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Wie Wohnung finanzieren?

SimonR

Neues Mitglied
Hallo,
ich habe zur Zeit echt ein großes Problem... Da hier im Subforum nur der Beruf eine Rolle spielt, schildere ich mein Problem mit dem Beruf.

Zu aller erst einmal, bin 19 Jahre alt und habe einen Hauptschulabschluss nach Klasse 10, allerdings sehr schlecht.

Vor kurzem war ich noch in einer Wohngruppe, dort habe ich eine Ausbildung gemacht. Diese musste ich aber leider samt der Wohngruppe abbrechen.

Jetzt wohne ich hier bei meinem Freund, ohne irgendwelche Unterstützung, die ich aber vorher bekommen habe und fühle mich sehr alleine...

Da bei meinem Freund wohnen keine Lösung für immer ist, würde ich mir eine Wohnung zulegen, die ich dann später mit meiner Ausbildung weiter finanziere.

Wie hier jeder weiß, fangen Ausbildungen nun mal am 01.08 an.. Würde mir aber gerne vorher eine Wohnung holen (am besten ab sofort).

Jetzt ist die Frage, was ich machen soll, bis ich meine Ausbildung anfange? Wie soll ich die Wohnung finanzieren? Soll ich ein TZ / VZ Job machen oder doch lieber 450€?
Bekomme zur Zeit ALG II.

Freue mich über eure Antworten.

Beste Grüße
 
G

Gelöscht 71014

Gast
Mit den meisten Ausbildungsentgelten die für dich in Frage kommen werden wirst du keine eigene Wohnung unterhalten können.

Schau nach einer billigen WG nach, wo das meiste schon vorhanden ist.
 
A

Angua

Gast
Zu aller erst einmal, bin 19 Jahre alt und habe einen Hauptschulabschluss nach Klasse 10, allerdings sehr schlecht.
Du hörst/liest Dich nicht nach schlechtem Hauptschulabschluß an.
Woran lag es? An der Intelligenz/Bildung eher nicht, schätze ich.
 

cucaracha

Urgestein
Du kannst dich vom Jugendamt, Caritas, housing First oder einem Frauenhaus wegen der Finanzierung beraten lassen.
Die Tel Nr findest du im Internet, wenn du googelst.

Ein WG Zimmer oder eine preiswerte Wohnung kannst du bestimmt bekommen.
 
G

Gelöscht

Gast
Bekomme zur Zeit ALG II.
Du wirst, wenn du ALG II beantragst, erst einmal aufgefordert einen Antrag auf ALG 1 zu stellen, denn auch mit einer abgebrochenen Ausbildung kann man darauf Anspruch erheben.

Außerdem kommt bei dir noch hinzu, dass du vom Jugendamt oder von deinem betreuten Wohnen noch einen Schrieb benötigst, was eine Rückkehr zum elterlichen Haushalt als nicht Förderlich auslegt. Solltest du ein solches Schreiben nicht haben und bisher auch keine Leistungen nach dem SGB 2 erhalten haben, solltest du dir tatsächlich Hilfe bei Jugendamt suchen, denn ansonsten werden dich die SB vom Jobcenter zurück an den elterlichen Haushalt verweisen, obwohl das eigentlich nicht mehr geht.

Außerdem solltest du dich mit allem beeilen, denn es existiert eine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, wenn du nicht über deine Eltern noch Familienversichert bist, laufen derzeit Schulden bei deiner letzten Krankenkasse auf, die auch gezahlt werden wollen. Solltest du dich darum noch nicht gekümmert haben, so solltest du es nachholen und deine Krankenkasse darum bitten dich mindestens als Familienversichert über einen deiner Elternteile zu versichern.
 

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