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Wird Kindergeld weiter gezahlt ???

shalimar

Aktives Mitglied
Hallo ,

Vielleicht kennt sich jemand von Euch genauer aus , hab schon das Netz durchforstet aber finde nichts darüber ...

Folgende Situation :

Mein Sohn ist nun 18 geworden und lebt bei mir .
Wir bekommen ALG2 er ist arbeitssuchend gemeldet und das Kindergeld wurde weiter gewährt .

Nun hätte er ab 1.11 eine sozialversicherungspflichtige Arbeit . KEINE AUSBILDUNG !!
Wird nun das Kindergeld trotzdem weitergezahlt oder gänzlich gestrichen ??? Weil es eben keine Ausbildung is ...

Oder gilt dann auch das Gesetz wie bei einer Ausbildung ,das er diese Freibetragsgrenze im Jahr nicht überschreiten darf ??

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe
 
Hallo shalimar,

das Kindergeld wird wohl eingestellt werden. Liebe Grüße

BKGG - Einzelnorm

§ 2 Absatz 2 BKGG:
Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchender gemeldet ist oder
 
mhhh oh je ich habs befürchtet ...

bin gespannt wie das jetzt alles gerechnet wird .
denke mal der große fällt dann aus der bedarfsgemeinschaft raus ... weil er ja genug verdient ...

und für meinen 12 jährigen sohn und mich wird alg2 weiter gezahlt ...
 
denke mal der große fällt dann aus der bedarfsgemeinschaft raus ... weil er ja genug verdient

Solange dein Großer unter 25 Jahre alt ist und bei dir wohnt, gehört er weiter zur Bedarfsgemeinschaft. Sein Einkommen wird natürlich angerechnet, aber er hat auch Freibeträge. Deren Höhe richtet sich nach Höhe des Einkommens. Vielleicht beruhigt es dich dass sein Einkommen nicht auf den Bedarf der anderen angerechnet wird. Denn dein Großer ist dir oder den Geschwistern nicht gesteigert zu Unterhalt verpflichtet.

Und die Anrechnung von Einkommen beginnt erst, wenn es tatsächlich aufs Konto kam - das nennen die Zuflussprinzip, denn es kann ja auch mal vorkommen dass der Arbeitgeber nicht zahlt. Gib den Arbeitsvertrag zur ARGE und später dann die Lohnabrechnung und den Kontoauszug mit der Gutschrift des Gehaltes. Dann bist du auf der sicheren Seite. Meistens muss man was zurückzahlen, weil die ARGE immer anfang des Monats zahlt und der Arbeitgeber am Ende, oder sogar erst im nächsten Monat. Aber das ist dann normal und du kannst eine Ratenzahlung vereinbaren falls du nicht in einer Summe zurückzahlen kannst.
Gruß, EllaKarina
 

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