Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Wird ein Lottogewinn ab einer gewissen Höhe automatisch dem Finanzamt mitgeteilt?

Tbone

Neues Mitglied
Nur so aus neugier: Von welchen Summen reden wir da eigentlich? Mehr so das Wochenende im Wellness-Center, Neus Auto oder neue Jacht mit Bordpersonal? :)
 

Portion Control

Urgestein
Man sollte natürlich darauf achten, dass bei einem Bezug von Sozialleistungen der Lottogewinn als Einkommen zählt. Das heisst, Hartz IV gibt es erst wieder nach aufbrauchen des Gewinns. ^^

Und die Beträge müssen sogar Verhältnismäßig ausgegeben worden sein. Ich kann meinem Finanzamt nicht sagen, dass meine 2 Millionen in 4 Monaten verjuckelt wurden und ich nun wieder Hartz IV möchte! :D

Akzeptable Gründe wären dann in diesem Fall "Fehlspekulationen im großen Stil", "Spielsucht" oder anderes. ( Nachweise ggf. erforderlich ). Kennt man ja auch von den Promis, die dann zum Sozialfall wurden ( Karrenbauer, Nino de Angelo...)
 

Simone_1979

Mitglied
Der Lottogewinn ist ganz klar steuerfrei und wird nicht besteuert. Dieses gilt auch Jahre danach. Nur sobald der Betrag arbeitet (Zinsen erwirtschaftet) oder in ein Haus investiert wird, verläuft die Besteuerung fließend. Zinsen und erzielte Gewinne müssen dann selbstverständlich versteuert werden. Bei einem Haus kommen die üblichen Gebühren und Steuern hinzu. Wird das Haus später verkauft, gilt der Lottogewinn als nicht mehr existent. Zu beachten sind natürlich die üblichen Freibeträge, die jeder steuerlich geltend machen kann. Das war es dann schon. Ähnlich wie Bankkonten, werden auch "höhere" Lottogewinne gemeldet, sind also bestimmten Behörden bekannt. Ein Schuldner kann damit nicht einfach diesen Lottogewinn unterschlagen, etc.
 
G

Gelöscht 32652

Gast
Irrtum

Du hast ein Jahr Zeit das Geld entweder auszugeben oder aber anzulegen,danach wird er besteuert zumindest die erwirtschafteten Zinseinkünfte
 

hilfe-schlumpf

Aktives Mitglied
Shorn, Du meinst also, wenn ich jetzt im Lotto gewinne, damit an der Börse spekuliere, dann sind die Erträge bis etwa Ende März 2013 steuerfrei ?

Oder meinst Du , ich muss den Lottogewinn als solches versteuern ? Mit meinem persönlichen Steuersatz, also bei hohen Gewinnen 42 respektive 45 % des Geldes sofort weg ?

Wäre echt schön, wenn Du für die Behauptung eine zuverlässige Quelle ( außer dem Volksmund ) hättest, da es hier ja schon zu Hauf anders lautende Aussagen gibt, von Leuten, die wohl auch befursmäßig ein wenig damit zu tun haben.

Grüßle

Schlumpf
 
G

Gelöscht 32652

Gast
Einkünfte aus Börsengeschäften unterliegen meines Wissens besonderen Regelungen.
Du hast ein Jahr Zeit das Geld mehr oder minder sinnlos zu verprassen vom Rest musst du dann den Regelsatz bezahlen

Erträge aus Börsengeschäften unterliegen der Spekulationssteuer

Du kannst das geld aber auch mir geben das wäre dann eine sinnvolle Investion :D:D:D:D:D
 
G

Gast

Gast
Shorn hat Recht: die aus dem Lottogewinn erwirtschafteten GEWINNE werden besteuert, das heißt Zinseinnahmen und Dividenden (wenn man Aktien kauft), oder was auch immer. Das heißt: Alles das, was man an Einkünften aus dem Lottogewinn hat. Niemals aber wird der Lottogewinn selber besteuert! (Wie so viele andere schon ganz richtig geschrieben haben.)
 
C

ChrisBW

Gast
Es ist so, dass der Lottogewinn an sich steuerfrei ist und zwar grundsätzlich und ohne zeitliche Beschränkung.

Allerdings sind z. B. die Einkünfte, die sich aus dem Gewinn ergeben z. B. Zinsen, wenn man das Geld irgendwo anlegt, vom ersten Tag der Anlage an zu besteuern.
 

Schneeblüte

Aktives Mitglied
Nochmal:
Lotto und Totogewinne sind nicht steuerbar.
Die Folge ist, dass sie nicht steuerbar und somit nicht versteuert werden können.
Sie sind nicht steuerfrei, sondern nicht steuerbar.

Wenn Lottogewinne steuerfrei wären, ständen sie § 3 EStG. Tun sie aber nicht.
Sie stehen auch nicht woanders im EStG. Solche Gewinne sind steuerlich nicht als Einkünfte zu erfassen. Somit nicht steuerbar.

Die Zinsen, die aus dem Geld des Lottogewinns erzielt werden, sind natürlich steuerbar und auch steuerpflichtig. Dort wird 25 % Steuern von der Bank einbehalten - vom ersten Tag an -, wenn der Freistellungsauftrag ausgeschöpft wurde.


Shorn meinte:
Du hast ein Jahr Zeit das Geld mehr oder minder sinnlos zu verprassen vom Rest musst du dann den Regelsatz bezahlen
Was ist mit Regelsatz gemeint?
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben