überschreiten darf ??
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe
Vielleicht kennt sich jemand von Euch genauer aus , hab schon das Netz durchforstet aber finde nichts darüber ...
Folgende Situation :
Mein Sohn ist nun 18 geworden und lebt bei mir .
Wir bekommen ALG2 er ist arbeitssuchend gemeldet und das Kindergeld wurde weiter gewährt .
Nun hätte er ab 1.11 eine sozialversicherungspflichtige Arbeit . KEINE AUSBILDUNG !!
Wird nun das Kindergeld trotzdem weitergezahlt oder gänzlich gestrichen ??? Weil es eben keine Ausbildung is ...
Oder gilt dann auch das Gesetz wie bei einer Ausbildung ,das er diese Freibetragsgrenze im Jahr nicht überschreiten darf ??
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe