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wie geht es weiter

  • Starter*in Starter*in sexy-hexy
  • Datum Start Datum Start
S

sexy-hexy

Gast
Hallo,
eigentlich kann ich mir schon viele Antworten selber geben aber vielleicht gibt es ja doch jemanden der mehr weiß als ich. Also ich habe 2 Kinder im Alter von 11 und 14 Jahren für die ich 72 Monate vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss erhalten habe da mein Ex-Mann es nicht für nötig gehalten hat arbeiten zu gehen.Aber das Jugendamt hat es geschafft meinen Ex wegen Unerhaltspflichtverletzung anzuzeigen worauf er eine 2 jährige Bewährungsstrafe erhalten hat.Die hat er natürlich leicht und locker abgebummelt. So jetzt hat mein Ex seit 2 Jahren einen Job aber nur Saisonarbeit wo er dann für 4 Monate Unterhalt zahlt und den Rest des Jahres gucke ich dann wieder in die Röhre. Mein jetziger Mann arbeitet und unterhält die Kinder seit 6 Jahren mit. Wenn ich jetzt aber einen Antrag auf ALG II stelle wird das Gehalt meines Mannes komplett mit angerechnet. Ich muss dabei erwähnen das bei meinem jetzigem Mann Lohnpfändungen drauf sind weil er sein Haus verloren hat. Leider wird dies beim Amt nicht berücksichtigt.Frage mich wie es weitergehen soll, war auch schon beim Anwalt aber der sagt mir auch nichts was ich nicht schon wüsste.Wenn ich meinen Ex wieder anzeige bekomme ich auch kein Geld, denn diesmal kann es passieren das er in den Knast geht. Das kann doch nicht sein das sich kein Amt für zuständig hält und das jemand für Kinder aufkommt die nicht einmal seine eigenen sind und mein Ex sich auf den Loorbeeren ausruht bis die Kinder 18 sind. Ach ja möchte noch erwähnen das wir beim Amtsgericht einen Antrag auf herabsezung der Pfändungsgrenze gestellt haben, der abgelehnt wurde mit der Begründung das mein jetziger Mann nicht Unterhaltspflichtig meinen Kindern gegenüber ist. Aber vom Sozialgesetz schon,das wiederspricht sich doch,was sollen wir denn noch tun???
Gruß sexy-hexy
 
Hallo sexy-hexy,

Du schreibst ,daß Du Dir die entsprechenden Antworten
selbst geben kannst.
Dein Fall klingt ungerecht,aber meiner Meinung nach ist es
tatsächlich so.

Beantragst Du AlG II bildet Deine Familie eine Bedarfsgemeinschaft.
Dabei ist es egal,wer Vater der Kinder ist.
Zur Berechnung der Unterstützung wird das Einkommen
Deines Mannes voll eingerechnet.
Ohne Berücksichtigung seiner Schuldenabträge.

Würde der Staat seine Lohnpfändungen berücksichtigen,Euch
höheren Unterhalt gewähren,würde der Staat so die Schuldenabträge
Deines Mannes übernehmen.
Dein Mann hat Durch sein eigenes Einkommen einen Anspruch
auf einen Freibetrag,der nach Höhe des tatsächlichen Einkommens berechnet wird.
Die Differenz zwischen Freibetrag und Höhe des Lohnpfändungsabzuges
wird Euch zur Bestreitung Eures Lebensunterhaltes fehlen.

Dieses ist nur meine persönliche Meinung.
Bin selbst nur Laie,mit "angelesenem Wissen".

Begib Dich bitte auf eine kompetentere Seite.
Frage beim Erwerbslosen Forum Deutschland nach.
Vielleicht sehen die eine Möglichkeit.

Kann Dir leider keinen Link einstellen,"Laie".

Gruss Karin
 
liebe sexy-hexy,
mit solchen sachen kenn ich mich überhaupt nicht aus.
ich würde mich beraten lassen, anwalt und andere beratungsstellen.
rücksicht auf deinen ex würde ich nicht nehmen. notfalls muss
er halt einsitzen, hauptsache die kinder sind versorgt!!!
ich weiß genau wie das ist, wenn man sich sorgen macht wegen dem scheißgeld. aber irgendwie geht es weiter. ganz wichtig ist,trotz allem den mut nicht zu verlieren und nach vorne zu schauen.
ich drück dir daumen - du wirst sehen, es gibt für alles eine lösung.

liebe grüße
löwenherz🙂
 
hallo,
erstmal danke für die beiträge, einen anwalt habe ich hinzugezogen aber der kann mir auch nicht viel raten, ich habe am dienstag einen strafantrag gegen meinen Ex gestellt,(hätte ich schon früher machen sollen) habe aber immer rücksicht auf die kinder genommen weil mein Ex vergißt das es eine sache zwischen den erwachsenen ist, muss dazu sagen das mein großer sohn sich zu zeit in einer therapeutischen klinik befindet weil er ein tierisches problem mit meinem Ex und seiner freundin hat, mein sohn hat angst (das kann man sich garnicht vorstellen) er hat angst um mich und zwar hat er von irgend jemanden gehört das ich nicht ungestraft davon komme wenn ich irgentwas gegen meinen Ex unternehme, mein sohn möchte mich beschützen obwohl es nicht seine aufgabe ist aber er möchte mir nicht sagen was er genau weiß, ich steig da irgentwie nicht mehr durch, ist mein sohn von meinem Ex per sms bedroht worden ich mach mir mehr sorgen um meine kinder als um mich so wie die letzten jahre auch,langsam steigt meine angst wer weiß was mein Ex und sein anhang vorhaben, ist zwar alles win bischen wirr,aber ich hoffe ihr steigt ein wenig da durch,
gruß sexy-hexy
 
Hallo sexy-hexy,

habe gerade diesen Thread gefunden.

http://www.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/showthread.php?t=16670

Ich denke, das passt auf Eure Situation und bestätigt die von mir vorgeschlagene Vorgehensweise!

