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Wieviel Ruhezeit bei Schwangerschaft

I

Inga309

Gast
Hallo,

ich bin schwanger und arbeite in einem Hotel.

Soll jetzt nächste Woche Dienstag von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr arbeiten und gleich am nächsten morgen von 06.00 uhr bis 15.00 Uhr.:mad:
Jetzt meine Frage ist das in Ordnung, ich glaube ja nicht aber ich brauche einen Gesetztext um es schriftlich zu haben.

danke im voraus🙂
 
Egal ob schwanger oder nicht, zwischen den Schichten MÜSSEN 11 Stunden Ruhezeit liegen. => Arbeitszeitgesetz § 5 Absatz 1:

§5 (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben.

Allerdings steht im Absatz 2 dass:

Die Dauer der Ruhezeit (also die 11 h) in Krankenhäusern, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung (=>HOTEL!) , Tierhaltung, Landwirtschaft, Verkehrsbetriebe usw um bis zu eine Stunde verkürzt werden kann.

Vorraussetzung:

...Wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird.

Ich habe selber in der Gastro gearbeitet und weiß wie schlecht bzw gar nicht sich an die Gesetze gehalten werden. Eigentlich müsste jedes 2. Hotel oder Restaurant dicht machen, wenn sich die Mitarbeiter mal auf ihre Rechte besinnen würden. Ich kenne kaum einen Gastroladen, in dem korrekt gearbeitet wird. Mc Donalds ist da eine lobenswerte Ausnahme...
Was ich damit sagen will: du wirst es schwer haben, deine Rechte durchsetzen zu könenn. Und lass dich nicht abwiegeln mit "das ist in der branche nun mal halt so, hättest du dir das halt vorher überlegt blalbala" Gesetz ist Gesetz, du hast das Recht auf deiner Seite. Also kämpf dafür, es geht schließlich nicht nur um dich sondern auch um deinen Zuwachs!
 
Als Schwangere hat man es da so ziemlich gar nicht schwer, die rechte durchzusetzen.
Den meisten Arbeitgebern ist bewusster als den schwangeren, dass der Hinweis an den gyn, dass im eigenen Betrieb eine Einhaltung der Mutterschutzbedingungen nicht erfolgt, zu einem beschäftigungsverbot führen kann.
Das riskieren die meisten dann doch nicht.

Deien abendliche Arbeitszeit geht nur noch bis 20:00, nicht mehr bis 22:00, das weiß dein AG auch.
Ab 6:00 ist leider okay
(für mich wäre es andersrum leichter gewesen: abends bis 22:00 udn morgens erst ab 8 hätte ich besser ausgehalten), eine Verkürzung der Ruhezeit dazwischen ist nicht.

Und: er muss dich eigentlich dem Landesamt für gesundheit udn Soziales als Schwangere melden und hat deinen Arbeitsbereich einzuschätzen, was Gefährdungen für Mutter und/oder Kind angehen, da gibt es Vordrucke im Internet beim zuständigen landesamt.
 

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