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dr.superman

Sehr aktives Mitglied
wir haben auch mal ein haus geerbt, bei dem noch was abbezahlt werden musst, etwa so, wie bei euch. wir haben verkauft, aber im nachhinein es echt bereut, weil wir woanders auch miete zahlen mussten.
1. zieht selbst ein, finanziert mit hilfe der oma oder
2. vermietet es, aber

behaltet es, ihr werdet es bereuen. wohnraum wird immer rarer.

mein beileid für euch, man mag sich gar nciht vorstellen, wie es euch nun geht, ich wünsche euch alles gute!
 

RabeHugin

Neues Mitglied
Hey Leute ,
eure Antworten haben mir bis jetzt wirklich schon etwas geholfen .

Jetzt stehen wir vor einem weiterem Problem :
Ich bin mir sicher das ich meine Freundin davon überzeugen kann das ihre Oma in eine Pfelegeheim übergeben werden muss ,da sich die Situation von Tag zu Tag verschlimmert.
Jetzt stellt sich mir die Frage wie wir den Heimplatz bezahlen sollen/können..
Die Oma müsste mitlerweile Pflegegrad 4 haben jedoch haben wir grade genug Geld damit wir über die runden kommen .

Ich habe gelesen das ein Pflegeplatz durchschnittlich 3000€ im Monat kostet und mit Rente und Plegegeld wird die Oma grade auf 2000 kommen (ca.)

Wie können wir uns sowas leisten ?
 

RabeHugin

Neues Mitglied
Ich habe gelesen das eig die "Kinder" zahlen müssen ... das würde ja in dem Fall quasi wegfallen da die Mutter ja schon tot ist ....
Ich blicke durch diese ganze Zettelwirtschaft noch nicht ganz durch ...

Einer der hier Antwortenden hatte ja bereits erwähnt das das alles (auf gutdeutsch) nicht meine Probleme seien ,allerdings kann ich niemanden in Not im Stich lassen und muss (aus persönlicher sicht) einfach alles tun was in meinen Möglichkeiten steht ...
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Soweit ich das hier


ist die Mutter der Verstorbenen auf jeden Fall pflichtteilsberechtigt.
falls hier nicht wieder länderspezifische Unterschiede sind:
steht der Mutter der Verstorbenen kein Pflichtteilanspruch zu. Anders wäre es, wenn die Verstorbene keine Kinder hätte und sie ein x-beliebige Person als Erbe eingesetzt hätte. Dann würden der Mutter der Verstorbenen ein Pflichtteilanspruch zustehen.
Die Verstorbene hat aber hier ein Kind, welches auch als Erbin eingesetzt wurde. Deshalb hat hier niemand Anderer Anspruch auf einen Pflichtteil.
§2303BGB Hat der Erblasser demnach einem Abkömmling (Kind, Enkel, Urenkel usw.) durch Testament bzw. Erbvertrag etwas hinterlassen (Erbschaft oder Vermächtnis) oder hat der Erblasser den Abkömmling seinerseits durch letztwillige Verfügung enterbt und ihn damit zum potentiellen Pflichtteilsgläubiger gemacht, dann verlieren Eltern ihr gesetzliches Pflichtteilsrecht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 85627

Gast
Deine Freundin hat kein Einkommen, ist psychisch krank.

Ein überschuldetes Erbe hätte sie besser abgelehnt, zumal es ihr scheinbar nicht möglich ist, in dieses Haus einzuziehen (Rate statt Miete zahlen).

Als selbst psychisch beeinträchtigter Mensch kann sie keine demente Person pflegen, auch nicht mit ausländischen Pflegekräften, die selbst finanziert werden müssten (wovon?).

Also:
Oma in einem Pflegeheim unterbringen, wegen Kostenübernahme beraten lassen. Das Amt muss zahlen.
Enkel müssen das nicht übernehmen soweit ich weiß. Da Deine Freundin sowieso nicht zahlen könnte, wäre sowieso wieder das Sozialamt am Zug.

Versuchen diesen Bewohner und Hunde aus dem Haus zu bekommen, denn ohne "Altlasten" verkauft es sich besser.
Hunde gehören diesem Mann nicht? Tierheim.

1 Beratungsstunde bei einem Anwalt zu finanzieren, der Euch über die Rechte und Möglichkeiten aufklärt, die Deine Freundin hat, könnte Euch Sicherheit geben und vor Fehlern bewahren.
Stundensätze lassen sich herausfinden.
 

Meca12

Neues Mitglied
Lieber RabeHugin,

Ihr steht wirklich vor einer schweren Entscheidung. An Eurer Stelle würde ich
1. den sozialpsychiatrischen Dienst Eurer Stadt zu Rate ziehen ( Deine Freundin befindet sich in einer Ausnahmesituation, in solchen Fällen kann man evtl. eine vorübergehende Haushaltshilfe und eine Pflegekraft erhalten, wird von der KK gezahlt)

2. Den Wert des Hauses schätzen lassen.

3. Einen Schuldnerberater hinzuziehen , sollte das Haus in einem guten Zustand sein, würde das Haus längerfristig sich für Euch rentieren.

4. Die Pflegekasse Eurer Omi informieren, offiziell könnte Deine Freundin als Pflegerin eingesetzt werden, Eure Omi hat Anspruch auf eine mehrwöchige Kurzzeitpflege. Nutzt die Zeit um Ordnung in Euer Leben zu bekommen.
Vielleicht gefällt es Omi im Heim.
 

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