Also vorgehen, wie vorher von mir in Deinem anderen Thread beschrieben.

Demanch hat Euer Antrag bei Gericht auf Reduzierung des pfändbaren Anteils gem. § 850 ff. ZPO Deines Manner Erfolg und er führt weniger ab, so dass Ihr genug zum Leben habt.

Da die Familie gesetzlich geschützt ist, muss halt der Gläubiger eine geringere Zahlung akzeptieren. Die Zuständigkeit einer Behörde zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes ist daher nicht gegeben.

Vor diesem Hintergrund frage ich mich, wofür Ihr einen Anwalt habt, der das selber nicht auf die Reihe bekommt 😱

Auf den kannst Du sauer sein. Nicht auf die ARGE oder Sozialamt! Du wurdest nicht richtig beraten von Deinem Anwalt.

Gruß Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo,
danke für deine bemühungen das mit den schulden läuft nicht über den anwalt sondern über die schuldnerberatung beim anwalt tätige ich nur die sachen wegen dem kindesunterhalts.
gruß sexy-hexy
 
hallo,
danke für deine bemühungen das mit den schulden läuft nicht über den anwalt sondern über die schuldnerberatung beim anwalt tätige ich nur die sachen wegen dem kindesunterhalts.
gruß sexy-hexy


Mag ja alles sein, aber das ist ja sekundär.

Es geht ja auch um die Thematik des anderen Threads von Dir, da die Ämter nicht zahlen.

Damit sollte Euch der richtige Weg aufgezeigt werden.

Gruß Thomas
 
Du kannst einen Antrag auf AL2 stellen in dem Dein jetziger Freund einen Zettel unterschreibt das er für Deine Kinder nicht aufkommt das muß er nämlich nicht !!!!!!

Dann bekommst Du Sozialhilfe für Deine Kinder , es sind ja nicht seine .

Gut man kann jetzt sagen aber sie leben zusammen er ist der Stiefvater , ja ok Stiefvater in allen Ehren , da muß man sich überlegen was in dieser Situation wichtiger ist .

Ich würde den Antrag stellen ....

Alles Liebe für Dich
 
Du kannst einen Antrag auf AL2 stellen in dem Dein jetziger Freund einen Zettel unterschreibt das er für Deine Kinder nicht aufkommt das muß er nämlich nicht !!!!!!

Dann bekommst Du Sozialhilfe für Deine Kinder , es sind ja nicht seine .

Gut man kann jetzt sagen aber sie leben zusammen er ist der Stiefvater , ja ok Stiefvater in allen Ehren , da muß man sich überlegen was in dieser Situation wichtiger ist .

Ich würde den Antrag stellen ....

Alles Liebe für Dich

Hallo Shalimar,

so weit ich aus dem anderen Thread weiß, sind sie verheiratet.

ja seit etwas über einem jahr,hatte mehrere gründe weshalb wir geheiratet haben aber der hautsächliche grund war natürlich unsere liebe die auch hoffentlich ewig halten wird weil ich den mann gefunden habe den ich immer gesucht habe.
gruß sexy-hexy

Da funktioniert dies nicht. Bleibt nur die Tatsache, dass der Pfändungsfreibetrag entsprechend der bereits erklärten Verfahrensweise erhöht wird. Gerade deswegen hat ja der Gesetzgeber diese Vorschriften, die von mir auch im anderen Thread genannt wurden, erlassen.

LG Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo,
wie gesagt wir sind verheiratet und der antrag wurde gestellt,sollte am montag eine übergangsberechnung bekommen aber leider hat die sachbearbeiterin noch keine zeit gehabt mal sehen wie lange ich warten muss vielleicht gibt es dann schon wieder in der zwischenzeit neue gesetze(ha ha ha sollte ein witz sein),habe damals als ich noch nicht verheiratet war und die harz geschichte losging einen widerspruch geschrieben ob ihr es glaubt oder nicht ich habe 13 monate darauf gewartet und in dem schreiben stand doch tatsächlich das es eine frechheit von mir gewesen wäre diesen widerspruch überhaupt einzureichen,es kamen auch schon vorschläge wie trennt euch doch und inoffiziell bleibt ihr zusammen dann hätte ich wieder anspruch mit meinen kindern das ist es aber nicht was ich will ich möchte doch nur einfach leben mit meiner familie und nicht den staat betrügen dann bekomme ich die antwort nur so kommst du durchs leben der staat will beschissen werden,das können ja andere machen ich möchte für mein recht kämpfen obwohl ich oft daran zweifle ob es ser richtige weg ist,naja was soll ich sagen warten wir´s ab,
gruß sexy-hexy
 

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