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Wie soll man da voran gehn?

M

Mäusemama26

Gast
Hallöchen,

ich hatte ja bereits geschildert im Familien-Forum, dass meine Schwiemu verlassen wurde und die Wohnung allein nicht halten kann. Davon mal abgesehen hat ihr Mann die Wohnung ohne ihres Wissens nach gekündigt.
Sie war bereits beim Amt aber die zahlen vorerst nicht. Sie soll sich ne Wohnung suchen, wie und wovon??? Dann kann sie wieder kommen...

Wir bräuchten mal ein bisl hilfe, wie wir nun voran gehen können!!!

Ohne Arbeit keine Wohnung, ohne Wohnung kein Geld vom Amt...

Ist doch schwachsinn alles...:confused:
 
D

Deichgräfin

Gast
Hallo Mäusemama,

ist schon recht ungewöhnlich, daß deine Schwiegermutter
nicht mit im Mietvertrag stand, dein Schwiegervater die
Wohnung allein kündigen konnte.

Um eine "angemessene" Wohnung zu suchen braucht deine Schwiegerma
noch kein Geld.
Ihr sucht für sie eine Wohnung ,dann geht ihr mit dem Wohnungsangebot zum Amt.
Das Amt muß entscheiden,ob die Kosten für die Wohnung angemessen sind.
Anschließend kann der Mietvertrag unterschrieben werden.

Die Höhe der Miete für eine "angemessene" Wohnung
könnt ihr beim Amt erfragen.

Du schreibst keine Arbeit.
Wie alt ist deine Schwiegermutter?Waren sie und dein Schwiegervater verheiratet?
Gruß Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Mäusemama26

Gast
hi,

ich glaube sie steht mit im Mietvertrag und raus kam es nur, weil der Vermieter zu meiner SChwiemum gegangen ist und nachgefragt hat, ob die kündigung noch aktuell ist.

Sie und ihr Mann sind verheiratet, daher "streikt" das Amt auch. Es gibt wohl drei möglichkeiten. Sie soll sich ne Wohnung nehmen, oder ihr Mann soll zum Amt kommen, oder halt sie soll die Scheidung einreichen...

Aber das ist ja das Problem, sie haben ihr ne liste mitgegeben, wie hoch Miete etc sein darf, aber sie bekommt noch kein Geld...
 
D

Deichgräfin

Gast
Das Beste wäre es wohl , erstmal einen Anwalt aufzusuchen,
um sich beraten zu lassen ,wie sie sich verhalten soll.
Einen Anwalt suchen,der sich auf Scheidungsrecht spezialisiert hat.

Da deine Schwiegermutter sich in einer unverschuldeten Notlage befindet
müsste sie eigentlich zum Leben Geld vom Sozialamt bekommen,
sei es auch nur als Darlehen , welches vom Ehegatten zurückzuzahlen
ist,denn er ist gegenüber seiner Frau unterhaltspflichtig.

Gruß Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Mäusemama26

Gast
Mein Freund will sich nachher bei einer Rechtsberatung erkundigen.

Ich bin auch davon überzeugt, dass sie jetzt Geld vom Amt bekommen müsste. Auch wenn die Kündigung evt. nicht rechtens ist, wird sie sich eine Wohnung suchen! Die Trennung steht, so oder so...
Scheiden lassen will sie sich nicht, zumal in Moment nicht, ob und überhaupt, kann ich nicht sagen.
Ich denke auch, dass erstmal wichtig ist, ne Wohnung zu finden und alles weitere zu klären.

Die Frage ist natürlich, ob das Amt jetzt eine Wohnung bezahlt, auch wenn sie etwas Teurer ist, denn in der Klasse, wie vom Amt, gibt es hier kaum Wohnungen zumal online nicht. Muss sie wohl auch mal in der Zeitung gucken.

Unterhalt in dem Sinne zahlt er nicht, aber er hat gesagt, sie soll sich melden, wenn sie was braucht.

Da stimmt doch vorn und hinten was nicht und ich mach mir wirklich sorgen... Aber an ihn kommen wir nicht wirklich ran.. keiner...
 
D

Deichgräfin

Gast
Ihr scheint ja zu wissen,wo dein Schwiegervater sich aufhält.
Wurde das Angebot sich zu melden,um von Ihm Geld zu erhalten
von der Schwiegermutter angenommen ?
 
S

Standhafter

Gast
Hallo Mäusemama,

Deiner Schwiemu steht "Trennungsunterhalt" zu. Der Trennungsunterhalt ist sofort zu bezahlen. Dazu müsst ihr zum Anwalt eures Vertrauens und der wird alles weitere in die Wege leiten. Eine Scheidungsklage kann man sowieso erst nach mindestens einem Trennungsjahr einreichen. Auf sowas braucht man aber nicht zu warten bzw. es spielt nicht wirklich eine Rolle, ob man später eine Scheidungsklage einreicht.
(Meine persönliche Anmerkung. Nach der Feststellung des Trennungsunterhaltes wird der Schwiepa sicher so schnell wie möglich Scheidung einreichen ! :D)

Der Trennungsunterhalt ist nämlich kurz gesagt die Hälfte vom gemeinsamen Einkommen (während der Ehe). :D
Und das geht auch sehr schnell. Da kann der Schwiepa garnicht so schnell kucken, wie er verdonnert wird das zu bezahlen ...

lg
Standhafter
 
M

Mäusemama26

Gast
Nein, wir wissen nicht wo er sich aufhält. Mal kommt er nach Hause mal nicht...

Uns wurde jetzt auch geraten mal zu einem Anwalt zu gehen, bzw. die Schwiemum. Wir werden sehn wie wir weiter kommen, das wird schon denke ich!

Wann und ob sie sich überhaupt scheiden lässt, weiss ich nicht, muss sie dann ja auch allein entscheiden!

Ich hoffe dass ihr da nicht zu viele Steine in den Weg gelegt wird, was Whg betrifft!

Danke euch für die Antworten!!!
 

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