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Wie verantwortlich sind Eltern für ihre Kinder?

  • Starter*in Starter*in Yoko-Ono
  • Datum Start Datum Start
  • Stichworte (tags) Stichworte (tags)
    eltern

Dürfen Eltern ihre Kleinkinder alleine lassen?

  • Ja klar,man kann nicht 24 Stunden achtsam sein!

    Teilnahmen: 3 21,4%
  • Ja,wenn es keine Möglichkeit gibt einen Babysitter einzustellen!

    Teilnahmen: 0 0,0%
  • Eigentlich nicht, nur im allergrößten Notfall

    Teilnahmen: 1 7,1%
  • Nein , Eltern müssen immer dafür sorgen,dass ihre Kinder betreut werden

    Teilnahmen: 10 71,4%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    14
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Was aber an Deiner unklaren Fragestellung liegt. Die Abstimmenden erkennen die Bedeutung des Wortes "immer" nämlich nicht - oder nicht dem Sinne nach. Wenn Du gefragt hättest, ob eine Mutter ihr Kind "keine Minute" aus den Augen lassen darf, dann hättest Du keine einzige Stimme dafür bekommen.

Noch besser: Du hättest präzisieren müssen: Darf man ein Kind von z.B. 4 Jahren maximal 10, 20, 30 Minuten alleine lassen?
 
Ist so wie mit allen Umfragen - es gibt immer ein wenn und aber, aber darüber wurde ja hier ausgiebig diskutiert
 
Sowas kann man schon ganz präzise machen. Hier geht es ja auch nicht um irgendwelche Eltern, sondern hauptsächlich um die Eltern HIER. Wie der Gesetzgeber die Verantwortung einstuft habe ich ja in Links beigetragen.
 
Hallo mikenull ,

ich habe deine Links gesichtet.
Habe leider nur etwas über die A u f s i c h t pflicht von Eltern
im Strassenverkehr und Schulgesetz /Aufsichtspflicht gelesen,
oder sollte ich einen Link übersehen haben, der sich mit
dem Anfangsthema dieses Threads beschäftigt?

Deine eigenen Beispiele welche du bisher hier angeführt hast , sind in meinen Augen einfach daneben und lächerlich.

Du gestattest , daß ich an dieser Stelle einen Teil eines Beitrags hier
hineinkopiere , welchen du heute in einem anderen Thread ,in
dem es um das Kiffen geht geschrieben hast :

Kopie:

Allerdinsg war bei mir die Wirkung immer recht bescheiden, weil ich von Natur aus eh schon einer bin, der permanent Unsinn reden kann.



mikenull, bin ganz deiner Meinung.😀

Gruß Karin
 
Du solltest es einfach benennen können, wo ich Unsinn berichtet habe. Unde nicht einfach Zeug in den Raum stellen. das nicht hier dazugehört. Also?

Deine eigenen Beispiele welche du bisher hier angeführt hast , sind in meinen Augen einfach daneben und lächerlich

Auch hier: Welche meiner angeführten Beispiele ( Es sind Links von Gerichtsurteilen betreffs der Aufsichtspflicht von Eltern ) hälst Du für lächerlich?

Meine Meinung zu Deiner lustigen Anmerkung ( denn zur Sache sagt Du ja nichts ): Ich habe mich hier mindestens so sehr wie einige andere bemüht, dem Thema - trotz der unklaren Fragestellung - auf die Spur zu kommen. Deine Art auf meine zahlreichen Überlegungen so zu reagieren, ist nichts weiter als armselig.

Gut, ist ja auch nicht so wichtig.
Hier gibts auch noch was dazu:
http://www.kindersicherheit.de/html/faq3.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Sicher gibt es gesetzlich verankerte Rechte und Pflichten für Eltern gegenüber ihren Kindern, aber seien wir mal ehrlich, welches Elternteil schlägt nach der Geburt oder in der Zeit danach schon das Gesetzbuch auf und liest sich das durch. (Sollten manche vieleicht) Entscheiden tut man doch in erster Linie mit dem gesunden Menschenverstand (wenn vorhanden) und einer großen Portion Instinkt und Gefühl.
 
