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Wie kann ich Beistand geben?

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 93266
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Sie ist nicht Alleinerbin. Die Eltern des Vaters, also die Großeltern erben auch. Natürlich auch die Schulden. Aber jeder der Erben anteilmäßig. Fragt sich, ob sich das Ganze dann noch lohnt.

Insbesondere wenn die Großeltern jetzt den Zutritt blockieren und vielleicht Rücklagen schon für sich in Beschlag genommen haben?

Würden sie dir und deiner Schwester den Zutritt gestatten, ohne deine Mutter? Finde ich nach wie vor unmöglich, und vermutlich auch nicht rechtens, aber vielleicht gibt es noch Fotos oder irgendwas was sie haben möchte, so könnte sie es wenigstens herausholen.

Wenn es mehr Plus als Minus gibt, sollten natürlich die Schuldner ausgezahlt werden. Wenn es nur wenig Plus ist und die Schuldner sehr "dubios" (weis ja nicht wem er was schuldet) dann sollte man es vll. doch besser ausschlagen.
Und wie gesagt, wer weis was die Großeltern schon zur Seite geschafft haben?

Ihr solltet euch vielleicht einen Fachanwalt für Erbrecht suchen, wenn es da jetzt noch länger Probleme gibt, schreibt euch alles wichtige auf, lasst euch genau beraten, auch dazu wie ihr in die Wohnung kommt.

Falls ihr nur ein kleines Einkommen habt, könntet ihr evtl. Beratungskostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht beantragen, dann ist der Anwalt nicht so teuer, die Kosten würden dann übernommen.
 
Deine kleine Schwester hat Glück dass sie dich hat und du sie unterstützt und für sie da bist.
Es ist bestimmt für dich jetzt auch nicht leicht.
:blume:
 
Danke für die hilfreichen Antworten. Ich werde diesen Tipp an meine Mutter weiter reichen.

Auch ich selbst dürfte die Wohnung seitens der Großeltern nicht betreten. Das ist eine ganz komplizierte Sache.

Aber die Tipps hier helfen mir schon sehr weiter!
 
Ich hoffe es klärt sich bald alles.
Sowas ist ja ohnehin schon schwer genug.
Haben denn nur die Grosseltern einen Schlüssel? Es gäbe ja noch die Option Schlüsseldienst...aber besser ihr lasst euch wirklich erstmal rechtlich beraten, falls z.B. das Erbe doch ausgeschlagen wird, dann habt ihr vllt. keinen Anspruch die Wohnung zu betreten. Das ist wirklich kompliziert, besser ihr bleibt da rechtlich auf der sicheren Seite, also mit einer Beratung (vom Anwlt o.ä.).

Aber schön wenn die Tipps schon etwas weiter geholfen haben 🙂 , wie gesagt, ich hoffe es klärt sich bald alles für euch.
 
Sie ist nicht Alleinerbin. Die Eltern des Vaters, also die Großeltern erben auch. Natürlich auch die Schulden. Aber jeder der Erben anteilmäßig. Fragt sich, ob sich das Ganze dann noch lohnt.
Soweit ich das verstanden habe erben die Eltern des Erblasser nichts, weil sie Erben zweiter Ordnung sind.

https://www.finanztip.de/erbfolge/

Insofern darf die Tochter nicht daran gehindert werden die Wohnung des Erblassers zu betreten.

Ich kann mich aber auch irren.
 
Interessanter Hinweis, das wusste ich so auch noch nicht.
Aber wer weis was da in der Wohnung ist...wie kann man sich da als Grosseltern so unkooperativ verhalten.
Naja, wir wissen es nicht, aber ist schon seltsam.
 
Sie ist nicht Alleinerbin. Die Eltern des Vaters, also die Großeltern erben auch. Natürlich auch die Schulden. Aber jeder der Erben anteilmäßig. Fragt sich, ob sich das Ganze dann noch lohnt.
Die Großeltern erben nichts, gar nichts. Jedenfalls nicht in Deutschland.

Habt ihr einen Erbschein beantragt (obwohl dieser eigentlich nicht nötig ist)? Oder sonstige Post vom Nachlaßgericht? Bei minderjährigen Erben schaltet sich meines Wissens auch noch das Familiengericht ein.
 

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