Ich habe mir das mal alles hier durchgelesen und bin selbst auch seit einigen Jahren Unterhaltszahler.
Zum Selbstbehalt die 1370 kannst du schonmal streichen, denn deine Miete beträgt ca 650€ monatlich.
Der Regelsatz steht bei 520€ Warmmiete, dieser wird bei Bedarf auf die von dir 650€ erhöht und somit auch deinen Selbstbehalt.
Desweiteren kannst du die Altersvorsorge mitnehmen, bevor man diese verschenkt zahle sie in eine Lebensversicherung oder anderen Altersvorsorge ein solange sie Vermögensaufbauend ist. Dies erhöht faktisch deinen Selbstbehalt auch nochmal um ca. 80€ und bleibt bei dir.
Das Auto ist nur Anrechnungsfähig wenn es dringend zur ausübung deiner Arbeit bedarf bzw zum weg zur Arbeit.
Kann aber auch sein das es wenn du ländlich lebst auch Anrechnungsfähig ist, das müsstest du mit einem Anwalt klären.
Was ich dir noch auf dem Weg geben möchte, alles Einkommen wird in Zukunft was du Erwirtschaftes angerechnet, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 13 Gehalt, Steuererklärung, Sonderzahlungen, Rückzahlungen von Nebenkosten.
Versuche irgendwie die 1,9k Netto zu verdienen, alles darunter lohnt sich nicht zu arbeiten und drückt je nach Grenze den Kindesunterhalt.
Du kannst noch den Kinderfreibetrag mitnehmen, dieser liegt bei einem Kind 0,5 Punkte auf der Entgeldabrechnung., bekommst also etwas mehr.
Das 50/50 Wechselmodell wird nur anerkannt wenn es auch wirklich 50/50 Betreuungszeit ist, sind es 49/51 wird dies nicht anerkannt und musst den wollen Unterhalt zahlen.....
Alles andere ist nicht Anrechnungsfähig, z.B. wenn das Kind im Urlaub beim Vater ist obwohl die Kindesmutter dort die Verpflegungskosten und einiges andere spart.
Dies spielt in den Berechnungen des Amtes alles keine Rolle...
Und sobald deine Ex den Beistand vom Jugendamt einschaltet um einen Titel gegen dich zu erwirken, pass auf, die Leute haben in den Ämtern oft selbst keine Ahnung, enthalten dir Dinge vor oder sind einfach nur inkompetent und erzählen dir Märchen.
Dafür habe ich immer das BGB Familienrecht zuhause um nachzuschauen oder schaust im Internet dazu nach.
Falls es dazu kommen sollte, lass den Titel umbedingt zum 18 Lebensjahr deines Kindes laufen denn danach muss dein Kind den Unterhalt von beiden Eltern einfordern.
Selbst wenn euer Kind bei deiner Ex Frau wohnt ist sie Unterhaltspflichtig.
Und bedenke mit einem Titel ist man(n* Pfändbar, um es so zu sagen man(n* hat alle Nachteile in der Hand.
Das Jugendamt behandelt einen wie verheiratet, der Staat besteuert dich wie ein Single.
Ich kann aus meiner Position nur sagen das sich arbeiten in diesem Kontext nicht mehr lohnt, besonders für Mensch die zwischen 14-17€/h die Stunde bekommen ohne Sonderzahlungen.
Ab der 2 Stufe hat man zumindest ein paar Krümel um überhaupt etwas machen zu können.
Es ist wirklich eher ein Überleben statt Leben und sehr frustrierend.
Die Gesetze sind so veraltet und nicht mehr Zeitgemäß, und stammen Großteil aus den 60er Jahren wo diese gestaltet wurden und nur marginal angepasst.
Du zahlst nicht nur Geld sondern siehst das Kind auch nur am Wochenende, der Deal deines Lebens.
Mit freundlichen Grüßen