Dagegen ist ja nichts einzuwenden. Nur - es gibt auch Fälle, wo die Eltern zu Recht in Haftung genommen werden müssen. Und wenn Du Dir das mal alles durchliest - es hat ja Gottseidank auch mal jemand Fakten eingestellt, hüstel - dann wirst Du auch merken, daß die Richter in solchen Fällen einen breiten Spielraum haben und ( richtigerweise ) auf die einzelne Situation eingehen dürfen. Es ist eben nicht statisch. Und genauso sollte auch Erziehung sein. Irgendwo in den Erklärungen steht auch - sinngemäß - das diese Aufsichtspflicht auch mit der Abnabelung kollidieren kann. ( das waren jetzt meine Worte ) Und genau das tut es ja auch.
 
Eigentlich sind viel zu wenige Eltern in Haft - leider wird viel zu oft von Seiten der Ämter mit zu viel Vorsicht agiert - so manches Kind wären heute noch am Leben. Auf der anderen Seite ist man auch wieder zu voreilig - irgendwie scheint es da keinen gemeinsamen Kontext trotz Gesetzesvorlage zu geben.

Niemand lässt sich gern in die Karten schauen und vieles geschieht ganz leise und im stillen, und wir sind alle zu sehr mit uns selbst beschäftigt um Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten in der Nachbarschaft oder auch im Verwandten und Bekanntenkreis wahrzunehmen.

Die ersten Warntöne werden überhört, aber die Sirenen hören dann alle - meist zu spät.

Nicht der Staat, sondern wir sollten besser aufeinander acht geben und unsere Sinne sensibilisieren - dann hören wir vieleicht den ersten Hilferuf eines überlasteten Elternteils.
 
Folgendes habe ich zu dem Thema gefunden.


Dürfen Jugendliche allein in Urlaub fahren?

Das Jugendschutzgesetz gilt von Castrop-Rauxel bis ans Ende der Welt. Grundsätzlich dürfen Kinder unter 18 Jahren nur unter der Aufsicht befugter Erwachsener den Globetrotter mimen. Wer nicht volljährig ist, braucht eine Begleitperson, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Ab welchem Alter kann man Kinder alleine zu Hause lassen? Eine generelle Beantwortung dieser Frage ist unmöglich. Die Eltern müssen verantwortlich entscheiden, welches Maß an Aufsicht nach Entwicklungsstand, Charakter und Eigenarten des Kindes geboten ist. Entscheidend ist auch die Frage, wie lange das Kind alleine zu Hause bleiben soll, ob in unmittelbarer Nachbarschaft bzw. im gleichen Haus eine Person ist, der die Aufsichtspflicht übertragen wird, die das Kind im gebotenen Maße überwacht und von der es schnelle Hilfe in unerwarteten Situationen bekommen kann.


Gruß Karin
 
Interpretationen gibt es dazu genug.
Ich behaupte aber: Dies ( Urlaub ) wird im Jugendschutzgesetz überhaupt nicht geregelt. Ich habe dieses Teil - was ich im Internet vorfand darüber - längst mal komplett durchgesehen. Es findet sich nichts darüber.
Also entweder den § angeben - oder mal warten bis jemand Kundigeres kommt.

Also Zusatz: Ich habe mich mal bei Yahoo und dem ZDF eingelesen: Dort steht mehrfach, daß es keine gesetzlcihe Regelung gibt. ( was ich schon angenommen hatte ) Das aber bis zum Alter von 18 Jahren die Zustimmung ( aber nicht die Mitfahrt auf dem Mopedsitz! ) der Eltern notwendig ist. Was mir schon immer einleuchtete, weil man ja auch zur Reise Papas Zaster braucht...
Man überlege sich mal: Die Eltern lassen mich mit 16 mit dem Kleinkraftrad nach Italien fahren - entweder müßte ja einer auf den Soziusplatz sitzen, oder in Como jemanden beauftragen, der mich dort empfängt. Völlig absurd. Und das wird sich auch der Gesetzgeber gesagt haben. Überdies: Kein Gesetz ohne Strafe! Er müsste ja alle Eltern die ihre Jugendlichen nicht begleiten, bestrafen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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